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Mittwoch, 20. November 2013

Googles Nutzungsbedingungen ungültig

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat erfolgreich gegen die Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung des Internet-Servicedienstleisters Google geklagt. Wie die Konsumentenschützer in einer Pressemitteilung verlautbarten, hat das Landgericht Berlin insgesamt 25 ungültige Passagen gefunden.

Unter den kritisierten Klauseln sind vor allem schwammige Formulierungen zum Austausch und zur Erhebung von Daten aus Richtersicht. Dazu räumt sich der IT-Gigant das Recht ein, Anwendungen auch durch direkten Zugriff auf das Endgerät des Nutzers zu entfernen. Zudem soll der Verbraucher das unangekündigte Abschalten liebgewonnener Funktionen hinnehmen - ebenfalls ein Dorn im Auge der Verbraucherschützer. Im laufenden Jahr mussten unter anderem einige Kalender- und Synchronisierungsfunktionen dran glauben.

Auch wenn sich in der Praxis eher wenig Widerstand gegen den Umgang Googles mit Daten und Featureänderungen der meist kostenlosen Dienste rührt, wird der Internetdienstleister seine Geschäftsregeln nun anpassen müssen. Über diese Änderungen müssen die User informiert werden. Bislang  konnte Google seine Spielregeln ohne gesonderte Benachrichtigung neu gestalten, der Konsument bekam davon nichts mit. Dieses Vorgehen entspricht nach Ansicht des Gerichts nicht den hierzulande geltenden Richtlinien.
[Foto: Google räumt sich zu viele Rechte ein | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 30. Oktober 2013

Streaming: Sind die Labels zu gierig?

Bereits seit einiger Zeit beklagen sich Künstler, dass bei den ebenso günstigen wie beliebten Musik-Streamern kaum Geld für sie herumkommt. Bei Spotify etwa sollen pro 1000 Abspielvorgängen nur knapp 60 Cent herausspringen, wie unlängst "The Guardian" vorgerechnet hat. Dass die Labels rund neun mal höhere Tantiemen einstreichen, erzürnt derzeit einen Zusammenschluss von Musikern aus Schweden, wie Musikmarkt berichtet.

Unter Federführung der schwedischen Musikergewerkschaft will man nun gegen die Major-Labels Universal und Warner den Rechtsweg einschlagen. Da viele Künstlerverträge lange vor dem Streaming-Boom entstanden sind, wird vermutlich nachverhandelt werden. Der Anwalt des Zusammenschlusses geht sogar davon aus, dass den Musikern eine 50 Prozent-Beteiligung zusteht.

Für die Kreativen aus dem Norden steht viel auf dem Spiel: Im Heimatland von Spotify werden bereits 70 Prozent der Musikumsätze mit Streaming erzielt.
[Foto: Musiker bekommen kaum Spotify-Einnahmen | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 21. August 2013

Sixt klagt gegen Rundfunkabgaben

Autoverleiher Sixt, der sich bereits in der Vergangenheit gegen die seit Januar in Kraft getretenen neuen Modalitäten der Rundfunkabgaben rechtlich zur Wehr gesetzt hat, droht nun sogar mit einer Verfassungsklage. Anfangen will man mit einer Klage beim Verwaltungsgericht München, den Weg durch alle Instanzen schließt man aber nicht aus.

Der Leihwagen-Anbieter wird von der aktuellen Regelung finanziell besonders hart getroffen. Nicht nur wird für jede der knapp 500 Betriebsstätte eine Abgabe fällig, die sich nach der Anzahl der Mitarbeiter richtet. Zusätzlich muss Sixt auch für alle Autoradios in den über 40.000 Fahrzeugen jeweils 5,99 EUR pro Jahresviertel löhnen.

