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Dienstag, 12. November 2013

Halbe Milliarde Euro mehr durch Haushaltsabgabe

Die Neuregelung der Rundfunkabgabe könnte 500 Mio. EUR mehr in die Kassen der öffentlich rechtlichen Fernsehanstalten spülen. Zu diesem Ergebnis kommt laut Spiegel-Informationen die Gebührenkommission KEF, welche die Finanzbedürfnisse der nicht privaten Broadcaster ermittelt.

Zudem stehen ARD, ZDF & Co. noch 300 Mio. EUR Eigenmittel zur Verfügung. Die vermuteten Überkapazitäten regen daher zum Nachdenken über Abgabensenkungen an. Auch CDU-Politiker Marco Wanderwitz sähe eine Gebührenreduzierung als angemessen an, sollten sich die Zahlen am Ende des Jahres bestätigen.

Die positive Gebührenentwicklung geht allerdings zu einem Großteil zu Lasten der Wirtschaft. Allein Sixt muss Beiträge im Höhe von rund drei Millionen EUR jährlich abstottern und klagt sich daher weiterhin durch alle Instanzen. Der Autoverleiher muss für jeden Mietwagen mit Radio monatlich sechs Euro berappen. Nicht auszuschließen ist also, dass eine mögliche Nachjustierung der Abgabenhöhe vor allem die Industrie begünstigen wird.
[Foto: CDU-Mann Wanderwitz rät zur Abgabensenkung | cc-by-sa 3.0 Laurence Chaperon]

Artikel von agent-media.de

Freitag, 10. Mai 2013

GEMA-Einnahmen fast konstant hoch

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat 2012 etwas weniger Einnahmen erzielt als ein Jahr zuvor. Das Minus fällt mit 0,6 Prozent aber nur klein aus. Die GEMA bilanziert in einer entsprechenden Pressemitteilung aber ein immer noch hohes Umsatzniveau:  im vergangenen Jahr wurde ein Gesamtertrag von 820,2 Mio. EUR erzielt. Der Anteil der Inkassomandate daran betrug 175 Mio EUR. der Kostensatz stieg von 14,9 auf 15,6 Prozent, so dass für die Künstler und Labels etwas weniger Verteilungsmasse übrig blieb.

Im Tonträgerbereich setzt sich der Schrumpfkurs der vergangenen Jahre fort. In diesem Segment wurden 2012 noch 117 Mio. EUR eingenomen. 2008 waren noch Gebühren im Gesamtwert von 171,6 Mio. EUR aus dem Verkauf von CDs, Schallplatten & Co. zusammengekommen.

Im Online-Geschäft nahm die GEMA trotz florierender Download- und Streaming-Dienste 4,3 Mio. EUR weniger ein als 2011 und kommt auf 16,9 Mio. EUR. Der Grund liegt in bereits eingezogenen Lizenzen für Music-On-Demand, die nach einem Spruch aus einem Schiedsverfahren mit dem BITKOM zurückgezahlt werden mussten.

Unter anderem wegen höherer Werbeinvestitionen seitens der Industrie sind die Einnahmen aus Rundfunk und Fernsehen um 3,4 Mio. EUR auf 260,8 Mio. EUR gestiegen. Die für die Abrechnung von Musik-Events verantwortlichen Bezirksdirektionen stellen mit 323,4 Mio. EUR weiter die wichtigste Ertragssäule der GEMA und unterstreichen ihre Bedeutung mit einem Einnahmenplus von 11,4 Mio. EUR.
[Foto: GEMA hält Einnahmen hoch | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 17. Oktober 2012

Medientage München 2012

Auch in diesem Jahr lädt die bayrische Landeshauptstadt zu den Medientagen München. Das Event findet vom 24. bis zum 26. Oktober statt und steht unter dem Motto "Weichen stellen. Die neuen Gesetze der Medienwelt". Zum illustren Kreis der Kongress-Referenten gesellt sich Ministerpräsident Horst Seehofer. Das gesamte Spektrum der Medienlandschaft von Print über Fernsehen und Rundfunk bis Social Media soll vertreten sein.

Auf der angeschlossenen Messe finden sich viele Repräsanten der Fernsehwirtschaft. Darunter die Sender Arte, CNN, Sat.1, Sky und Sixx. Für die Pressezunft steht unter anderem die Versicherung "Versorgungswerk der Presse". Auch die insolvente Presseagentur dapd wird sich wohl in der Münchener Messehalle vorstellen.

