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Montag, 16. September 2013

Kein Gold für Deutschland

Die öffentlich rechtlichen Sender haben ihr Vorhaben, ein eigenes Video On Demand-Angebot aufzusetzen, für beendet erklärt. Dies gehrt aus einer aktuellen Pressemitteilung der WDR Mediagroup hervor. Unter dem Arbeitstitel "Germany's Gold" hatten ARD, ZDF und eine Reihe von Produktionsfirmen deutsche Filme und Serien kostenpflichtig oder werbefinanziert online verfügbar machen wollen. Das Projekt war im April 2011 vom damaligen ZDF-Intendanten Markus Schächter bekannt gegeben worden.

Grund für das Scheitern des Vorhabens sind Einschränkungen seitens des Bundeskartellamtes. Dort hatte man im März die Sorge zum Ausdruck gebracht, dass das Angebot zu  bestehenden Services in Konkurrenz stehe und Inhalte mit Gebühren der Rundfunk-Beitragszahler produziere.

Die Bedenken, die der jetzige ZDF-Intendant Thomas Bellut bereits vor ein paar Tagen auf der IFA geäußert hatte, wurden nun offenbar zu groß und eine wirtschaftlich vernünftige Grundlage ist zu ungewiss geworden. Dabei hat man bereits einiges in "Germany's Gold" investiert. Das erklärte, hehre Ziel der Unternehmung war es, die Filmemacher und Künstler an den Umsätzen in höherem Maße zu beteiligen, als es bei rein kommerziell ausgerichteten Anbietern zu erwarten ist.
[Foto: ZDF und ARD erklären VoD-Pläne für gescheitert | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 21. August 2013

Sixt klagt gegen Rundfunkabgaben

Autoverleiher Sixt, der sich bereits in der Vergangenheit gegen die seit Januar in Kraft getretenen neuen Modalitäten der Rundfunkabgaben rechtlich zur Wehr gesetzt hat, droht nun sogar mit einer Verfassungsklage. Anfangen will man mit einer Klage beim Verwaltungsgericht München, den Weg durch alle Instanzen schließt man aber nicht aus.

Der Leihwagen-Anbieter wird von der aktuellen Regelung finanziell besonders hart getroffen. Nicht nur wird für jede der knapp 500 Betriebsstätte eine Abgabe fällig, die sich nach der Anzahl der Mitarbeiter richtet. Zusätzlich muss Sixt auch für alle Autoradios in den über 40.000 Fahrzeugen jeweils 5,99 EUR pro Jahresviertel löhnen.

Für das erste Quartal 2013 summierten sich die Abgaben auf stolze 717.911,89 EUR, wie das Unternehmen in seinem Firmenblog berichtet. Dass mit der Reform ein erheblicher Bürokratieaufwand durch die Ermittlung der Mitarbeiter-Anzahl und Fuhrparks-Größe entsteht, ist neben der enormen Mehrbelastung ein weiterer Kritikpunkt des Autoverleihers.
[Foto: Abgabenreform: Die Sixt AG wehrt sich | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Dienstag, 11. Dezember 2012

Deutsche sind gegen neue Rundfunkabgabe

Mit Beginn des nächsten Jahres tritt die Neuregelung der Rundfunk-Gebühren in Kraft. Im Kern ändert sich, dass die Abgabe für die öffentlich rechtlich geförderten Sender sich nicht mehr auf Empfangsgeräte bezieht. Vielmehr wird jeder Haushalt zur Kasse gebeten. Die mehrfach geführte Rechtsdebatte darüber, ob auch Handys und Computer wie ein TV oder Radio zu behandeln sind, wird damit hinfällig.

Das neue System wird von den Deutschen jedoch mehrheitlich abgelehnt, wie Musikmarkt berichtet. Nur 37 Prozent sagt die neue Sichtweise zu, wie eine Umfrage der TNS Forschung offenbart. 60 Prozent empfinden die Haushaltsabgabe als ungerecht. Die Unabhängigkeit der Zahlungspflicht vom tatsächlich möglichen Konsum ist vielen ein Dorn im Auge.