Für das erste Quartal 2013 summierten sich die Abgaben auf stolze 717.911,89 EUR, wie das Unternehmen in seinem Firmenblog berichtet. Dass mit der Reform ein erheblicher Bürokratieaufwand durch die Ermittlung der Mitarbeiter-Anzahl und Fuhrparks-Größe entsteht, ist neben der enormen Mehrbelastung ein weiterer Kritikpunkt des Autoverleihers.
[Foto: Abgabenreform: Die Sixt AG wehrt sich | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 22. November 2012

Neue Kämpfe um Mittelerde

Kurz vor Erscheinen des neuen Herr der Ringe-Prequels "Der Hobbit - Eine unerwartete Reise" kämpft das verantwortliche Studio Warner Bros. an gleich zwei Fronten. Das neue Filmepos wird am 13. Dezember in deutschen Kinos starten.

Die Gemeinschaft der Erben des britischen Fantasy-Autors, die unter dem Namen "Tolkien Estate" firmiert, verklagt Warner Bros. auf Schadensersatz in Höhe von 80 Millionen Dollar. Zwar wurden die Rechte an den Stories und Figuren aus Mittelerde bereits 1969 veräußert. Nach Ansicht der Tolkien Estate gelten die Verträge jedoch nur für materielle Güter. Vor allem unseriöse Webangebote, namentlich Online-Glückspiele, sind der Gemeinschaft ein Dorn im Auge und sollen wegen ihrer rufschädigenden Wirkung eingestellt werden.

Als wäre dies noch nicht genug, laufen nun auch Tierschützer gegen die jüngste Produktion Sturm. Mehrere Tiere mussten während der Dreharbeiten ihr Leben lassen. PETA hat deshalb eine eigene Petitionsseite ins Netz gestellt, die Regisseur Peter Jackson zu einer Verbesserung im Umgang mit dem lieben Vieh bewegen soll. New Line Cinema und Warner Bros. verwehren sich zwar gegen den Vorwurf der Tierquälerei, bestätigen jedoch den Tod von insgesamt 27 Gottesgeschöpfen, zu denen wohl auch 3 Pferde zählen.
[Foto: Der Eine Ring | (gemeinfrei)]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 25. Mai 2011

Verlags-Streit unter Freundinnen

Anlässlich der Frauenfußball-WM bringt der 11 Freunde-Verlag als Beilage zum bekannten Magazin ums runde Leder die Zeitschrift "11 Freundinnen" heraus.

Dass dafür auch Markenrechte im Bereich der Frauenzeitschriften angemeldet wurden, rief den Burda-Verlag auf den Plan, der laut Bericht der Süddeutschen Zeitung eine Verwechslungsgefahr mit der hauseigenen "Freundin" befürchtet.

Das Münchner Landgericht soll nun entscheiden, ob der von Gruner+Jahr kontrollierte Sport-Verlag seine Rechte zurückziehen und das Blatt vielleicht sogar umbenennen muss. In einer mündlichen Verhandlung bezeichnete die zuständige Richterin den Streitfall als "wirtschaftlich unsinnig", da 11 Freunde auf dem Markt der Magazine für das weibliche Zielpublikum gar nicht existiert. Sie mutmaßte sogar "reine Rechthaberei". Eine grundsätzliche Verwechslungsgefahr der Titel musste sie aber einräumen. Am 14. Juni soll nun ein abschließendes Urteil gefällt werden.
[Foto: Nationalstürmerin Fatmire "Lira" Bajramaj | Bundeswehr-Fotos]

Artikel von agent-media.de

Montag, 29. November 2010

Mittwoch, 26. Mai 2010

iPad kommt auf den Markt - und Apple vor Gericht

Am morgigen Freitag kommt das iPad auf den hiesigen Markt. Das Gerät wurde mit der Apple-eigenen Werbemaschinerie vermarktet, die es zum Lifestyle-Objekt und für manchen Verleger (allen voran Mathias Döpfner vom Axel Springer-Verlag) zum Hoffnungsträger für die Zukunft der schreibenden Zunft gemacht hat.

Doch dem IT-Unternehmen um Steve Jobs weht derzeit auch ein kräftiger medialer Gegenwind ins Gesicht. Die Zensur und Kontrolle von Apps ist dabei nur ein Kritikpunkt neben dem rauhen Führungsstil von Steve Jobs.

