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Montag, 2. Juli 2012

Stiller GEMA-Protest in deutschen Diskos

Um Mitternacht in der Nacht von Samstag auf Sonntag standen in vielen deutschen Diskotheken für fünf Minuten die Turntables still. Die Aktion, an der sich laut Angaben von Welt Online über 500 Tanzlokale beteiligen wollten, war als Protest auf die neuesten Tarif-Pläne der GEMA gedacht.

Die deutschen Urheberrechtsvertreter wollen bei den Diskos künftig nach einem einfachen Schlüssel abrechnen. Für jeden Öffnungstag sollen die Betreiber zehn Prozent des Eintrittspreises, multipliziert mit dem Fassungsvermögen des Lokals abführen. Viele Musikschuppen öffnen auch unter der Woche, sind dann aber längst nicht voll. Viele sehen sich daher von den Mehrausgaben in ihrer Existenz bedroht, sollten die bislang üblichen Pauschalabgaben durch das neue System ersetzt werden.

Das Magengrummeln der Branche findet ihren Niederschlag auch in einer aktuellen Online-Petition gegen die Reformvorhaben der deutschen Musikverwerter. Sie wurde vom Bundesverband der Musikveranstalter e.V. aufgesetzt und hat bislang über 200.000 Unterstützer gefunden.
[Foto: Die GEMA eckt wieder an | (logo)]

Artikel von agent-media.de

Dienstag, 23. August 2011

GEZ-Gebühren auf Arbeits-Laptops entfallen

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig sorgt für Aufatmen unter Freiberuflern. Wird ein Rechner zu Hause auch für berufliche Tätigkeiten genutzt, entfallen dafür künftig keine zusätzlichen GEZ-Gebühren. Entsprechende, bereits versandte Bescheide haben keine Gültigkeit.

Im Rundfunkstaatsvertrag ist bereits festgelegt, dass für neuartige Empfangsgeräte wie PCs, die nicht rein privat genutzt werden, keine Abgaben zu entrichten sind, wenn auf dem selben oder einem zusammenhängenden Grundstück weitere Fernseher oder Radios nicht beruflich genutzt werden und für diese bereits GEZ-Gebühren gezahlt werden. Das Gericht befand, dass diese Regelung unabhängig davon gilt, ob die Zusatzgeräte im beruflichen oder privaten Teil der Wohnung aufgestellt sind. Im Sinne des Staatsvertrags sind neue Geräte nach Ansicht des Gerichts ohnehin zu privilegieren, da sie, vor allem im nicht privaten Bereich, nur selten dem Rundfunkempfang dienen.

Bereits die Vorinstanzen hatten die Gebührenbescheide im Sinne der Kläger annuliert, die Revision der Rundfunkanstalten beim Bundesverwaltungsgericht brachte keine Kehrtwende. Angesichts der scheinbar eindeutigen Regelung im bestehenden Staatsvertrag wirkt das sture Vorgehen durch mehrere Instanzen seitens der öffentlich-rechtlichen Anstalten unverständlich und mehr als gierig.
[Foto: Freiberufler: Zuviel GEZahlt? | (c) GEZ]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 29. Juni 2011

GEMA-YouTube-Streit spitzt sich zu

Mit ihren offenbar hohen Abgaben-Forderungen an das Video-Portal YouTube stellt sich die GEMA derzeit immer mehr ins Abseits. Neben dem Google-Portal haben sich nun auch Internet-Aktivisten und sogar Musik-Labels gegen die deutschen Musik-Verwerter gewandt.

In der letzten Woche hatte die Filmclip-Seite angefangen, bei in Deutschland nicht zugelassenen Musik-Videos die GEMA als ursächlich zu nennen: "Leider ist dieses Video, das Musik von UMG beinhaltet, in Deutschland nicht verfügbar, da die GEMA die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt hat" heißt es nun auf solchen Seiten. Die GEMA hält dieses Label für unrichtige Polemik. Nach ihren Angaben gibt es zwar ein Verfahren gegen Google, dieses bezieht sich jedoch nur auf 12 beanstandete Videos. Die Internet-Aktivisten der Anonymous-Gruppe schlugen sich dennoch auf die Seite des Online-Video-Angebots und griffen die GEMA-Seiten an, so dass sie eine Zeit lang schwer erreichbar waren.

