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Mittwoch, 18. Dezember 2013

GEMA einigt sich mit YouTube-Mistreitern

Die Musik-Urheberrechtsvertreter der GEMA haben sich mit dem Verband Privater Rundfunk- und Telemedien e.V. (VPRT) auf neue Tarife für das werbefinanzierte Streamen von Musik-Clips geeinigt. Der Verein vertritt unter anderem MyVideo, Clipfish und Tape.TV, nicht aber den globalen Branchenprimus YouTube.

Laut Vereinbarung erhält die GEMA 10,25 Prozent der Reklameumsätze. Außerdem fällt ein Mindestbetrag zwischen 0,025 und 0,375 Cent für jedes angeklickte Video an. Die Höhe dieser Vergütung hängt von der Gesamtklickzahl des Anbieters ab. Eine solche Mindestabgabe war YouTube bislang immer ein Dorn im Auge.

Die GEMA gewährt den VPRT-Mitgliedern 20 Prozent Nachlass auf die ausgehandelten Tarife. Die Firmen müssen dafür allerdings Methoden implementieren, um Musik auch in von Nutzern hochgeladenen Videodateien zu erkennen. Die Click-Aufrufe sind zu protokollieren und der Verwertungsgesellschaft zu melden, damit eine genaue Abrechnung möglich ist.
[Foto: GEMA regelt Tarife für MyVideo & Co. | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Freitag, 13. September 2013

AKM/AUME und YouTube einigen sich

In Österreich werden AKM und AUME künftig Tantiemen von YouTube erhalten. Mitglieder der Verwertungsgesellschaften profitieren dann vom Abspielen der Clips auf der Videoplattform, die ihre Werke enthalten. Das Geschäftsmodell der von Google geführten Plattform ist rein werbefinanziert. Und so kommen auch die Erlöse für die Urheber von vorgeschalteten Reklamefilmchen.

Gernot Graniger, Generaldirektor der seit Juli zusammengeführten Gesellschaften, äußerte sich positiv über die erreichte Übereinkunft. "Die Vereinbarung mit YouTube stellt sicher, dass die Urheber des AKM/AUME-Repertoires ab nun eine Vergütung für die Nutzung ihrer Musikwerke in Österreich erhalten. Wir sind überzeugt, dass diese Vereinbarung ein wichtiger und positiver Schritt für unsere Mitglieder ist", so das Statement des CEO in einer diesbezüglichen Pressemitteilung.

Ein Komprommiss der deutschen GEMA mit der Clip-Website steht noch aus. Bereits seit über vier Jahren kommen die beiden Seiten sich keinen Schritt näher. Mit der Folge, dass deutsche Urheber bislang gar nicht von YouTube profitieren. Die Atmosphäre wurde auch durch gegenseitige Klagen und Abmahnungen vergiftet, so dass derzeit nicht einmal Verhandlungen geführt werden. Dass eine Einigung zwischen den Urhebervertretern und dem IT-Unternehmen nicht unmöglich ist, zeigt der neue, von der GEMA abgesegnete Musikclip-Service Vevo, an dem neben Sony und Universal auch der Suchmaschinenriese beteiligt ist. Auch für die kostenlos nutzbare Cloud-Lösung Google Play Music gibt es gültige GEMA-Verträge.
[Foto: AKM/AUME bekommt nun Geld von YouTube | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 4. September 2013

BGH konkretisiert Rapidshare-Urteil

Bereits Mitte August hat der Bundesgerichtshof im Fall GEMA gegen Rapidshare im Sinne der Musikverwerter entschieden. Mit einem gestern online gestellten Dokument erklärt der BGH nun seine Entscheidung und präzisiert die rechtlichen Anforderungen an die Filehoster.

Nach Ansicht des BGH leistet Rapidshare durch anonyme Konten und kostenpflichtige Premiumaccounts den Urheberrechtsverletzungen Vorschub und haftet als "Störer". Es ist allerdings nicht damit getan, von Rechteinhabern monierte Inhalte einmalig zu entfernen. Vielmehr muss der Sharehoster auch regelmäßig seine "Linksammlungen" auf die beanstandeten Inhalte überprüfen und seinen Datenbestand automatisch um Pirateriedateien bereinigen. Das aufwändige Durchsuchen nach verdächtigen Links seitens der Rechteinhaber sollte damit künftig entfallen.

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) gab sich äußerst zufrieden mit den Erklärungen des BGH. "Mit der aktuellen Entscheidung neigt sich nunmehr ein jahreslanges Versteckspiel, an dem sich auch die Politik beteiligt hat,  endlich dem Ende zu", befindet BVMI-Geschäftsführer Florian Drücke in einer aktuellen Stellungnahme.
[Foto: GEMA setzt sich gegen Filehoster durch | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Freitag, 10. Mai 2013

GEMA-Einnahmen fast konstant hoch

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat 2012 etwas weniger Einnahmen erzielt als ein Jahr zuvor. Das Minus fällt mit 0,6 Prozent aber nur klein aus. Die GEMA bilanziert in einer entsprechenden Pressemitteilung aber ein immer noch hohes Umsatzniveau:  im vergangenen Jahr wurde ein Gesamtertrag von 820,2 Mio. EUR erzielt. Der Anteil der Inkassomandate daran betrug 175 Mio EUR. der Kostensatz stieg von 14,9 auf 15,6 Prozent, so dass für die Künstler und Labels etwas weniger Verteilungsmasse übrig blieb.

