Während die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) einerseits ihre Kunden freundlich zum Dialog einlädt, versucht sie auf der anderen Seite immer frecher, neue Geldquellen zu erschließen. Opfer diesmal: die Restaurantkette Maredo aus Düsseldorf, für deren Kassencomputer die Kölner Gebühreneintreiber monatlich jeweils fünf EUR berechnen möchten, schließlich könne man mit den PCs theoretisch ins Internet gelangen, dort Radio- und Fernsehprogramme empfangen und sei damit abgabepflichtig. Die Steakhauskette wehrt sich gegen das dreiste Ansinnen und hat Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. [Foto: maredo.de]
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Sonntag, 21. März 2010
GEZ immer dreister
Während die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) einerseits ihre Kunden freundlich zum Dialog einlädt, versucht sie auf der anderen Seite immer frecher, neue Geldquellen zu erschließen. Opfer diesmal: die Restaurantkette Maredo aus Düsseldorf, für deren Kassencomputer die Kölner Gebühreneintreiber monatlich jeweils fünf EUR berechnen möchten, schließlich könne man mit den PCs theoretisch ins Internet gelangen, dort Radio- und Fernsehprogramme empfangen und sei damit abgabepflichtig. Die Steakhauskette wehrt sich gegen das dreiste Ansinnen und hat Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. [Foto: maredo.de]
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