Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat in einer aktuellen Pressemitteilung die jüngst veröffentlichte Tagesschau-App für unrechtmäßig erklärt. Nach den Querelen um den Ausbau von Nachrichten-Webseiten der öffentlich-rechtlichen Sender geht der Zwist zwischen Verlagen und den GEZ-geförderten Sendeanstalten also in eine neue Runde.
Die mobile Anwendung zur Nachrichtensendung ist seit dem 21. Dezember kostenlos erhältlich. Sie läuft auf einer Vielzahl von Endgeräten. Neben iPad und iPhone werden auch Android-Gadgets und Blackberrys unterstützt. Auf Symbian-Smartphones funktioniert die Software allerdings nicht. Die App bietet per Livestream auch Tagesschau-Sendungen als Video an.
Die Mobilanwendung hat nach Auffassung des BDZV-Hauptgeschäftsführers Dietmar Wolff nichts mehr mit öffentlich-rechtlicher Grundversorgung zu tun. Er kritisierte in der hauseigenen Meldung auch den Zeitpunkt der Veröffentlichung kurz vor Weihnachten. Da auf den Gabentischen vielfach neue Mobilgeräte liegen dürften, sieht Wolff die Erfolgsaussichten der Bezahl-Apps von Zeitungen durch die kostenlose Konkurrenz gefährdet. Er verlangt daher nach rechtlicher Klärung. Die BDZV-Pressemitteilung enthält allerdings keine Hinweise, gegen welche Rechte die App im Detail verstoßen soll.
[Foto: Tagesscha-App sorgt für Unmut | tagesschau.de]
Artikel von agent-media.de
Die mobile Anwendung zur Nachrichtensendung ist seit dem 21. Dezember kostenlos erhältlich. Sie läuft auf einer Vielzahl von Endgeräten. Neben iPad und iPhone werden auch Android-Gadgets und Blackberrys unterstützt. Auf Symbian-Smartphones funktioniert die Software allerdings nicht. Die App bietet per Livestream auch Tagesschau-Sendungen als Video an.
Die Mobilanwendung hat nach Auffassung des BDZV-Hauptgeschäftsführers Dietmar Wolff nichts mehr mit öffentlich-rechtlicher Grundversorgung zu tun. Er kritisierte in der hauseigenen Meldung auch den Zeitpunkt der Veröffentlichung kurz vor Weihnachten. Da auf den Gabentischen vielfach neue Mobilgeräte liegen dürften, sieht Wolff die Erfolgsaussichten der Bezahl-Apps von Zeitungen durch die kostenlose Konkurrenz gefährdet. Er verlangt daher nach rechtlicher Klärung. Die BDZV-Pressemitteilung enthält allerdings keine Hinweise, gegen welche Rechte die App im Detail verstoßen soll.
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