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Donnerstag, 24. Januar 2013

Gezerre um USB-Stick-Abgaben geht weiter

Der Streit um die geplante Erhöhung der Urheberrechtsabgabe auf USB-Sticks und Speicherkarten geht in die nächste Runde. Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) fordert, dass die Händler ab dem 01. Juli 2012 rückwirkend 0,91 EUR pro verkauftem Speichereinheit bis 4 GB berappen sollen. Bei Sticks mit höherer Kapazität sollen 1,56 EUR anfallen. Für SD-Karten und ähnliche Medien sollen bei höheren Speichergrößen sogar 1,95 EUR entrichtet werden.

Immerhin konnte der BITKOM laut aktueller Pressemitteilung erwirken, dass die alte Regelung (maximal 10 Cent pro verkauftem Exemplar) noch für die erste Jahreshälfte 2012 gilt. Der Lobby-Verein der Hightech-Industrie möchte weiter gegen die nach Ansicht ihrer Klientel unverhältnismäßige Erhöhung ankämpfen. Bei Preisen um die fünf Euro für einen Speicherstäbchen mit geringem Datenvolumen erscheint dem BITKOM die Verteuerung nicht angemessen.

Die ZPÜ treibt die fälligen Tarife für legale Privatkopien für die GEMA, die GVL, die VG Wort, die VG Bild-Kunst und diverse Film-Verwerter ein. Mit den Geldern wird die legale Erstellung von Duplikaten urheberrechtlich geschützter Inhalte im persönlichen Bereich abgegolten. Ansprüche dieser Art entstehen zum Beispiel auch bei der Veräußerung von CD- und DVD-Rohlingen oder Druckern und werden von der ZPÜ bei den Verkäufern geltend gemacht.
[Foto: USB-Speichersticks könnten teurer werden | (public domain)]

Artikel von agent-media.de

Dienstag, 11. Dezember 2012

Deutsche sind gegen neue Rundfunkabgabe

Mit Beginn des nächsten Jahres tritt die Neuregelung der Rundfunk-Gebühren in Kraft. Im Kern ändert sich, dass die Abgabe für die öffentlich rechtlich geförderten Sender sich nicht mehr auf Empfangsgeräte bezieht. Vielmehr wird jeder Haushalt zur Kasse gebeten. Die mehrfach geführte Rechtsdebatte darüber, ob auch Handys und Computer wie ein TV oder Radio zu behandeln sind, wird damit hinfällig.

Das neue System wird von den Deutschen jedoch mehrheitlich abgelehnt, wie Musikmarkt berichtet. Nur 37 Prozent sagt die neue Sichtweise zu, wie eine Umfrage der TNS Forschung offenbart. 60 Prozent empfinden die Haushaltsabgabe als ungerecht. Die Unabhängigkeit der Zahlungspflicht vom tatsächlich möglichen Konsum ist vielen ein Dorn im Auge.

Die GEZ wird ebenso abgeschafft wie die berüchtigten Kontrollbesuche ihrer Mitarbeiter. Stattdessen wird ein Institut mit dem freundlicheren Namen "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" die Einnahmen abwickeln. Für Menschen, die bisher schon die GEZ-Gebühr bezahlt haben, ändert sich in der Regel nichts. Ausnahme sind erwachsene Mitglieder einer WG oder einer unter einem Dach lebenden Familie, die bislang getrennt zahlungspflichtig waren. Diese beiden Personenkreise können sich die Abgabe von weiterhin 17,98 im Monat für Radio und Fernsehen künftig teilen. Für sie wird es also billiger. Bislang nicht erfasste Konsumenten werden von Nachzahlungen verschont. Sie sind allerdings verpflichtet, sich bei der neuen Service-Behörde zu registrieren.
[Foto: Bye Bye, GEZ! | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Montag, 19. Dezember 2011

