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Montag, 23. September 2013

Neue Gesetze: Abmahndeckelung & verwaiste Werke

Kurz vor der Bundestagswahl haben am Freitag noch zwei Gesetzesentwürfe den Bundesrat passiert. Die Vorschläge sind so zu geltendem Recht geworden und werden erhebliche Auswirkungen auf den Umgang mit Piraterie und urheberrechtlich geschützten Werken haben.

Zum einen ist es Bibliotheken und Museen künftig möglich, "verwaiste" Werke zu digitalisieren. So können Bücher, die seit längerem vergriffen und deren Rechteinhaber nicht mehr ausfindig zu machen sind, im Internet weiterleben. Kultustaatsminister Bernd Neumann begrüßte diese Änderung der Copyright-Gesetze.

Mehr Beachtung in den Medien hat das "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" gefunden. Es sieht unter anderem Die Deckelung der Abmahngebühr auf 155,30 EUR vor. Damit soll dem massenweise Abmahnen angeblicher Urheberrechtsverletzungen Einhalt geboten werden. Selbst Bagatelldelikte wurden bislang (wohlgemerkt ohne den Nachweis einer Schuld) bereits durch die Abmahngebühr zu einer kostspieligen Angelegenheit, gegen die man sich nur über den mitunter ebenso kostspieligen, juristischen Weg zur Wehr setzen konnte.

Das von der scheidenden FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf den Weg gebrachte, neue Rechtskonzept macht dieses teilweise zum "Geschäftsmodell" pervertierte Verfahren nun für Anwälte unattraktiv. Auch gegen nicht gekennzeichnete Werbung im Internet, Telefon-Gewinnspiele und andere unredliche Werbeanrufe geht das Gesetz vor. Von weiten Teilen der Netzbevölkerung als sinnvoll erachtet, fühlen sich Interessenverbände der Musikindustrie durch die Neuregelung in ihrem Kampf gegen die alltägliche Piraterie zu stark behindert. So lamentiert der Präsident des Bundesverbandes Musikindustrie, Prof. Dieter Gorny jüngst gegenüber dem Fachmagazin Musikmarkt: "Das aktuelle Gesetz trägt zu einer weiteren folgenschweren Bagatellisierung von Urheberrechtsverletzungen bei, was gerade vor dem Hintergrund der Anstrengungen, ein diversifiziertes legales Online-Angebot aufzubauen und zu etablieren, ein falsches Signal sendet."
[Foto: Noch-Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger | cc-by-sa 3.0 Benjamin Janecke (Rectifier99)]

Artikel von agent-media.de

Montag, 19. Dezember 2011

Allgemeine Rundfunkabgabe kommt 2013

Ab dem 1. Januar 2013 werden alle Haushalte einen einheitlichen Satz für den Empfang von öffentlich rechtlichen Sendern entrichten. In Kiel segnete das letzte Landesparlament am Freitag die Neuregelung ab. Im Gegensatz zur derzeitigen Rundfunkgebühr ist die Abgabe unabhängig davon, ob überhaupt ein Fernseher oder Radio in der Wohnung zu finden ist. Die berüchtigten Außendienstler der GEZ müssen den Besitz eines Empfangsgeräts also künftig nicht mehr nachweisen. Die Abgabe wird der jetzigen vollen Gebühr von 17,98 EUR monatlich entsprechen.

Für Bürger, die derzeit nur ein Radio oder ein "neuartiges Empfangsgerät", wie etwa ein Smartphone oder einen PC, angemeldet haben, wird es nun deutlich teurer. Sie zahlen im Moment nur 5,76 EUR. Wer einen Zweitwohnsitz angegeben hat, muss entsprechend der neuen Logik doppelt zahlen. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge zahlt man künftig einen Drittelbetrag. Autovermieter Sixt hat bereits angekündigt gegen diesen Teilaspekt der Reform klagen zu wollen. Hörgeschädigte und Blinde, die bislang GEZ-befreit sind, werden ebenfalls zu einem Drittel belastet. Auch hier könnte der Unmut von Interessenverbänden noch Klagen und Korrekturen nach sich ziehen.

Günstiger wird es für Wohngemeinschaften, in denen man sich die Abgabe künftig teilen kann. Auch Erwerbstätige, die noch bei den Eltern wohnen, werden nicht mehr zur Kasse gebeten. Bislang muss jedes Kind, das über Einkommen verfügt, die Gebühr entrichten, wenn es einen eigenen Rundfunkempfänger nutzt.

 Die Tatsache, dass die Rundfunkgelder künftig auch ohne eingeforderte oder abgerufene Leistung fällig sind, stößt Manchem sauer auf. In Interteforen wird das neue System vielfach als dreist und ungerecht empfunden.

Der Wegfall der rechtlich grenzwertigen Schnüffeleien durch GEZ-Mitarbeiter wird dagegen mehrheitlich begrüßt. Die Gebühreneinzugszentrale soll als Kontrollinstrument in verschlankter Form weiterexistieren.
[Foto: Ab 2013 wird voll GEZahlt | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 22. April 2010

10 Cent Urheberrechtsgebühr auf USB-Sticks

Der die Elektronik- und IT-Branche vertretende Verband Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG Wort sowie VG Bild-Kunst auf eine pauschale Abgabe von 10 Cent auf USB-Stick und Speicherkarten geeinigt. BITKOM-Mitglieder kommen mit einem spürbar niedrigeren Satz von acht Cent davon. Der sogenannten "zweite Korb" der Urheberrechtsnovelle zwang Industrie und Verwerter zur Aushandlung von Abgaben für moderne Speichermedien. Die Regelung gilt für 2010 und 2011 und soll 5 Millionen Euro in die Kassen der Urheberrechtsvertreter spülen. Ein weiterer Dachverband, der Informationskreis Aufnahmemedien, dem unter anderem Philipps Deutschland, Sony Deutschland, Hama und Toshiba angehören, hat ein entsprechendes Abkommen abgenickt. Durch die Abgabe werden legale Kopien von Copyright-geschützten Texten, Bildern, Songs und Filmen abgegolten. Zur Kasse gebeten werden die Händler, die den Beitrag jedoch wohl an die Endkunden weitergeben werden. [Foto: cc-by-sa Thomas Wydra]