Ab dem 1. Januar 2013 werden alle Haushalte einen einheitlichen Satz für den Empfang von öffentlich rechtlichen Sendern entrichten. In Kiel segnete das letzte Landesparlament am Freitag die Neuregelung ab. Im Gegensatz zur derzeitigen Rundfunkgebühr ist die Abgabe unabhängig davon, ob überhaupt ein Fernseher oder Radio in der Wohnung zu finden ist. Die berüchtigten Außendienstler der GEZ müssen den Besitz eines Empfangsgeräts also künftig nicht mehr nachweisen. Die Abgabe wird der jetzigen vollen Gebühr von 17,98 EUR monatlich entsprechen.
Für Bürger, die derzeit nur ein Radio oder ein "neuartiges Empfangsgerät", wie etwa ein Smartphone oder einen PC, angemeldet haben, wird es nun deutlich teurer. Sie zahlen im Moment nur 5,76 EUR. Wer einen Zweitwohnsitz angegeben hat, muss entsprechend der neuen Logik doppelt zahlen. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge zahlt man künftig einen Drittelbetrag. Autovermieter Sixt hat bereits angekündigt gegen diesen Teilaspekt der Reform klagen zu wollen. Hörgeschädigte und Blinde, die bislang GEZ-befreit sind, werden ebenfalls zu einem Drittel belastet. Auch hier könnte der Unmut von Interessenverbänden noch Klagen und Korrekturen nach sich ziehen.
Günstiger wird es für Wohngemeinschaften, in denen man sich die Abgabe künftig teilen kann. Auch Erwerbstätige, die noch bei den Eltern wohnen, werden nicht mehr zur Kasse gebeten. Bislang muss jedes Kind, das über Einkommen verfügt, die Gebühr entrichten, wenn es einen eigenen Rundfunkempfänger nutzt.
Die Tatsache, dass die Rundfunkgelder künftig auch ohne eingeforderte oder abgerufene Leistung fällig sind, stößt Manchem sauer auf. In Interteforen wird das neue System vielfach als dreist und ungerecht empfunden.
Der Wegfall der rechtlich grenzwertigen Schnüffeleien durch GEZ-Mitarbeiter wird dagegen mehrheitlich begrüßt. Die Gebühreneinzugszentrale soll als Kontrollinstrument in verschlankter Form weiterexistieren.
[Foto: Ab 2013 wird voll GEZahlt | (Logo)]
Artikel von agent-media.de
Für Bürger, die derzeit nur ein Radio oder ein "neuartiges Empfangsgerät", wie etwa ein Smartphone oder einen PC, angemeldet haben, wird es nun deutlich teurer. Sie zahlen im Moment nur 5,76 EUR. Wer einen Zweitwohnsitz angegeben hat, muss entsprechend der neuen Logik doppelt zahlen. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge zahlt man künftig einen Drittelbetrag. Autovermieter Sixt hat bereits angekündigt gegen diesen Teilaspekt der Reform klagen zu wollen. Hörgeschädigte und Blinde, die bislang GEZ-befreit sind, werden ebenfalls zu einem Drittel belastet. Auch hier könnte der Unmut von Interessenverbänden noch Klagen und Korrekturen nach sich ziehen.
Günstiger wird es für Wohngemeinschaften, in denen man sich die Abgabe künftig teilen kann. Auch Erwerbstätige, die noch bei den Eltern wohnen, werden nicht mehr zur Kasse gebeten. Bislang muss jedes Kind, das über Einkommen verfügt, die Gebühr entrichten, wenn es einen eigenen Rundfunkempfänger nutzt.
Die Tatsache, dass die Rundfunkgelder künftig auch ohne eingeforderte oder abgerufene Leistung fällig sind, stößt Manchem sauer auf. In Interteforen wird das neue System vielfach als dreist und ungerecht empfunden.
Der Wegfall der rechtlich grenzwertigen Schnüffeleien durch GEZ-Mitarbeiter wird dagegen mehrheitlich begrüßt. Die Gebühreneinzugszentrale soll als Kontrollinstrument in verschlankter Form weiterexistieren.
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