Seit 2009 können sich GEMA und YouTube nicht über Abgaben einigen. Eine Gebühr von etwa 12 Cent pro Abspielvorgang soll laut Medienberichten die deutsche Gesellschaft fordern. Eine Zahl, die von der Verwertungsgesellschaft inzwischen aber dementiert wurde. Die YouTube-Werbeeinnahmen pro Seitenaufruf belaufen sich realistisch gerechnet eher im Bereich zwischen zwei und drei Cents.

Der Streit hat zuletzt sogar bei Edgar Berger, Chef bei Sony Music Deutschland für Unmut gesorgt. Er sieht den GEMA-Aufsichtsrat als "Nadelöhr" und mutmaßt, einige Mitglieder seien noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen. Auch Frank Briegmann, Boss bei der UMG Deutschland, fragte öffentlich, warum denn in anderen europäischen Ländern eine Einigung möglich ist, nicht aber hierzulande. Unter anderem in Spanien, Belgien, Italien, Frankreich und Großbritannien bekommen die Urheber einen Teil der Werbeinnahmen von YouTube.
[Foto: YouTube-Macher offenbar genervt | YouTube.com]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 9. September 2010

Reform der Rundfunkgebühr in der Kritik

gez.de
Der Politik- und Medienblog Carta.info hat auf seiner Seite den jüngsten Entwurf für den 15. Rundfunkstaatsvertrag veröffentlicht. Darin geht es um eine Neuregelung der Rundfunkgebühren. Das neue System soll den sich schnell verändernden technischen Entwicklungen angepasst werden.

Künftig soll die Rundfunkgebühr nicht mehr pro Gerät berechnet werden, sondern pro Haushalt. So muss also jeder Haushalt einmal pro Monat einen Pauschalbetrag an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) entrichten. Mit dieser Regelung möchte man Fälle wie die Klage eines Münsteraner Studenten aus dem Jahr 2008 vermeiden. Der Student besaß nur einen internetfähigen Computer, jedoch weder Radio noch Fernseher. Laut Westdeutschem Rundfunk hätte er für den Computer jedoch Rundfunkgebühren zahlen sollen, da er mit dem Gerät übers Internet auch Radio hören könne. Der Student klagte dagegen und bekam Recht. In seinem Urteil sagte das Münsteraner Gericht, dass alleine aus dem bloßen Besitz eines Computers noch nicht auf seinen Rundfunkempfang geschlossen werden könne. Ginge es danach, müssten alle technischen Neuerungen bedacht werden. So könne man auch mit einem entsprechend ausgestatteten Kühlschrank schon Radio hören.

Mit der Haushaltspauschale soll die Rundfunkgebühr also endlich angepasst werden. Die Neuregelung begünstigt Zweit- und Ferienwohnungen, die nicht mehr wie bisher der vollen Abgabenhöhe unterworfen sind. Laut Carta müssen für diese Nebenwohnungen nur noch ein Drittel der Gebühren entrichtet werden. Die neue Regelung benachteiligt hingegen mehr als 580.000 behinderte Menschen. Diese waren bislang von der Rundfunkgebühr ausgenommen. Nun soll der Nachteilsausgleich gestrichen werden. Blinde, sehbehinderte, hörgeschädigte und behinderte Menschen sollen künftig ebenfalls ein Drittel der Gebühren zahlen.