Allgemeine Rundfunkabgabe kommt 2013

Ab dem 1. Januar 2013 werden alle Haushalte einen einheitlichen Satz für den Empfang von öffentlich rechtlichen Sendern entrichten. In Kiel segnete das letzte Landesparlament am Freitag die Neuregelung ab. Im Gegensatz zur derzeitigen Rundfunkgebühr ist die Abgabe unabhängig davon, ob überhaupt ein Fernseher oder Radio in der Wohnung zu finden ist. Die berüchtigten Außendienstler der GEZ müssen den Besitz eines Empfangsgeräts also künftig nicht mehr nachweisen. Die Abgabe wird der jetzigen vollen Gebühr von 17,98 EUR monatlich entsprechen.

Für Bürger, die derzeit nur ein Radio oder ein "neuartiges Empfangsgerät", wie etwa ein Smartphone oder einen PC, angemeldet haben, wird es nun deutlich teurer. Sie zahlen im Moment nur 5,76 EUR. Wer einen Zweitwohnsitz angegeben hat, muss entsprechend der neuen Logik doppelt zahlen. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge zahlt man künftig einen Drittelbetrag. Autovermieter Sixt hat bereits angekündigt gegen diesen Teilaspekt der Reform klagen zu wollen. Hörgeschädigte und Blinde, die bislang GEZ-befreit sind, werden ebenfalls zu einem Drittel belastet. Auch hier könnte der Unmut von Interessenverbänden noch Klagen und Korrekturen nach sich ziehen.

Günstiger wird es für Wohngemeinschaften, in denen man sich die Abgabe künftig teilen kann. Auch Erwerbstätige, die noch bei den Eltern wohnen, werden nicht mehr zur Kasse gebeten. Bislang muss jedes Kind, das über Einkommen verfügt, die Gebühr entrichten, wenn es einen eigenen Rundfunkempfänger nutzt.

 Die Tatsache, dass die Rundfunkgelder künftig auch ohne eingeforderte oder abgerufene Leistung fällig sind, stößt Manchem sauer auf. In Interteforen wird das neue System vielfach als dreist und ungerecht empfunden.

Der Wegfall der rechtlich grenzwertigen Schnüffeleien durch GEZ-Mitarbeiter wird dagegen mehrheitlich begrüßt. Die Gebühreneinzugszentrale soll als Kontrollinstrument in verschlankter Form weiterexistieren.
[Foto: Ab 2013 wird voll GEZahlt | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 22. April 2010

10 Cent Urheberrechtsgebühr auf USB-Sticks

Der die Elektronik- und IT-Branche vertretende Verband Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG Wort sowie VG Bild-Kunst auf eine pauschale Abgabe von 10 Cent auf USB-Stick und Speicherkarten geeinigt. BITKOM-Mitglieder kommen mit einem spürbar niedrigeren Satz von acht Cent davon. Der sogenannten "zweite Korb" der Urheberrechtsnovelle zwang Industrie und Verwerter zur Aushandlung von Abgaben für moderne Speichermedien. Die Regelung gilt für 2010 und 2011 und soll 5 Millionen Euro in die Kassen der Urheberrechtsvertreter spülen. Ein weiterer Dachverband, der Informationskreis Aufnahmemedien, dem unter anderem Philipps Deutschland, Sony Deutschland, Hama und Toshiba angehören, hat ein entsprechendes Abkommen abgenickt. Durch die Abgabe werden legale Kopien von Copyright-geschützten Texten, Bildern, Songs und Filmen abgegolten. Zur Kasse gebeten werden die Händler, die den Beitrag jedoch wohl an die Endkunden weitergeben werden. [Foto: cc-by-sa Thomas Wydra]

Montag, 8. Februar 2010

ZPÜ sorgt für Unmut

Quasi über Nacht hat die ZPÜ per Veröffentlichung im Bundesanzeiger die Abgabesätze für Speichermedien drastisch erhöht. Im Falle der Blu-ray stellt sich die Zentralstelle für private Überspielungsrechte eine Abgabe vor, die deutlich über dem Einkaufspreis des Handels liegt, so das Fachmagazin Computer Reseller News. Der Handel sieht in der Erhöhung ein rechtswidriges Handeln, reagiert aber uneinheitlich. Während einige Händler die happigen Forderungen der ZPÜ auf den Endkundenpreis aufschlagen, verzichten andere vorerst darauf und lassen es auf einen Rechtsstreit ankommen.