Die GEZ wird ebenso abgeschafft wie die berüchtigten Kontrollbesuche ihrer Mitarbeiter. Stattdessen wird ein Institut mit dem freundlicheren Namen "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" die Einnahmen abwickeln. Für Menschen, die bisher schon die GEZ-Gebühr bezahlt haben, ändert sich in der Regel nichts. Ausnahme sind erwachsene Mitglieder einer WG oder einer unter einem Dach lebenden Familie, die bislang getrennt zahlungspflichtig waren. Diese beiden Personenkreise können sich die Abgabe von weiterhin 17,98 im Monat für Radio und Fernsehen künftig teilen. Für sie wird es also billiger. Bislang nicht erfasste Konsumenten werden von Nachzahlungen verschont. Sie sind allerdings verpflichtet, sich bei der neuen Service-Behörde zu registrieren.
[Foto: Bye Bye, GEZ! | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Montag, 19. Dezember 2011

Allgemeine Rundfunkabgabe kommt 2013

Ab dem 1. Januar 2013 werden alle Haushalte einen einheitlichen Satz für den Empfang von öffentlich rechtlichen Sendern entrichten. In Kiel segnete das letzte Landesparlament am Freitag die Neuregelung ab. Im Gegensatz zur derzeitigen Rundfunkgebühr ist die Abgabe unabhängig davon, ob überhaupt ein Fernseher oder Radio in der Wohnung zu finden ist. Die berüchtigten Außendienstler der GEZ müssen den Besitz eines Empfangsgeräts also künftig nicht mehr nachweisen. Die Abgabe wird der jetzigen vollen Gebühr von 17,98 EUR monatlich entsprechen.

Für Bürger, die derzeit nur ein Radio oder ein "neuartiges Empfangsgerät", wie etwa ein Smartphone oder einen PC, angemeldet haben, wird es nun deutlich teurer. Sie zahlen im Moment nur 5,76 EUR. Wer einen Zweitwohnsitz angegeben hat, muss entsprechend der neuen Logik doppelt zahlen. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge zahlt man künftig einen Drittelbetrag. Autovermieter Sixt hat bereits angekündigt gegen diesen Teilaspekt der Reform klagen zu wollen. Hörgeschädigte und Blinde, die bislang GEZ-befreit sind, werden ebenfalls zu einem Drittel belastet. Auch hier könnte der Unmut von Interessenverbänden noch Klagen und Korrekturen nach sich ziehen.

Günstiger wird es für Wohngemeinschaften, in denen man sich die Abgabe künftig teilen kann. Auch Erwerbstätige, die noch bei den Eltern wohnen, werden nicht mehr zur Kasse gebeten. Bislang muss jedes Kind, das über Einkommen verfügt, die Gebühr entrichten, wenn es einen eigenen Rundfunkempfänger nutzt.

 Die Tatsache, dass die Rundfunkgelder künftig auch ohne eingeforderte oder abgerufene Leistung fällig sind, stößt Manchem sauer auf. In Interteforen wird das neue System vielfach als dreist und ungerecht empfunden.

Der Wegfall der rechtlich grenzwertigen Schnüffeleien durch GEZ-Mitarbeiter wird dagegen mehrheitlich begrüßt. Die Gebühreneinzugszentrale soll als Kontrollinstrument in verschlankter Form weiterexistieren.
[Foto: Ab 2013 wird voll GEZahlt | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Dienstag, 23. August 2011

GEZ-Gebühren auf Arbeits-Laptops entfallen

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig sorgt für Aufatmen unter Freiberuflern. Wird ein Rechner zu Hause auch für berufliche Tätigkeiten genutzt, entfallen dafür künftig keine zusätzlichen GEZ-Gebühren. Entsprechende, bereits versandte Bescheide haben keine Gültigkeit.

Im Rundfunkstaatsvertrag ist bereits festgelegt, dass für neuartige Empfangsgeräte wie PCs, die nicht rein privat genutzt werden, keine Abgaben zu entrichten sind, wenn auf dem selben oder einem zusammenhängenden Grundstück weitere Fernseher oder Radios nicht beruflich genutzt werden und für diese bereits GEZ-Gebühren gezahlt werden. Das Gericht befand, dass diese Regelung unabhängig davon gilt, ob die Zusatzgeräte im beruflichen oder privaten Teil der Wohnung aufgestellt sind. Im Sinne des Staatsvertrags sind neue Geräte nach Ansicht des Gerichts ohnehin zu privilegieren, da sie, vor allem im nicht privaten Bereich, nur selten dem Rundfunkempfang dienen.