Jüngst soll Apple gar seine führende Marktposition dazu ausgenutzt haben, Druck auf die Musikindustrie auszuüben. Nachdem Digitalmusik-Konkurrent amazon im Rahmen einer "MP3 Daily Deal" genannten Aktion einzelne Titel schon einen Tag vor dem Verkaufsstart anbieten wollte, hat Apple angeblich den Musiklabels gedroht, diese Titel nicht mehr auf iTunes zu bewerben. Ein Fall für das US-Justizministerium, das laut New York Times derzeit über ein wettbewerbswidriges Verhalten entscheidet. iTunes hält über zwei Drittel des digitalen Musikmarktes in den USA. [Foto: Steve Jobs; cc-by-3.0 Matthew Yohe]

Montag, 5. April 2010

Klage gegen ALDI und LIDL wegen Patentverletzung

Der Rechteverwalter MPEG LA hat vor dem Landgericht Düsseldorf Klage gegen Aldi Nord, Aldi Süd sowie gegen Lidl eingereicht. Behauptet wird, dass die Discounter bei verschiedenen Produkten ihres Sortiments ihrer Verpflichtung zur Lizensierung der verwendeten für die MPEG-2 Technologie nicht nachgekommen sind.

MPEG-2 ist der Standard zur Videokompression und -kodierung und findet unter anderem Anwendung bei Computern, DVD Playern und digitalen Fernsehgeräten.

Die Klage zielt auf einen einstweiligen Verkaufsstop der betroffenen Artikel sowie auf einen Schadenersatz für entgangene Lizenzgebühren ab.

MPEG LA verwaltet Patenrechte für unterschiedliche Technologiestandards- und plattformen und lizensiert weltweit deren Nutzung, so dass Interessenten sich nicht mit den oftmals zahlreichen Rechteinhabern, die bei der Herstellung eines Produktes tangiert werden, einzeln auseinandersetzen müssen, sondern im Verwalter dieses Patentpools einen einzigen Ansprech- und Verhandlungspartner haben.

Sonntag, 21. März 2010

GEZ immer dreister

Während die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) einerseits ihre Kunden freundlich zum Dialog einlädt, versucht sie auf der anderen Seite immer frecher, neue Geldquellen zu erschließen. Opfer diesmal: die Restaurantkette Maredo aus Düsseldorf, für deren Kassencomputer die Kölner Gebühreneintreiber monatlich jeweils fünf EUR berechnen möchten, schließlich könne man mit den PCs theoretisch ins Internet gelangen, dort Radio- und Fernsehprogramme empfangen und sei damit abgabepflichtig. Die Steakhauskette wehrt sich gegen das dreiste Ansinnen und hat Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. [Foto: maredo.de]

Dienstag, 23. Februar 2010

Verlage erzürnt über Tagesschau.de-Ausbau

Bereits seit einigen Tagen gibt es einen heiß diskutierten Streitpunkt zwischen Zeitungsverlagen und der öffentlich rechtlichen Fernsehanstalt ARD. Hintergrund ist ein geplanter Ausbau des Online-Angebotes von Tagesschau.de. Nach dem Willen des NDR-Rundfunkrates soll die GEZ-finanzierte Webseite die redaktionellen Nachrichten-Inhalte des Senders nach Belieben einbauen und auch vorhalten dürfen, wie Spiegel Online berichtete. Die Plattform soll nach den Plänen des NDR als eigenständiges, nicht sendungsbezogenes Telemedium genehmigt werden. Dadurch entfielen die Einschränkungen des geltenden Rundfunkstaatsvertrags, der zum Beispiel eine Verweildauer von Nachrichten im Netz für nur sieben Tage vorschreibt. Gegen diese Pläne, deren öffentliche Diskussion vom NDR-Rundfunkrat ausdrücklich nicht erwünscht wurde, laufen Zeitungsverlage nun Sturm. Sie sehen ihre Verdienstmöglichkeiten durch eigene, kostenpflichtige Online-Newsangebote gefährdet. Gruner+Jahr prüft daher die Möglichkeit einer Klage und auch der Verband deutscher Zeitschriftenverleger  (VDZ) empfiehlt seinen Mitgliedern rechtliche Schritte einzuleiten. [Foto: tagesschau.de]

