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Donnerstag, 26. Mai 2011

Neumann-Rede im Sinne der Kreativ-Lobby

Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat in seiner Rede bei der CDU MediaNight am 24. Mai vielen aktuellen Forderungen der Kreativindustrie zugestimmt.

Das von den Verlegern seit einiger Zeit verlangte Leistungsschutzrecht befürwortet er. Es würde den Redaktionen erlauben, für Zitate und Textschnipsel in Blogs und Suchmaschinen Gebühren zu verlangen oder einzuklagen.

Der CDU-Mann begrüßte auch die kürzlich von ARD, ZDF, der GEMA und Verbänden der Musik-, Buch- und Filmindustrie gegründete Content Allianz. In Ihrem Sinne sprach er sich für "Warnhinweise" an online aktive Urheberrechtsverletzer aus. Sie sollen einer Rechtsverfolgung vorangestellt werden. Ebenso wie die Content Allianz möchte auch Neumann Internetprovider bei der Piraterieverfolgung stärker in die Pflicht nehmen.

Einer Kulturflatrate steht der 69jährige ablehnend gegenüber. Vertreter des bei dem Polit-Event immerhin anwesenden Chaos Computer Clubs hatten diese Idee in die Diskussion eingebracht. Eine solche Bürgerabgabe sei nicht durchführbar und enteigne die Urheber, äußerte sich der Staatsminister ohne länger auf diese Anregung einzugehen.

Neumann sprach sich hingegen für den Erhalt des dualen Systems aus öffentlich rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten aus. Die GEZ-Gebühr, die sich ab 2013 zu einer geräteunabhängigen Flatrate auswachsen soll, ist also im Gegensatz zur Kulturflatrate offenbar sehr wohl durchsetzbar und enteignet anscheinend auch keine Urheber. Eine Logik, die sich wohl nur einem gestandenen Politikerhirn erschließt.
[Foto: Staatsminister Bernd Neumann | cc-by-sa 2.0 Heinrich-Böll-Stiftung]

Artikel von agent-media.de

Freitag, 5. März 2010

Renner für Kulturflatrate

Tim Renner, ehedem Chef von Universal Deutschland, aktuell mit dem Musiklabel Motor im Independent Bereich aktiv und vor allem berüchtigt als notorischer Querdenker, spricht sich im Vorfeld des ECHOS für die Einführung einer Kulturflatrate aus. Demnach soll der Bundesverband Musikindustrie eine eigene Kulturflatrate einführen, die es potenziellen Musikkäufern im Internet für 12,90 Euro pro Monat ermöglichen könnte, unbeschränkten Zugriff auf das Repertoire der Plattenfirmen zu erlangen. Die allgemeine Kulturflatrate, die wie anderen Zwangsabgaben vom Schlage der Leermedienabgabe bei allen Internetnutzern obligatorisch eingesammelt werden und im Gegenzug Filesharing etc. legalisieren würde, lehnt Renner hingegen ab und fordert die Industrie auf, aktiv ein eigenes Modell aufzubauen anstatt nur konkurrierende Gegenentwürfe zu kritisieren. [Foto: Tim Renner; cc-by RudolfSimon]

Link: Tim Renners Motorblog
Link: Stellungnahme des BVMI zur Kulturflatrate

Freitag, 29. Januar 2010

10 Punkte gegen die Kulturflatrate

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) hat in einer Pressemitteilung zehn Punkte gegen eine Kulturflatrate veröffentlicht. Bei der in der Politik dikutierten Abgabe soll durch einen Aufschlag bei den Internetgebühren jeder (auch derzeit illegale) Download von urheberrechtlich geschütztem Material wie Musik, Filmen oder E-Books abgegolten werden. Nachfolgend die Liste der Argumente des BVMI.

  1. Die Kulturflatrate ist unfair, weil Verbraucher für etwas bezahlen, was sie gar nicht nutzen.
  2. Die Kulturflatrate entzieht gerade den neuen digitalen Geschäftsmodellen die ökonomische Basis.
  3. Die Kulturflatrate führt zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung aller Konsumenten und benachteiligt sozial Schwache.
  4. Die Kulturflatrate erfordert den Aufbau eines gigantischen Bürokratie- und Verwaltungsapparates.
  5. Die Kulturflatrate verflacht die Kultur.
  6. Die Kulturflatrate nimmt Urhebern und Künstlern das Recht über die Verwendung ihrer Werke selbst zu bestimmen.
  7. Die Kulturflatrate widerspricht den ökonomischen Prinzipien unserer Gesellschaft.
  8. Die Kulturflatrate verstößt gegen international geltendes Urheberrecht.
  9. Die Kulturflatrate führt zu einer Entwertung des geistigen Eigentums.
  10. Die Kulturflatrate wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet.
Die angesprochenen Ungerechtigkeit durch Gleichbelastung unabhängig von der Nutzung aus Punkt eins und drei trifft sicher auch auf die von den Verwertungsgesellschaften als unabdingbar angesehenen Geräteabgaben z.B. auf Brenner und Rohlinge zu. Dennoch ist dies für die Verbraucher wohl der wichtigste Punkt. Auch die Probleme einer nationalen oder europäischen Insellösung sowohl für den hiesigen E-Commerce als auch in Sachen internationalen Rechts und Verteilungsfragen liegen auf der Hand. Die Verflachungsargumente sind indes eher spekulativ.
[Foto: Vorstandsvorsitzender Dieter Gorny; musikindustrie.de]