Kritik kommt auch aus der Wirtschaft: Während die Neuregelung große Unternehmen entlastet, müssten Kleinbetriebe und Unternehmen mit vielen Filialen draufzahlen. Je nachdem, wie viele Mitarbeiter ein Unternehmen beschäftigt, soll die Gebühr unterschiedlich oft fällig werden: Bei einer Mitarbeiterstärke von 5 bis 14 Personen muss dann einmal der volle Gebührenbetrag gezahlt werden, ab 15 Mitarbeitern zweimal, ab 50 Mitarbeitern viermal und ab 250 Mitarbeitern achtmal. Die Belastung pro Mitarbeiter sinkt also, je größer ein Unternehmen ist. Diese Staffelung soll jedoch nicht für das gesamte Unternehmen gelte, sondern nur für jede Betriebsstätte. Ein Unternehmen mit 200 Mitarbeitern, die alle am selben Standort arbeiten, zahlt vier Beiträge monatlich. Wenn die 200 Mitarbeiter aber auf fünf Filialen mit je 40 Kollegen arbeiten, müssten zehn Beiträge bezahlt werden. "Wir zahlen die Zeche für die neue GEZ-Gebühr", kritisierte Peter Konermann, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes der Dienstleistungsunternehmen, im Manager Magazin.

Der Autovermieter Erich Sixt hingegen sagte in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, er halte die Neuregelung für Verfassungswidrig. Der Rundfunkbeitrag für gewerblich genutzte Autos, der zudem noch erhöht werden solle, stelle einen Systembruch dar, wenn künftig nicht mehr pro Gerät, sondern pro Haushalt und Betrieb kassiert werden soll.

Carta äußerte auf seinem Portal ebenfalls Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit des neuen Vertrages. Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andres Schurig hatte im Juli 2010 in einem Interview mit der Sächsischen Zeitung von einer "Supermeldebehörde" gesprochen. Um die neuen Bestimmungen durchsetzen zu können, müsse erstmal ermittelt werden, wer alles in einem Haushalt lebe. Dazu könne sich die GEZ aber nicht alleine auf die Einwohnermeldeämter verlassen. Der neue Vertrag erlaubt der GEZ, solche Informationen einzutreiben und langfristig zu speichern. Die Autoren von Carta sprechen von einem "Bundesweiten Zentralregister GEZ" und davon, dass "die datenschutzrechtlichen Kollateralschäden abenteuerlich" seien.

Der neue Vertrag soll schon auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz der Länder am 29. September diesen Jahres verabschiedet werden. Die Neuregelung würde dann ab 2013 in Kraft treten. Wie hoch die zu zahlende Pauschale dann sein wird, ist noch nicht klar. Sie soll jedoch den bisherigen Höchstsatz nicht überschreiten. Dieser wird derzeit für den Besitz eines Fernsehgerätes fällig und beträgt 17,98 Euro pro Monat. Laut einem Bericht des SPIEGEL sollen durch die Neuregelung dennoch mehr als 800 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr zusammen kommen.

Sonntag, 21. März 2010

GEZ immer dreister

Während die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) einerseits ihre Kunden freundlich zum Dialog einlädt, versucht sie auf der anderen Seite immer frecher, neue Geldquellen zu erschließen. Opfer diesmal: die Restaurantkette Maredo aus Düsseldorf, für deren Kassencomputer die Kölner Gebühreneintreiber monatlich jeweils fünf EUR berechnen möchten, schließlich könne man mit den PCs theoretisch ins Internet gelangen, dort Radio- und Fernsehprogramme empfangen und sei damit abgabepflichtig. Die Steakhauskette wehrt sich gegen das dreiste Ansinnen und hat Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. [Foto: maredo.de]

Mittwoch, 23. Dezember 2009

GEMA und Konzertveranstalter: Einigung im Tarifstreit

Die Musikverwerter der GEMA haben sich mit dem Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e.V. (idkv) und dem Verband deutscher Konzertdirektionen e.V. (VDKD) über neue Tarife für Musikveranstaltungen geeiningt. Dies hat der idkv in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Nachdem zunächst das deutsche Patent- und Markenamt als Schiedsstelle einen Einigungsvorschlag erarbeitet hatte, verhandelten die Veranstalter nochmal mit der GEMA nach. Als Ergebnis langen die Musikverwerter bei kleineren Events mit bis zu 2000 Besuchern weit weniger stark zu als bisher vorgesehen. Im nächsten Jahr wird für solche Veranstaltungen ein Prozentsatz von 3% der Einnahmen berechnet, bis zum Jahr 2014 wird dieser Tarif schrittweise auf 5% erhöht. Für Live-Bühnen mit vielen Konzerten fallen die Mengenrabatte noch großzügiger aus als es der Schiedsspruch bereits vorgeschlagen hatte. Ab 40 Konzerten im Jahr gibt es 12,5%, ab 80 bereits 15% und ab 200 Konzerten 17,5% Nachlass. Einnahmen aus Sponsoring bleiben zunächst gebührenfrei, hier soll der Tarifpoker zeitnah fortgesetzt werden. [Foto: idkv-Vorstand; idkv.com]