Mittwoch, 23. September 2009

Klage gegen Youtube

Mit einer Strafanzeige gegen das Internetportal „YouTube“ wegen des Verdachts der Volksverhetzung hat der Leiter der Landeszentrale für politische Bildung, Dr. Burkhard Jellonnek, einer Mitteilung der Landeszentrale zufolge auf das Ergebnis einer Internet-Recherche reagiert, in derem Zuge sich der indizierte Titel „Türke Türke“ der „Zillertaler Türkenjäger“ auf den Seiten des Videoportals fand. Der Titel stammt aus der 1997 produzierten CD „12 doitsche Stimmungshits“ und wurde wegen Volksverhetzung gemäß § 130 StGB bundesweit mit Beschlüssen der Amtsgerichte Oldenburg, Winsen und Ulm beschlagnahmt.

Auf Youtube (wie auch auf anderen Videoportalen) finden rechte Gruppen bereits seit Jahren ein Verbreitungsfeld, in dem auch Szenegrößen wie Horst Mahler ihr Gedankengut verbreiten können, ohne dass die Betreiber bislang wirksam dagegen eingeschritten wären. [Foto: YouTube.com]

Mittwoch, 20. Mai 2009

Toshiba verklagt Hersteller von Rohlingen

Wie der japanische Elektronikkonzern Toshiba in einer Pressemitteilung bekannt gab, reichte das Unternehmen vor einem US-amerikanischen Gericht Klage gegen zahlreiche Hersteller von DVD-R Rohlingen ein, die nach Auffassung von Toshiba die für das Recht zur Herstellung der Rohlinge obligatorischen Lizenzen an den DVD6C Patent Pool, dem neben Toshiba außerdem Hitachi, JVC, Mitsubishi, Panasonic, Samsung, Sanyo, Sharp und Warner angehören, nicht bezahlt haben. Zu den verklagten Firmen gehören neben dem weltweit größten Hersteller optischer Speichermedien Moser Baer auch andere namenhafte Firmen wie Ritek und Imation. Toshiba war schon in der Vergangenheit bemüht, seine Rechte zu wahren, so etwa 2007 durch eine Klage vor einem kalifornischen Gericht gegen den Import asiatischer Rohlinge, die ebenfalls ohne Lizenzabfuhr hergestellt wurden. [Foto: toshiba.com]

Mittwoch, 5. November 2008

Universal vs. DVD-Verleihautomaten

Das Unternehmen redbox, das in den USA Verleihautomaten für DVDs betreibt, hat Universal Studios Home Entertainment verklagt. Universal hatte gefordert, dass eine DVD mindestens 0,99 US-Dollar pro Nacht kosten sollte. Außerdem dürften laut Forderung des Medien-Giganten nicht weniger als 45 Tage nach Erstveröffentlichung auf DVD vergehen, bis ein Film den Weg in die Automaten findet. Zudem sollten aus dem Verleih genommene DVDs nicht verkauft werden dürfen, sondern zerstört werden. Bei Zuwiderhandlung wollte Universal die Zulieferung für die rund 10.000 Verleihstationen von redbox stoppen. Der Automatenbetreiber hält die Forderungen für unvereinbar mit dem US-amerikanischen Kartell- und Urheberrecht. [Foto: redbox.com]

Donnerstag, 24. Juli 2008

Michael Herbig verklagt Take-Two

Michael Herbig, bekannt als "Bully", verklagt die Spieleschmiede Take-Two. Herbig sieht seinen Spitznamen im Videospiel "Bully - Die Ehrenrunde" missbraucht. In dem eigentlich recht harmlosen Game steuert man einen Internatsschüler durch seinen Schulalltag. Dabei kommt es zu Streichen und Schulhofprügeleien. Herbig möchte sich mit diesem seiner Ansicht nach gewalttätigen Spiel nicht in Verbindung gebracht sehen. Ohne seine Klage wäre wohl auch niemand auf die Idee gekommen, das Spiel habe etwas mit dem Komiker zu tun. Herbig verlangt nun eine Abmahngebühr von 2000 € und die Einstellung des Vertriebs unter dem derzeitigen Namen. Ein Vorschlag des Gerichts auf gütliche Einigung wurde von beiden Parteien abgelehnt. [Foto: wikimedia]