Auf der angeschlossenen Party unter dem Label "Nacht der Medien" feiert sich die Medienbranche selbst. Nur Sponsoren und geladene Gäste dürfen teilnehmen. Die volksnähere Teilveranstaltung "Munich Gaming", die in den letzten Jahren das Medientage bereicherte, fällt indes aus. Das Land Bayern hat dem Spiele-Happening diesmal die finanzielle Unterstützung versagt.
[Foto: Medientage München stehen an | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Montag, 19. Dezember 2011

Allgemeine Rundfunkabgabe kommt 2013

Ab dem 1. Januar 2013 werden alle Haushalte einen einheitlichen Satz für den Empfang von öffentlich rechtlichen Sendern entrichten. In Kiel segnete das letzte Landesparlament am Freitag die Neuregelung ab. Im Gegensatz zur derzeitigen Rundfunkgebühr ist die Abgabe unabhängig davon, ob überhaupt ein Fernseher oder Radio in der Wohnung zu finden ist. Die berüchtigten Außendienstler der GEZ müssen den Besitz eines Empfangsgeräts also künftig nicht mehr nachweisen. Die Abgabe wird der jetzigen vollen Gebühr von 17,98 EUR monatlich entsprechen.

Für Bürger, die derzeit nur ein Radio oder ein "neuartiges Empfangsgerät", wie etwa ein Smartphone oder einen PC, angemeldet haben, wird es nun deutlich teurer. Sie zahlen im Moment nur 5,76 EUR. Wer einen Zweitwohnsitz angegeben hat, muss entsprechend der neuen Logik doppelt zahlen. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge zahlt man künftig einen Drittelbetrag. Autovermieter Sixt hat bereits angekündigt gegen diesen Teilaspekt der Reform klagen zu wollen. Hörgeschädigte und Blinde, die bislang GEZ-befreit sind, werden ebenfalls zu einem Drittel belastet. Auch hier könnte der Unmut von Interessenverbänden noch Klagen und Korrekturen nach sich ziehen.

Günstiger wird es für Wohngemeinschaften, in denen man sich die Abgabe künftig teilen kann. Auch Erwerbstätige, die noch bei den Eltern wohnen, werden nicht mehr zur Kasse gebeten. Bislang muss jedes Kind, das über Einkommen verfügt, die Gebühr entrichten, wenn es einen eigenen Rundfunkempfänger nutzt.

 Die Tatsache, dass die Rundfunkgelder künftig auch ohne eingeforderte oder abgerufene Leistung fällig sind, stößt Manchem sauer auf. In Interteforen wird das neue System vielfach als dreist und ungerecht empfunden.

Der Wegfall der rechtlich grenzwertigen Schnüffeleien durch GEZ-Mitarbeiter wird dagegen mehrheitlich begrüßt. Die Gebühreneinzugszentrale soll als Kontrollinstrument in verschlankter Form weiterexistieren.
[Foto: Ab 2013 wird voll GEZahlt | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 9. September 2010

Reform der Rundfunkgebühr in der Kritik

gez.de
Der Politik- und Medienblog Carta.info hat auf seiner Seite den jüngsten Entwurf für den 15. Rundfunkstaatsvertrag veröffentlicht. Darin geht es um eine Neuregelung der Rundfunkgebühren. Das neue System soll den sich schnell verändernden technischen Entwicklungen angepasst werden.

Künftig soll die Rundfunkgebühr nicht mehr pro Gerät berechnet werden, sondern pro Haushalt. So muss also jeder Haushalt einmal pro Monat einen Pauschalbetrag an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) entrichten. Mit dieser Regelung möchte man Fälle wie die Klage eines Münsteraner Studenten aus dem Jahr 2008 vermeiden. Der Student besaß nur einen internetfähigen Computer, jedoch weder Radio noch Fernseher. Laut Westdeutschem Rundfunk hätte er für den Computer jedoch Rundfunkgebühren zahlen sollen, da er mit dem Gerät übers Internet auch Radio hören könne. Der Student klagte dagegen und bekam Recht. In seinem Urteil sagte das Münsteraner Gericht, dass alleine aus dem bloßen Besitz eines Computers noch nicht auf seinen Rundfunkempfang geschlossen werden könne. Ginge es danach, müssten alle technischen Neuerungen bedacht werden. So könne man auch mit einem entsprechend ausgestatteten Kühlschrank schon Radio hören.