Ältere News zu diesem Thema:
GEMA vs. VDKD - Unklarheit über Konzertgebühren
Marek Lieberberg über Urheberrechte

Mittwoch, 1. April 2009

Marek Lieberberg über Urheberrechte

Der streitbare Konzertveranstalter Marek Lieberberg sieht laut einem in der Süddeutschen Zeitung abgedruckten Interview eine Einteignung der Urheberrechtsinhaber im Zeitalter des Internets. Für die Misere der klassischen Medien zieht er neben der Politik auch die Kreativwirtschaft selbst zur Rechenschaft. Sie habe die "Moderne verschlafen" und sie danach bewusst aus Arroganz ignoriert. In der Politik sieht er keine wesentlichen Bestrebungen gegen Filesharing und massenhaften Diebstahl von Inhalten per Copy and Paste. Nicht zuletzt wirft er der GEMA vor, angesichts der massiven Urheberrechtsverletzungen im Internetzeitalter zu kapitulieren. Dies äußere sich auch in der Ende Januar veröffentlichten Forderung der, so wörtlich "Monopolverwertungsgesellschaft", nach einer schrittweisen Gebührenerhöhung von 500% für Musik-Events mit GEMA-pflichtigem Material. Der ihn direkt betreffende, geplante neue Abgabensatz dürfte den öffentlichen Ausbruch des 62-Jährigen miterklären.

Montag, 8. September 2008

EPG-Gebühren - Verleger wehren sich

Seit Anfang des Jahres fallen für den Gebrauch von zum TV-Programm-Infos in elektonischen Programmführern (EPG) Abgaben an. Erhoben werden die Gebühren von der Verwertungsgesellschaft VG Media im Auftrag von 36 TV- und 63 Radiosendern. Für die Präsentation von Programminformationen im Internet sind diese Gebühren ebenfalls fällig. Sie betragen 0,02-0,04 Cent pro Seitenaufruf, mindestens jedoch 2000 € jährlich. Das OpenSource Projekt TV-Browser entfernte aufgrund dieser Zusatzbelastung bereits 16 Sender aus seinem Informationsdienst. Die Abgaben sind natürlich nicht im Sinne der Macher von TV-Magazinen, die Ihre Inhalte auch online zur Verfügung stellen. Nun hat der Verband der Zeitschriftenverleger (VDZ) Klage beim Landgericht Köln eingereicht. Zunächst stellt die VDZ in Frage, ob die Programm-Infos überhaupt urhebberrechtlichen Schutz verdienen. Sollte dies der Fall sein, möchte der VDZ prüfen lassen, ob die VG Media tatsächlich die Rechte der Sender vertreten. Zudem vermeinen die Justiziare im Einzug der EPG-Gebühren kartellrechtswidriges Verhalten auszumachen. Da die Verwertungsgesellschaft im Auftrag konkurrierender Unternehmen wie der ProSiebenSat.1 Media AG und der RTL Gruppe arbeitet, war für Ihre Gründung eine Genehmigung der europäischen Kommission vonnöten. Nach Ansicht der Rechtsvertreter hätte die zusätzliche Tätigkeit des Einzugs der EPG-Gebühren einer erneuten Prüfung bedurft. Im Falle eines Kartellrechtsverstoßes könnte die VG Media mit einem Bußgeld von bis zu 800 Mio. € bestraft werden. Bei einem Umsatz von 28 Mio. € (2007) verlöre die Gesellschaft damit wohl ihre Existenzberechtigung seitens der Sender, die den Betrag mitzahlen müssten.