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Donnerstag, 25. Oktober 2012

E-Book-Steuervorteil soll fallen

Geht es nach dem Willen der EU-Kommission, dürfen E-Books künftig nicht mehr von einer verminderten Mehrwertsteuer profitieren. In Frankreich und Luxemburg gelten seit Januar Steuersätze von 7 bzw. 3% für digitale Schmöker. Die für gedruckte Exemplare geduldete Regelung darf nach Ansicht der Kommission nicht auf digitale Schmöker ausgeweitet werden.

die EU-Behörde begründet ihre Sichtweise damit, dass E-Books eher als Service zu betrachten sind. Für Dienstleistungen dürfen aber laut EU-Richtlinie keine reduzierten Umsatzsteuersätze Anwendung finden. Innerhalb von vier Wochen sollen die beiden westeuropäischen Nationen nun ihr Steuerrecht abändern, ansonsten wird der Europäische Gerichtshof eingeschaltet.

Nutznießer des Steuervorteils sind derzeit Amazon, Barnes & Noble und Kobo, die allesamt von Luxemburg aus operieren. Spätestens 2015 soll allerdings ohnehin nicht mehr das Steuerrecht im Land des Anbieters, sondern in dem des Käufers gelten. Der Standortvorteil des Großherzogtums würde sich dadurch verringern.
[Foto: E-Books werden voraussichtlich teurer | (c) Amazon]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 7. Oktober 2010

CD-Samples & Werbegeschenke künftig steuerfrei?!

Angestoßen von einer Anfrage des britischen Plattenlabels EMI bei der UK-Finanzverwaltung (HMRC) hat der Europäische Gerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass für Promo-CDs und kleine Werbegeschenke keine Umsatzsteuer zu erheben ist.

EMI leistet für verschenkte CDs im Vereinigten Königreich bislang in der Regel Abgaben an den Staat. An Entscheider werden oft mehrere hundert Exemplare eines neuen Albums verschickt, nur eine CD davon ist derzeit von der Umsatzsteuer befreit.

Das Urteil stützt sich auf eine EU-Richtlinie aus dem Mai 1977 zur Harmonisierung der Umsatzsteuer. Ein auf dem auf IT-Recht spezialisierten Portal Out Law zitierter Finanzexperte rät Musik-Labels und anderen Firmen in der EU, die Werbegeschenke verteilen, ihr Recht möglichst frühzeitig wahrzunehmen. Im Idealfall winken den Unternehmen Rückzahlungen auch für die vergangenen Jahre. [Foto: cc-by-sa 3.0 agent-media.de]

Montag, 22. März 2010

Verlage fordern Steuerbefreiung für Zeitungen

Beim Präsidientreffen der deutschsprachigen Verlegerverbände in Luzern haben sich die Vertreter aus Deutschland, Luxemburg, Österreich und der Schweiz für eine Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Presseerzeugnisse ausgesprochen. Die in Deutschland ohnehin mit dem geringeren Satz von 7% besteuerten Zeitungen und Zeitschriften sollen nach dem Willen des Präsidenten des Bundesverbands deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, komplett von der Umsatzsteuer befreit werden. "Die Ausübung der Pressefreiheit kann nicht von der Zahlung einer Umsatzsteuer abhängig gemacht werden", so eine These Heinens. Diese Forderungen kann man angesichts der Neuverschuldung Deutschlands von 80 Mrd. Euro durchaus als dreist bezeichnen, zumal andere Kulturgüter wie CDs bislang nicht einmal vom ermäßigten Steuersatz profitieren.

Desweiteren ging es bei dem Treffen am 18. und 19. März um das zwiespältige Verhältnis der Verleger zum Werbekonkurrenten und Besucherlieferanten Google. Auch der derzeit schwelende Konflikt mit der ARD kam zur Sprache. Der Sender möchte seine journalistischen Inhalte möglichst komplett ins Internet stellen. Die Presseverbände verlangen ein Einschreiten der Politik gegen die dadurch entstehende GEZ-finanzierte, "gefühlt kostenlose" Konkurrenz.