Mit der Haushaltspauschale soll die Rundfunkgebühr also endlich angepasst werden. Die Neuregelung begünstigt Zweit- und Ferienwohnungen, die nicht mehr wie bisher der vollen Abgabenhöhe unterworfen sind. Laut Carta müssen für diese Nebenwohnungen nur noch ein Drittel der Gebühren entrichtet werden. Die neue Regelung benachteiligt hingegen mehr als 580.000 behinderte Menschen. Diese waren bislang von der Rundfunkgebühr ausgenommen. Nun soll der Nachteilsausgleich gestrichen werden. Blinde, sehbehinderte, hörgeschädigte und behinderte Menschen sollen künftig ebenfalls ein Drittel der Gebühren zahlen.

Kritik kommt auch aus der Wirtschaft: Während die Neuregelung große Unternehmen entlastet, müssten Kleinbetriebe und Unternehmen mit vielen Filialen draufzahlen. Je nachdem, wie viele Mitarbeiter ein Unternehmen beschäftigt, soll die Gebühr unterschiedlich oft fällig werden: Bei einer Mitarbeiterstärke von 5 bis 14 Personen muss dann einmal der volle Gebührenbetrag gezahlt werden, ab 15 Mitarbeitern zweimal, ab 50 Mitarbeitern viermal und ab 250 Mitarbeitern achtmal. Die Belastung pro Mitarbeiter sinkt also, je größer ein Unternehmen ist. Diese Staffelung soll jedoch nicht für das gesamte Unternehmen gelte, sondern nur für jede Betriebsstätte. Ein Unternehmen mit 200 Mitarbeitern, die alle am selben Standort arbeiten, zahlt vier Beiträge monatlich. Wenn die 200 Mitarbeiter aber auf fünf Filialen mit je 40 Kollegen arbeiten, müssten zehn Beiträge bezahlt werden. "Wir zahlen die Zeche für die neue GEZ-Gebühr", kritisierte Peter Konermann, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes der Dienstleistungsunternehmen, im Manager Magazin.

Der Autovermieter Erich Sixt hingegen sagte in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, er halte die Neuregelung für Verfassungswidrig. Der Rundfunkbeitrag für gewerblich genutzte Autos, der zudem noch erhöht werden solle, stelle einen Systembruch dar, wenn künftig nicht mehr pro Gerät, sondern pro Haushalt und Betrieb kassiert werden soll.

Carta äußerte auf seinem Portal ebenfalls Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit des neuen Vertrages. Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andres Schurig hatte im Juli 2010 in einem Interview mit der Sächsischen Zeitung von einer "Supermeldebehörde" gesprochen. Um die neuen Bestimmungen durchsetzen zu können, müsse erstmal ermittelt werden, wer alles in einem Haushalt lebe. Dazu könne sich die GEZ aber nicht alleine auf die Einwohnermeldeämter verlassen. Der neue Vertrag erlaubt der GEZ, solche Informationen einzutreiben und langfristig zu speichern. Die Autoren von Carta sprechen von einem "Bundesweiten Zentralregister GEZ" und davon, dass "die datenschutzrechtlichen Kollateralschäden abenteuerlich" seien.

Der neue Vertrag soll schon auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz der Länder am 29. September diesen Jahres verabschiedet werden. Die Neuregelung würde dann ab 2013 in Kraft treten. Wie hoch die zu zahlende Pauschale dann sein wird, ist noch nicht klar. Sie soll jedoch den bisherigen Höchstsatz nicht überschreiten. Dieser wird derzeit für den Besitz eines Fernsehgerätes fällig und beträgt 17,98 Euro pro Monat. Laut einem Bericht des SPIEGEL sollen durch die Neuregelung dennoch mehr als 800 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr zusammen kommen.

Montag, 16. November 2009

Infos für junge Medienmacher

Der offene Kanal "Alex" aus Berlin veranstaltet derzeit eine Reihe von Gesprächsrunden unter der Überschrift "Lectures & Networking". Der Sender will damit jungen Studierenden und Berufseinsteigern eine Plattform bieten, um sich auszutauschen und erfahrene Medienmacher kennen zu lernen. Die verschiedenen Gäste berichten von ihrer Arbeit und ihren Erfahrungen. Die Sendungen des offenen Kanals, der sich aus Rundfunkgebühren finanziert, können auch im Internet vefolgt werden. Die nächste Veranstaltung findet am 18. November statt, eingeladen ist Torsten Rupprich, Leiter der "Programmbegleitenden Dienste Multimedia" des Senders Berlin Brandenburg. Motto des Events ist "Mediengrenzen erfolgreich überwinden - Öffentlich-rechtlich auf crossmedialen Wegen". [Foto: Alex-Berlin.de]