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Dienstag, 4. Oktober 2011

Urteil: Pay TV-Sender europaweit nutzbar

In der EU beheimatete Sender, die kostenpflichtige Inhalte anbieten, dürfen ihre Programme europaweit ausstrahlen und entsprechende Decoder-Karten und Abos verkaufen. Dies entschied vor Kurzem der europäische Gerichtshof.

Dem britischen Sender BSkyB war es ein Dorn im Auge, dass eine findige Wirtin im Mutterland des Fußballs das deutlich günstigere Angebot des griechischen TV-Anbieters Nova nutzte, um ihren Gästen Premier League-Partien zeigen zu können. Die Richter gaben nun der Gastronomin recht und erklärten nationale Sonderstellungen von TV-Sendern für regionale Veranstaltungen für nichtig. Das Gericht begründete das Urteil mit dem von der europäischen Union vorgeschriebenen Recht auf freien Dienstleistungsverkehr.

Für den notorisch knappen deutschen Pay-TV-Sender Sky Deutschland ist die Entscheidung keine erfreuliche Nachricht. Es ist abzusehen, dass sich der Preisdruck durch ausländische Konkurrenz merklich verschärfen wird. Die Aktien des in Unterföhring beheimateten Medienunternehmens gaben nach der Publikation des Rechtsspruchs kurzfristig um fünf Prozent nach.
[Foto: Konkurrenz für Sky | (c) BSkyB]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 23. Dezember 2010

BDZV befindet Tagesschau-App für unrechtmäßig

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat in einer aktuellen Pressemitteilung die jüngst veröffentlichte Tagesschau-App für unrechtmäßig erklärt. Nach den Querelen um den Ausbau von Nachrichten-Webseiten der öffentlich-rechtlichen Sender geht der Zwist zwischen Verlagen und den GEZ-geförderten Sendeanstalten also in eine neue Runde.

Die mobile Anwendung zur Nachrichtensendung ist seit dem 21. Dezember kostenlos erhältlich. Sie läuft auf einer Vielzahl von Endgeräten. Neben iPad und iPhone werden auch Android-Gadgets und Blackberrys unterstützt. Auf Symbian-Smartphones funktioniert die Software allerdings nicht. Die App bietet per Livestream auch Tagesschau-Sendungen als Video an.

Die Mobilanwendung hat nach Auffassung des BDZV-Hauptgeschäftsführers Dietmar Wolff nichts mehr mit öffentlich-rechtlicher Grundversorgung zu tun. Er kritisierte in der hauseigenen Meldung auch den Zeitpunkt der Veröffentlichung kurz vor Weihnachten. Da auf den Gabentischen vielfach neue Mobilgeräte liegen dürften, sieht Wolff die Erfolgsaussichten der Bezahl-Apps von Zeitungen durch die kostenlose Konkurrenz gefährdet. Er verlangt daher nach rechtlicher Klärung. Die BDZV-Pressemitteilung enthält allerdings keine Hinweise, gegen welche Rechte die App im Detail verstoßen soll.
[Foto: Tagesscha-App sorgt für Unmut | tagesschau.de]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 7. Oktober 2010

CD-Samples & Werbegeschenke künftig steuerfrei?!

Angestoßen von einer Anfrage des britischen Plattenlabels EMI bei der UK-Finanzverwaltung (HMRC) hat der Europäische Gerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass für Promo-CDs und kleine Werbegeschenke keine Umsatzsteuer zu erheben ist.

EMI leistet für verschenkte CDs im Vereinigten Königreich bislang in der Regel Abgaben an den Staat. An Entscheider werden oft mehrere hundert Exemplare eines neuen Albums verschickt, nur eine CD davon ist derzeit von der Umsatzsteuer befreit.

Das Urteil stützt sich auf eine EU-Richtlinie aus dem Mai 1977 zur Harmonisierung der Umsatzsteuer. Ein auf dem auf IT-Recht spezialisierten Portal Out Law zitierter Finanzexperte rät Musik-Labels und anderen Firmen in der EU, die Werbegeschenke verteilen, ihr Recht möglichst frühzeitig wahrzunehmen. Im Idealfall winken den Unternehmen Rückzahlungen auch für die vergangenen Jahre. [Foto: cc-by-sa 3.0 agent-media.de]

Samstag, 26. Juni 2010

Anhörung zu geplantem Presse-Leistungsschutz

Die Branchenverbände BDZV (Bundesverband deutscher Zeitungsverleger) und VDZ (Verband deutscher Zeitschriftenverleger) werden am kommenden Montag zum geplanten Leistungsschutzrecht für Verlage beim Bundesjustizministerium vorsprechen.

Das neue Recht haben sich die Regierungsparteien im Rahmen des Koalitionsvertrags auf die Agenda geschrieben. Als neue gesetzliche Grundlage neben dem bereits existierenden Urheberrecht für Journalisten soll es vor allem die Position der Verlage gegenüber Internet-Kopien stärken.

In der BDZV-Pressemitteilung betont der Verband, dass die Autoren an künftigen Erträgen aus dem Leistungsschutzrecht beteiligt werden sollen. Gespräche mit den Gewerkschaften zu möglichen Verteilungsstrategien würden bereits geführt.

