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Montag, 6. Oktober 2008

Rundfunkgebühren auf PCs nicht rechtens?!

Das Verwaltungsgericht Münster hat die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkabgaben auf PCs in einem Urteil negativ beschieden. So ein Bericht von golem.de. Geklagt hatte ein Student, der weder Radio noch Fernseher besitzt. Er sollte für seinen Computer 16,56 € GEZ-Gebühren im Monat zahlen. Seit Ende 2006 gilt die Rundfunkgebühr auch für inernetfähige PCs. Das Gericht folgte der Ansicht des Studenten, der den alleinige Besitz eines PCs nicht als hinreichenden Grund für Rundfunkgebühren akzeptieren wollte. Eine Nutzung als Radiogerät sei nicht gegeben und auch nicht nachgewiesen worden. Der WDR Köln als Gegenkläger sah den Besitz hingegen als hinreichenden Grund an. Das Gericht widerspricht mit seinem nicht rechtskräftigen Urteil auch dem geltenden Rundfunkgebührenstaatsvertrag in diesem fundamentalen Punkt. In der Urteilsbegründung wurde auf eine Studie des ARD und des ZDF verwiesen, laut der nur 2,1% der Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren und 3,4% der "Onliner" Radio per Internet empfangen.

Mittwoch, 30. April 2008

Buch mit Kritik zu GEZ-Praktiken

GEZ-Kritiker Bernd Höcker (nicht zu verwechseln mit dem ähnlich klingenden Comedian Bernhard Hoëcker) nimmt in seinem neuen Buch die Praktiken und Arbeitsverhältnisse der mit dem Aufspüren von "Schwarzsehern" beauftragten GEZ-Ermittler ins Visier. "Die rechtliche Stellung von Rundfunkgebührenbeauftragten" heisst das Werk. In einem Interview mit medienhandbuch.de nennt Höcker einige Fakten. Die Beauftragten bekommen beispielsweise kein festes Gehalt, sondern leben lediglich von Provisionen im Erfolgsfall. Grund zur Skepsis gibt auch die Informationspolitik der GEZ, die keine Details über ihre "Schnüffler" preisgibt. Das Einkommen eines Rundfunkgebührenbeauftragten beziffert Höcker in einem Einzelfall für das Jahr 1995 auf eine sechsstellige DM-Summe. Auch wenn sich das Buch teilweise polemisch ausnimmt, sollte es doch Anlass zum Überdenken der Rundfunkgebühren geben. Vielen Bürgern erschließt sich die Zwangsabgabe heute nicht mehr, die sie auch zu entrichten haben, wenn sie öffentlich rechtliche Inhalte gar nicht konsumieren.