Bereits die Vorinstanzen hatten die Gebührenbescheide im Sinne der Kläger annuliert, die Revision der Rundfunkanstalten beim Bundesverwaltungsgericht brachte keine Kehrtwende. Angesichts der scheinbar eindeutigen Regelung im bestehenden Staatsvertrag wirkt das sture Vorgehen durch mehrere Instanzen seitens der öffentlich-rechtlichen Anstalten unverständlich und mehr als gierig.
[Foto: Freiberufler: Zuviel GEZahlt? | (c) GEZ]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 26. Mai 2011

Neumann-Rede im Sinne der Kreativ-Lobby

Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat in seiner Rede bei der CDU MediaNight am 24. Mai vielen aktuellen Forderungen der Kreativindustrie zugestimmt.

Das von den Verlegern seit einiger Zeit verlangte Leistungsschutzrecht befürwortet er. Es würde den Redaktionen erlauben, für Zitate und Textschnipsel in Blogs und Suchmaschinen Gebühren zu verlangen oder einzuklagen.

Der CDU-Mann begrüßte auch die kürzlich von ARD, ZDF, der GEMA und Verbänden der Musik-, Buch- und Filmindustrie gegründete Content Allianz. In Ihrem Sinne sprach er sich für "Warnhinweise" an online aktive Urheberrechtsverletzer aus. Sie sollen einer Rechtsverfolgung vorangestellt werden. Ebenso wie die Content Allianz möchte auch Neumann Internetprovider bei der Piraterieverfolgung stärker in die Pflicht nehmen.

Einer Kulturflatrate steht der 69jährige ablehnend gegenüber. Vertreter des bei dem Polit-Event immerhin anwesenden Chaos Computer Clubs hatten diese Idee in die Diskussion eingebracht. Eine solche Bürgerabgabe sei nicht durchführbar und enteigne die Urheber, äußerte sich der Staatsminister ohne länger auf diese Anregung einzugehen.

Neumann sprach sich hingegen für den Erhalt des dualen Systems aus öffentlich rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten aus. Die GEZ-Gebühr, die sich ab 2013 zu einer geräteunabhängigen Flatrate auswachsen soll, ist also im Gegensatz zur Kulturflatrate offenbar sehr wohl durchsetzbar und enteignet anscheinend auch keine Urheber. Eine Logik, die sich wohl nur einem gestandenen Politikerhirn erschließt.
[Foto: Staatsminister Bernd Neumann | cc-by-sa 2.0 Heinrich-Böll-Stiftung]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 23. Dezember 2010

BDZV befindet Tagesschau-App für unrechtmäßig

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat in einer aktuellen Pressemitteilung die jüngst veröffentlichte Tagesschau-App für unrechtmäßig erklärt. Nach den Querelen um den Ausbau von Nachrichten-Webseiten der öffentlich-rechtlichen Sender geht der Zwist zwischen Verlagen und den GEZ-geförderten Sendeanstalten also in eine neue Runde.

Die mobile Anwendung zur Nachrichtensendung ist seit dem 21. Dezember kostenlos erhältlich. Sie läuft auf einer Vielzahl von Endgeräten. Neben iPad und iPhone werden auch Android-Gadgets und Blackberrys unterstützt. Auf Symbian-Smartphones funktioniert die Software allerdings nicht. Die App bietet per Livestream auch Tagesschau-Sendungen als Video an.

Die Mobilanwendung hat nach Auffassung des BDZV-Hauptgeschäftsführers Dietmar Wolff nichts mehr mit öffentlich-rechtlicher Grundversorgung zu tun. Er kritisierte in der hauseigenen Meldung auch den Zeitpunkt der Veröffentlichung kurz vor Weihnachten. Da auf den Gabentischen vielfach neue Mobilgeräte liegen dürften, sieht Wolff die Erfolgsaussichten der Bezahl-Apps von Zeitungen durch die kostenlose Konkurrenz gefährdet. Er verlangt daher nach rechtlicher Klärung. Die BDZV-Pressemitteilung enthält allerdings keine Hinweise, gegen welche Rechte die App im Detail verstoßen soll.
[Foto: Tagesscha-App sorgt für Unmut | tagesschau.de]

Artikel von agent-media.de

Montag, 11. Oktober 2010

Sixt-Gutachten: GEZ-Reform verfassungswidrig

Der Vorstand des deutschen Autovermieters Sixt hat anlässlich der für 2013 geplanten Umstellung der Rundfunkgebühren von einer Geräte- auf eine Haushaltsabgabe ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse nun an die Öffentlichkeit gelangt sind. Dies berichtet golem.de. Pünktlich vor einer für den 11. Oktober in Berlin anberaumten Anhörung zur neuen Form der Erhebung wurde das vom renommierten Medien- und Staatsrechtsexperten Christoph Degenhardt erstellte Schreiben fertig.

