Der Vorstand des deutschen Autovermieters Sixt hat anlässlich der für  2013 geplanten Umstellung der Rundfunkgebühren von einer Geräte- auf  eine Haushaltsabgabe ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse  nun an die Öffentlichkeit gelangt sind. Dies berichtet golem.de.  Pünktlich vor einer für den 11. Oktober in Berlin anberaumten Anhörung  zur neuen Form der Erhebung wurde das vom renommierten Medien- und  Staatsrechtsexperten Christoph Degenhardt erstellte Schreiben fertig.
Degenhardt schätzt, dass die öffentlich rechtlichen Sender durch die  Reform 1,6 Milliarden Euro mehr Geld bekommen werden. ARD und ZDF sollen  im vergangenen Jahr rund 7,6 Milliarden Euro GEZ-Gebühren für sich  verbucht haben.
Im Bezug auf die gewerbliche Nutzung von  Kraftfahrzeugen befindet Degenhardt die Reform für verfassungswidrig.  Sie bringt nach seiner Auffassung einen steuerlichen Nachteil bei der  Nutzung von Mietfahrzeugen.
Als Systembruch brandmarkt er die  Tatsache, dass Gebühren künftig in der Regel haushaltsweise abgerechnet  werden, bei Mietwagen aber weiter pro Gerät anfallen sollen. Der in den  Papieren zum Rerform-Vorhaben genannte Begriff der Empfangsgemeinschaft  lässt sich nach seiner Meinung auf Mietwagen gar nicht übertragen.
Firmenchef Erich Sixt ist laut Interview mit der Wirtschaftswoche der Meinung, dass nicht nur die Autovermietungsgesellschaften von  Mehrabgaben betroffen sind, sondern auch "Handwerker, Rechtsanwälte und  alle Freiberufler, die ihr Fahrzeug dienstlich nutzen". Laut Sixt gibt  es in Deutschland etwa 8,4 Millionen gewerblich genutzte Fahrzeuge.
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