Das forsche Vorgehen der ZPÜ ist die Reaktion auf die gescheiterten Verhandlungen mit dem Informationskreis für Aufnahmemedien, in dem Hersteller und Importeure von Speichermedien organisiert sind. Um die derzeitige Marktverzerrung zu beenden und eine Einigung der Streithähne herbeizuführen, wäre die Politik als Norm- und Regelsetzer zum Einschreiten aufgerufen, mag Mancher an dieser Stelle denken. Bekanntermaßen ist die Welt der Neuen Medien samt der damit zusammenhängenden Teilaspekte aber leider schon seit längerem Paradestück gesetzgeberischen Unvermögens.

Freitag, 29. Januar 2010

10 Punkte gegen die Kulturflatrate

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) hat in einer Pressemitteilung zehn Punkte gegen eine Kulturflatrate veröffentlicht. Bei der in der Politik dikutierten Abgabe soll durch einen Aufschlag bei den Internetgebühren jeder (auch derzeit illegale) Download von urheberrechtlich geschütztem Material wie Musik, Filmen oder E-Books abgegolten werden. Nachfolgend die Liste der Argumente des BVMI.

  1. Die Kulturflatrate ist unfair, weil Verbraucher für etwas bezahlen, was sie gar nicht nutzen.
  2. Die Kulturflatrate entzieht gerade den neuen digitalen Geschäftsmodellen die ökonomische Basis.
  3. Die Kulturflatrate führt zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung aller Konsumenten und benachteiligt sozial Schwache.
  4. Die Kulturflatrate erfordert den Aufbau eines gigantischen Bürokratie- und Verwaltungsapparates.
  5. Die Kulturflatrate verflacht die Kultur.
  6. Die Kulturflatrate nimmt Urhebern und Künstlern das Recht über die Verwendung ihrer Werke selbst zu bestimmen.
  7. Die Kulturflatrate widerspricht den ökonomischen Prinzipien unserer Gesellschaft.
  8. Die Kulturflatrate verstößt gegen international geltendes Urheberrecht.
  9. Die Kulturflatrate führt zu einer Entwertung des geistigen Eigentums.
  10. Die Kulturflatrate wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet.
Die angesprochenen Ungerechtigkeit durch Gleichbelastung unabhängig von der Nutzung aus Punkt eins und drei trifft sicher auch auf die von den Verwertungsgesellschaften als unabdingbar angesehenen Geräteabgaben z.B. auf Brenner und Rohlinge zu. Dennoch ist dies für die Verbraucher wohl der wichtigste Punkt. Auch die Probleme einer nationalen oder europäischen Insellösung sowohl für den hiesigen E-Commerce als auch in Sachen internationalen Rechts und Verteilungsfragen liegen auf der Hand. Die Verflachungsargumente sind indes eher spekulativ.
[Foto: Vorstandsvorsitzender Dieter Gorny; musikindustrie.de]

Montag, 25. Januar 2010

Einigung bei PC-Vergütung

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des "Korb 2" genannten zwei­ten Ge­setzes zur Re­ge­lung des Ur­he­ber­rechts in der In­for­ma­ti­ons­ge­sell­schaft  haben sich die in Form der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) organisierten Verwertungsgesellschaften mit den im BCH (Bundesverband Computerhersteller e.V.) zusammengeschlossenen Herstellern und Importeuren von PCs über die Höhe der Vergütung für private Vervielfältigung für PCs geeinigt.