Degenhardt schätzt, dass die öffentlich rechtlichen Sender durch die Reform 1,6 Milliarden Euro mehr Geld bekommen werden. ARD und ZDF sollen im vergangenen Jahr rund 7,6 Milliarden Euro GEZ-Gebühren für sich verbucht haben.

Im Bezug auf die gewerbliche Nutzung von Kraftfahrzeugen befindet Degenhardt die Reform für verfassungswidrig. Sie bringt nach seiner Auffassung einen steuerlichen Nachteil bei der Nutzung von Mietfahrzeugen.

Als Systembruch brandmarkt er die Tatsache, dass Gebühren künftig in der Regel haushaltsweise abgerechnet werden, bei Mietwagen aber weiter pro Gerät anfallen sollen. Der in den Papieren zum Rerform-Vorhaben genannte Begriff der Empfangsgemeinschaft lässt sich nach seiner Meinung auf Mietwagen gar nicht übertragen.

Firmenchef Erich Sixt ist laut Interview mit der Wirtschaftswoche der Meinung, dass nicht nur die Autovermietungsgesellschaften von Mehrabgaben betroffen sind, sondern auch "Handwerker, Rechtsanwälte und alle Freiberufler, die ihr Fahrzeug dienstlich nutzen". Laut Sixt gibt es in Deutschland etwa 8,4 Millionen gewerblich genutzte Fahrzeuge.

Donnerstag, 9. September 2010

Reform der Rundfunkgebühr in der Kritik

gez.de
Der Politik- und Medienblog Carta.info hat auf seiner Seite den jüngsten Entwurf für den 15. Rundfunkstaatsvertrag veröffentlicht. Darin geht es um eine Neuregelung der Rundfunkgebühren. Das neue System soll den sich schnell verändernden technischen Entwicklungen angepasst werden.

Künftig soll die Rundfunkgebühr nicht mehr pro Gerät berechnet werden, sondern pro Haushalt. So muss also jeder Haushalt einmal pro Monat einen Pauschalbetrag an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) entrichten. Mit dieser Regelung möchte man Fälle wie die Klage eines Münsteraner Studenten aus dem Jahr 2008 vermeiden. Der Student besaß nur einen internetfähigen Computer, jedoch weder Radio noch Fernseher. Laut Westdeutschem Rundfunk hätte er für den Computer jedoch Rundfunkgebühren zahlen sollen, da er mit dem Gerät übers Internet auch Radio hören könne. Der Student klagte dagegen und bekam Recht. In seinem Urteil sagte das Münsteraner Gericht, dass alleine aus dem bloßen Besitz eines Computers noch nicht auf seinen Rundfunkempfang geschlossen werden könne. Ginge es danach, müssten alle technischen Neuerungen bedacht werden. So könne man auch mit einem entsprechend ausgestatteten Kühlschrank schon Radio hören.

Mit der Haushaltspauschale soll die Rundfunkgebühr also endlich angepasst werden. Die Neuregelung begünstigt Zweit- und Ferienwohnungen, die nicht mehr wie bisher der vollen Abgabenhöhe unterworfen sind. Laut Carta müssen für diese Nebenwohnungen nur noch ein Drittel der Gebühren entrichtet werden. Die neue Regelung benachteiligt hingegen mehr als 580.000 behinderte Menschen. Diese waren bislang von der Rundfunkgebühr ausgenommen. Nun soll der Nachteilsausgleich gestrichen werden. Blinde, sehbehinderte, hörgeschädigte und behinderte Menschen sollen künftig ebenfalls ein Drittel der Gebühren zahlen.

