 Während die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen  Rundfunkanstalten (GEZ) einerseits ihre Kunden freundlich zum Dialog  einlädt, versucht sie auf der anderen Seite immer frecher, neue  Geldquellen zu erschließen. Opfer diesmal: die Restaurantkette Maredo  aus Düsseldorf, für deren Kassencomputer die Kölner Gebühreneintreiber  monatlich jeweils fünf EUR berechnen möchten, schließlich könne man mit  den PCs theoretisch ins Internet gelangen, dort Radio- und  Fernsehprogramme empfangen und sei damit abgabepflichtig. Die  Steakhauskette wehrt sich gegen das dreiste Ansinnen und hat Klage vor  dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. [Foto: maredo.de]
Während die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen  Rundfunkanstalten (GEZ) einerseits ihre Kunden freundlich zum Dialog  einlädt, versucht sie auf der anderen Seite immer frecher, neue  Geldquellen zu erschließen. Opfer diesmal: die Restaurantkette Maredo  aus Düsseldorf, für deren Kassencomputer die Kölner Gebühreneintreiber  monatlich jeweils fünf EUR berechnen möchten, schließlich könne man mit  den PCs theoretisch ins Internet gelangen, dort Radio- und  Fernsehprogramme empfangen und sei damit abgabepflichtig. Die  Steakhauskette wehrt sich gegen das dreiste Ansinnen und hat Klage vor  dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. [Foto: maredo.de]
Sonntag, 21. März 2010
GEZ immer dreister
 Während die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen  Rundfunkanstalten (GEZ) einerseits ihre Kunden freundlich zum Dialog  einlädt, versucht sie auf der anderen Seite immer frecher, neue  Geldquellen zu erschließen. Opfer diesmal: die Restaurantkette Maredo  aus Düsseldorf, für deren Kassencomputer die Kölner Gebühreneintreiber  monatlich jeweils fünf EUR berechnen möchten, schließlich könne man mit  den PCs theoretisch ins Internet gelangen, dort Radio- und  Fernsehprogramme empfangen und sei damit abgabepflichtig. Die  Steakhauskette wehrt sich gegen das dreiste Ansinnen und hat Klage vor  dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. [Foto: maredo.de]
Während die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen  Rundfunkanstalten (GEZ) einerseits ihre Kunden freundlich zum Dialog  einlädt, versucht sie auf der anderen Seite immer frecher, neue  Geldquellen zu erschließen. Opfer diesmal: die Restaurantkette Maredo  aus Düsseldorf, für deren Kassencomputer die Kölner Gebühreneintreiber  monatlich jeweils fünf EUR berechnen möchten, schließlich könne man mit  den PCs theoretisch ins Internet gelangen, dort Radio- und  Fernsehprogramme empfangen und sei damit abgabepflichtig. Die  Steakhauskette wehrt sich gegen das dreiste Ansinnen und hat Klage vor  dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. [Foto: maredo.de]
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