Demnach soll die Vergütung für PCs mit eingebauten Brennern im Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2010  auf der Grundlage eines Gesamtvertrags EUR 13,65 netto betragen, für PCs ohne Brenner EUR 12,15 netto . Betroffene Unternehmen, die den Verträgen nicht beitreten wollen, drohen die Verwertungsgesellschaften 25 % höhere Tarife an. Gleichzeitig erzielten die beiden Seiten eine Einigung über die Vergütung für PCs für den Zeitraum vom 01.01.2002 bis 31.12.2007.

Die pauschalen Abgaben auf Computer, Peripheriegeräte und Leermedien stellen eine Kompensation für die Rechteinhaber dar, welche Verluste durch legale Privatkopien dulden müssen, sind jedoch keine Legitimation für illegale Kopien.

Die Vertreter der Verwertungsgesellschaften begrüßten die Einigung und verliehen ihrer Hoffnung Ausdruck, bei noch andauernden Verhandlungen über andere vergütungspflichtige Produkte nun ebenfalls Einigungen zu erzielen.

Montag, 31. August 2009

Lizenzen - Augen auf bei Presswerk-Wahl

Wer mit dem Gedanken einer CD- oder DVD-Producktion direkt vom Presswerk liebäugelt, sollte sich vorab über die Lizenzlage informieren. In der Regel sollten die Anbieter selbst die Gebührenabgaben der zur Produktion nötigen Patente abwickeln. Presswerke, die sich zur Lizenzabgabe verpflichtet haben, und somit den einzig seriösen Weg als Anbieter von DVD Pressungen beschreiten, sind unter einem der untenstehenden Links zu finden. Anbieter, welche die Massenreplikation der Discs an ein Presswerk weiterleiten (Broker), müssen hier allerdings nicht auftauchen. Tipp: Erkundigen Sie sich vor der Produktion, welches Presswerk die Herstellung übernimmt und stellen Sie sicher, dass dieses (mindestens) in einer der folgenden Listen steht. [Foto: X-Net Technologies GmbH]

DVD6c Patent Pool - Lizenznehmer EU
Philips Lizenznehmer Deutschland
MPEG-2 - Lizenznehmer

Donnerstag, 3. Juli 2008

Peinliches Gezänk zwischen Bitkom und GEMA

Die Verhandlungen um Geräteabgaben auf PCs sind seitens der ZPÜ abgebrochen worden. Der Branchenverband Bitkom hatte eine Geräteabgabe von 6 Euro pro Rechner angeboten. Dr. Jürgen Becker vom Vorstand der GEMA bezeichnet dieses Angebot als Ohrfeige für die Kunstschaffenden. Die GEMA hat die Geschäftsführung der ZPÜ inne. Überdies wolle die Bitkom 20% der 6 Euro als Vertragsnachlass einbehalten. Die GEMA hatte happige Geräteabgaben von 60 € inklusive Mehrwertsteuer gefordert. Der Bitkom argumentiert, dass PCs kaum nennenswert zum abgabepflichtigen kopieren gebraucht würden. Überdies seien schon PC-Komponenten wie CD- und DVD-Brenner abgabepflichtig. Offensichtlich herrschen bei beiden Organisationen erhebliche Missverständnisse bezüglich der Vorschläge der jeweiligen Gegenseite, wie an den Pressemitteilungen zu erkennen ist. In den letzten sechs Verhandlungsmonaten scheint weniger miteinander gesprochen als aufeinander geschimpft worden zu sein. Bei der GEMA ist überdies ein unangenehm unsachlicher Ton festzustellen. Die Geräteabgaben müssen aufgrund der Urheberrechtsnovelle zwischen Industrie- und Copyright-Vertretern ausgehandelt werden. Da die Gebühren auch rückwirkend erhoben werden können ist eine schnelle Einigung auch im Interesse der Industrie.