Kritik kommt auch aus der Wirtschaft: Während die Neuregelung große Unternehmen entlastet, müssten Kleinbetriebe und Unternehmen mit vielen Filialen draufzahlen. Je nachdem, wie viele Mitarbeiter ein Unternehmen beschäftigt, soll die Gebühr unterschiedlich oft fällig werden: Bei einer Mitarbeiterstärke von 5 bis 14 Personen muss dann einmal der volle Gebührenbetrag gezahlt werden, ab 15 Mitarbeitern zweimal, ab 50 Mitarbeitern viermal und ab 250 Mitarbeitern achtmal. Die Belastung pro Mitarbeiter sinkt also, je größer ein Unternehmen ist. Diese Staffelung soll jedoch nicht für das gesamte Unternehmen gelte, sondern nur für jede Betriebsstätte. Ein Unternehmen mit 200 Mitarbeitern, die alle am selben Standort arbeiten, zahlt vier Beiträge monatlich. Wenn die 200 Mitarbeiter aber auf fünf Filialen mit je 40 Kollegen arbeiten, müssten zehn Beiträge bezahlt werden. "Wir zahlen die Zeche für die neue GEZ-Gebühr", kritisierte Peter Konermann, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes der Dienstleistungsunternehmen, im Manager Magazin.

Der Autovermieter Erich Sixt hingegen sagte in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, er halte die Neuregelung für Verfassungswidrig. Der Rundfunkbeitrag für gewerblich genutzte Autos, der zudem noch erhöht werden solle, stelle einen Systembruch dar, wenn künftig nicht mehr pro Gerät, sondern pro Haushalt und Betrieb kassiert werden soll.

Carta äußerte auf seinem Portal ebenfalls Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit des neuen Vertrages. Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andres Schurig hatte im Juli 2010 in einem Interview mit der Sächsischen Zeitung von einer "Supermeldebehörde" gesprochen. Um die neuen Bestimmungen durchsetzen zu können, müsse erstmal ermittelt werden, wer alles in einem Haushalt lebe. Dazu könne sich die GEZ aber nicht alleine auf die Einwohnermeldeämter verlassen. Der neue Vertrag erlaubt der GEZ, solche Informationen einzutreiben und langfristig zu speichern. Die Autoren von Carta sprechen von einem "Bundesweiten Zentralregister GEZ" und davon, dass "die datenschutzrechtlichen Kollateralschäden abenteuerlich" seien.

Der neue Vertrag soll schon auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz der Länder am 29. September diesen Jahres verabschiedet werden. Die Neuregelung würde dann ab 2013 in Kraft treten. Wie hoch die zu zahlende Pauschale dann sein wird, ist noch nicht klar. Sie soll jedoch den bisherigen Höchstsatz nicht überschreiten. Dieser wird derzeit für den Besitz eines Fernsehgerätes fällig und beträgt 17,98 Euro pro Monat. Laut einem Bericht des SPIEGEL sollen durch die Neuregelung dennoch mehr als 800 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr zusammen kommen.

Montag, 22. März 2010

Verlage fordern Steuerbefreiung für Zeitungen

Beim Präsidientreffen der deutschsprachigen Verlegerverbände in Luzern haben sich die Vertreter aus Deutschland, Luxemburg, Österreich und der Schweiz für eine Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Presseerzeugnisse ausgesprochen. Die in Deutschland ohnehin mit dem geringeren Satz von 7% besteuerten Zeitungen und Zeitschriften sollen nach dem Willen des Präsidenten des Bundesverbands deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, komplett von der Umsatzsteuer befreit werden. "Die Ausübung der Pressefreiheit kann nicht von der Zahlung einer Umsatzsteuer abhängig gemacht werden", so eine These Heinens. Diese Forderungen kann man angesichts der Neuverschuldung Deutschlands von 80 Mrd. Euro durchaus als dreist bezeichnen, zumal andere Kulturgüter wie CDs bislang nicht einmal vom ermäßigten Steuersatz profitieren.

Desweiteren ging es bei dem Treffen am 18. und 19. März um das zwiespältige Verhältnis der Verleger zum Werbekonkurrenten und Besucherlieferanten Google. Auch der derzeit schwelende Konflikt mit der ARD kam zur Sprache. Der Sender möchte seine journalistischen Inhalte möglichst komplett ins Internet stellen. Die Presseverbände verlangen ein Einschreiten der Politik gegen die dadurch entstehende GEZ-finanzierte, "gefühlt kostenlose" Konkurrenz.