Aus Sicht der Verleger-Lobby schließt das noch zu schaffende Recht eine Gesetzeslücke, da andere Kreativbranchen wie die Musikindustrie bereits Leistungsschutz genießen. Kritiker befinden Pressebeiträge durch das bestehende Urheberrecht hinreichend geschützt. Das Leistungsschutzrecht verkommt nach ihrem Dafürhalten zur Subventionsmaßnahme für althergebrachte Verlags- und Vertriebsstrukturen.
[Foto: Zeitschriften: Leistungsschutz geplant | cc-by-sa 3.0 agent-media.de]

Donnerstag, 6. August 2009

Rammstein versteht keinen Spaß

Die Musikgruppe Rammstein, bekannt für ihr umstrittenen aber sicher nicht humorfreien Texte, versteht keinen Spaß, wenn es um die Wahrung Ihrer (vermeintlichen) Rechte geht. So berichten mehrere Medien übereinstimmend über Abmahnungen der Rammstein betreuenden Firma Pilgrim Management u.a. an die Adresse der Augsburger Allgemeinen. Die Empfänger hatten zuvor online berichtet, dass ein neuer Song der Berliner Band seinen illegalen Weg auf die Seiten von youtube.de gefunden hatte und dort in CD-Qualität auf interessierte Hörer wartete. Der Titel wurde auf youtube zwar schnell wieder entfernt, die Berichterstattung über den neuen Song konnte dies aber nicht verhindern, weswegen Pilgrim mit Hilfe einer Abmahnung dagegen vorzugehen versuchte. Betroffen sind laut Motor.de auch Rammstein-Fanseiten, die als Reaktion auf die Besprechung des neuen Songs und Verlinkung neuer Bandfotos eine Abmahnung samit Strafandrohung erhielten. Das ebenfalls ins Visier der Musiker geratene Portal laut.de kommentiert dies mit den Worten: "Das große Getöse soll wohl von der Peinlichkeit des Leaks ablenken. Denn bei der offenbar herrschenden strikten Geheimhaltung können Song und Fotos eigentlich nur aus dem direkten Umfeld der Band ins Netz gelangt sein. Aufzuhalten ist die Geschichte ohnehin nicht mehr, auch internationale Medien berichten mittlerweile über die Vorgänge und das rustikale Vorgehen gegen Fans und Presse." Der Beliebtheit von Rammstein bei Fans und Medienvertretern dürfte das rabiate Verhalten der Band, die Ende des Jahres ein Konzertcomeback feiern wird, wohl nicht zuträglich sein. [Foto: © Freya Diepenbrock / PIXELIO (www.pixelio.de) ]

Freitag, 19. Juni 2009

1,9 Mio. Dollar Strafe für 24 illegale Downloads

Eine 32-jährige Amerikanerin aus dem Bundesstaat Minnesota ist von einem Gericht für den illegalen Download von zwei Dutzend Songs zu einer Strafe von 1,9 Mio. Dollar verurteilt worden. Die Mutter von vier Kindern war geschockt und legt nun Berufung gegen den Gerichsbeschluss ein. Die Organisation RIIA (US-Pendent der GEMA) befand die Strafe für angemessen. Regulär wären die Stücke, die unter anderem von No Doubt, Linkin Park, Sheryl Crow und Gloria Estefan stammen, für je 99 Cent zu haben gewesen. Warum ein Diebstahl per Download um so vieles härter bestraft werden muss als ein "Mitgehen-Lassen" im Kaufhaus wird Nicht-Juristen wohl ein Geheimnis bleiben.

Mittwoch, 6. Mai 2009

Auskunftsanspruch gilt auch bei Sharehostern

Wer urheberrechtlich geschützte Dateien wie Musik, Games oder Filme auf einem sogenannten "Sharehoster" hochlädt, ist vor rechtlicher Verfolgung keineswegs sicher. Darauf macht der Bundesverband der Musikindustrie in einer aktuellen Pressemitteilung aufmerksam. Bei Sharehostern handelt es sich um Internetdienste, über die man ohne vorherige Anmeldung Dateien auf den Server des Anbieters hochladen kann. Dem Uploader wird eine Webadresse mitgeteilt, unter der dieser sich seine Datei wieder abholen kann. Diese Technik kann auch zum illegalen Tauschen mißbraucht werden, wenn urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen und die Downloadadresse an dritte weitergegeben wird. Der neue zivilrechtliche Auskunftsanspruch für Urheberrechtsverletzungen gilt auch für solche Dienste, teilte der Bundesverband nun mit. Viele Sharehoster speichern die IP-Adressen Ihrer Klienten, über die der Uploader ermittelt werden kann. In mehreren Fällen wurden illegal handelnde Nutzer bereits abgemahnt, bei einem User sorgte die Staatsanwaltschaft München sogar für eine Hausdurchsuchung. [Foto: RapidShare.de]

Freitag, 19. Dezember 2008

Für Klingeltöne reicht GEMA-Lizenz

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt die Praxis von Klingeltonanbietern, sich nur bei der GEMA um die Lizenz für zum Handyalarm umgestaltete Versionen bekannter Songs zu bemühen. Einer gesonderten Erlaubnis des Urhebers bedarf es nicht. Dies gilt jedoch nur, falls zwischen Urheber und GEMA ein Berechtigungsvertrag in einer der Fassungen ab 2002 vorliegt. In einem konkreten Fall hatte der Komponist des von Jeanette Biedermann interpretierten Liedes "Rock My Life", Frank Kretschmer, gegen einen Klingeltonanbieter geklagt. Da hier ein Vertrag in älterer Version gültig war, bekam Kretschmer sowohl beim zuständigen Landericht als nun auch in zweiter Instanz beim BGH Recht. Feinohrige Zeitgenossen mögen sich indes fragen, ob Kretschmer denn seinerzeit die nötigen Rechte von Roxette für die Verwendung der "Nanana"-Melodie erworben hat. [Foto: cc-by-sa 3.0 SmallTown Boy]