Sonntag, 21. März 2010

GEZ immer dreister

Während die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) einerseits ihre Kunden freundlich zum Dialog einlädt, versucht sie auf der anderen Seite immer frecher, neue Geldquellen zu erschließen. Opfer diesmal: die Restaurantkette Maredo aus Düsseldorf, für deren Kassencomputer die Kölner Gebühreneintreiber monatlich jeweils fünf EUR berechnen möchten, schließlich könne man mit den PCs theoretisch ins Internet gelangen, dort Radio- und Fernsehprogramme empfangen und sei damit abgabepflichtig. Die Steakhauskette wehrt sich gegen das dreiste Ansinnen und hat Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. [Foto: maredo.de]

Montag, 8. Februar 2010

GEZ will reden

Den Furor der geschröpften GEZ-Zahler in gesittete Kanäle zu lenken, Verständnis für das eigene Gebaren wecken und um ganz allgemein mit den "Kunden" ins Gespräch zu kommen, hierfür hat die Gebühreneinzugszentrale, erfinderische Organisation zur Eintreibung von Gebühren für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk, ihr neue Portal gez-meine-meinung.de ins Leben gerufen. Wer den Herrschaften also mal so richtig dieselbe geigen will oder auch nur an Fragen wie der folgenden interessiert ist, sollte unbedingt reinklicken: "Meinem Onkel wurde durch einen Unfall eine Metalplatte in den Kopf eingesetzt! Jetzt empfängt er seit geraumer Zeit mehr oder weniger störungsfrei öffentliche Radiokanäle wie SWR3 und Radio Regenbogen! Jetzt meine Frage, reicht das schon aus um bei der GEZ gebührenpflichtig zu werden?".  reinklicken.

Humor hat, wer trotzdem lacht.

Donnerstag, 6. August 2009

Urteil zur Rundfunkgebührenpflicht

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig dürfte für Firmen mit internetfähigen Computern - also im Grunde für alle Unternehmen - von Interesse sein. Die Richter der 14. Kammer gaben der Klage einer Softwarefirme gegen die Erhebung der Rundfunkgebühr auf Ihre internetfähigen PCs statt mit der Begründung, nicht allein die potentielle Fähigkeit der Rechner für einen Rundfunkempfang könne ausschlaggebendes Kriterium für die Gebührenpflicht sein, sondern deren tatsächliche entsprechende Nutzung: "Die Ansicht, dass ein Rundfunkempfangsgerät bereits zum Empfang bereitgehalten werde, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunk empfangen werden könne, und es auf die tatsächliche Nutzung oder Nutzungsabsicht nicht ankäme, sondern allein der Besitz ausreiche, geht nach der Meinung der Richter an der Wirklichkeit im gewerblichen Bereich vorbei. PCs würden dort eben nicht typischerweise als Rundfunkgeräte genutzt, teilweise sei das den Mitarbeitern sogar untersagt.", so die Pressemitteilung des Schleswig Holsteinischen Verwaltungsgerichts. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung und gegenteiliger Rechtsauffassungen anderer Gerichte hat das Verwaltungsgericht die Berufung zugelassen. Sollte das Urteil Bestand haben, würde dies auch die Frage nach der Zulässigkeit der ZPÜ Gebühren auf Rohlinge und andere Speichermedien aufwerfen, die ebenfalls wegen allein wegen der potentiellen Möglichkeit erhoben werden, urheberrechtlich geschütztes Material zu kopieren. [Foto: http://www.schleswig-holstein.de/OVG/DE/OVG__node.html]

Mittwoch, 30. April 2008

Buch mit Kritik zu GEZ-Praktiken

GEZ-Kritiker Bernd Höcker (nicht zu verwechseln mit dem ähnlich klingenden Comedian Bernhard Hoëcker) nimmt in seinem neuen Buch die Praktiken und Arbeitsverhältnisse der mit dem Aufspüren von "Schwarzsehern" beauftragten GEZ-Ermittler ins Visier. "Die rechtliche Stellung von Rundfunkgebührenbeauftragten" heisst das Werk. In einem Interview mit medienhandbuch.de nennt Höcker einige Fakten. Die Beauftragten bekommen beispielsweise kein festes Gehalt, sondern leben lediglich von Provisionen im Erfolgsfall. Grund zur Skepsis gibt auch die Informationspolitik der GEZ, die keine Details über ihre "Schnüffler" preisgibt. Das Einkommen eines Rundfunkgebührenbeauftragten beziffert Höcker in einem Einzelfall für das Jahr 1995 auf eine sechsstellige DM-Summe. Auch wenn sich das Buch teilweise polemisch ausnimmt, sollte es doch Anlass zum Überdenken der Rundfunkgebühren geben. Vielen Bürgern erschließt sich die Zwangsabgabe heute nicht mehr, die sie auch zu entrichten haben, wenn sie öffentlich rechtliche Inhalte gar nicht konsumieren.