Im Tonträgerbereich setzt sich der Schrumpfkurs der vergangenen Jahre fort. In diesem Segment wurden 2012 noch 117 Mio. EUR eingenomen. 2008 waren noch Gebühren im Gesamtwert von 171,6 Mio. EUR aus dem Verkauf von CDs, Schallplatten & Co. zusammengekommen.

Im Online-Geschäft nahm die GEMA trotz florierender Download- und Streaming-Dienste 4,3 Mio. EUR weniger ein als 2011 und kommt auf 16,9 Mio. EUR. Der Grund liegt in bereits eingezogenen Lizenzen für Music-On-Demand, die nach einem Spruch aus einem Schiedsverfahren mit dem BITKOM zurückgezahlt werden mussten.

Unter anderem wegen höherer Werbeinvestitionen seitens der Industrie sind die Einnahmen aus Rundfunk und Fernsehen um 3,4 Mio. EUR auf 260,8 Mio. EUR gestiegen. Die für die Abrechnung von Musik-Events verantwortlichen Bezirksdirektionen stellen mit 323,4 Mio. EUR weiter die wichtigste Ertragssäule der GEMA und unterstreichen ihre Bedeutung mit einem Einnahmenplus von 11,4 Mio. EUR.
[Foto: GEMA hält Einnahmen hoch | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 18. April 2013

GEMA-Veranstaltungstarife auf der Kippe

Im Streit um die neuen Tarifregelungen für Tanz-Events und Konzerte haben sich die GEMA und die Gegenseite in Form des DEHOGA zum jüngsten Schlichtungsversuch des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) geäußert. Beide Kontrahenten sehen in dem Schiedsspruch, der nicht veröffentlicht wird, einen Teilerfolg.

So dürfen die Musikverwerter die durch die Nutzung GEMA-pflichtigen Materials fälligen Entgelte "linearisieren". Das bedeutet, dass für Veranstaltungen mit vielen Besuchern höhere Gebühren anfallen als für solche mit wenigen Teilnehmern. Bislang geben Größe und Öffnungszeiten der jeweiligen Location den Ausschlag über abzuführende Pauschalbeträge. Diese Anpassung erscheint zunächst durchaus sinnvoll, doch geht die GEMA bei ihren Berechnungen von fiktiven Besucherzahlen aus, die zum Beispiel der Vollauslastung einer Diskothek entsprechen. Auch aus diesem Grund ist die Abwehrhaltung gegen die GEMA-Pläne bei den Tanzlokal-Betreibern so groß.

Weiteren Unmut hatte die GEMA dadurch hervorgerufen, dass sie die Reform nur mit kleinen Veranstalter-Organisationen abgestimmt hatte. De Facto hätte die Organisation die Tarife auch im Alleingang vorgeben können. Hier sieht der DEHOGA Nachbesserungsbedarf beim Gesetzgeber. Dass die bislang vorhandenen elf Tarife laut DPMA-Spruch nicht auf zwei Modelle eingestampft werden dürfen, wertet der Interessenverband des Gastgewerbes ebenfalls als gutes Zeichen. Gelegentliche Feiern mit Musikuntermalung beispielsweise wären dadurch in dasselbe Raster gefallen wie vollkommerzielle Disko-Feten. Vor 2014 ist, da sind sich beide Seiten einig, mit keiner endgültigen Einigung zu rechnen.
[Foto: GEMA: Event-Tarife müssen angepasst werden | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 28. Februar 2013

GEMA bittet DJs zur Kasse

Im direkten Dialog mit der GEMA hat das Fachblatt DE:BUG die neuen Modalitäten für von DJs beschallte Events klarstellen können. Ab dem ersten April sollen die neuen Veranstaltungstarife gelten.

Wie das Medien-Magazin berichtet, wird der sogenannte "Laptop-Zuschlag" entfallen. Mit dieser Sonderabgabe wurden bislang Songs legitimiert, die aus unsicherer Quelle als Kopie auf dem Rechner des Discjockeys lagen. Diese Mehraufwendung in Höhe von 30 Prozent auf die gesamten GEMA-Gebühren wurde bislang vom Veranstalter, also etwa vom Discotheken-Besitzer, bezahlt.

Nun sollen die Plattenkünstler selbst zur Kasse gebeten werden. 13 Cent pro Song-Kopie beanspruchen die Urheberrechtsvertreter für sich. Wichtig bei der Berechnung ist die Begrifflichkeit der Kopie. Bei jeder Erstellung einer Kopie eines legal erworbenen Tracks wird die GEMA-Abgabe erneut fällig. Wer etwa von einen unbrauchbar gewordenen Laptop Songs auf eine externe Festplatte zieht, und diese beim nächsten Event abspielt, muss alle Lieder erneut lizenzieren. DE:BUG hat zu den neuen Tarifen ein hilfreiches Schaubild veröffentlicht, das verdeutlicht, wann der DJ Abgaben zahlen muss.

Die Tarifreform der GEMA sorgt seit einiger Zeit für Unmut in der Veranstaltungsbranche. Vor allem der Ausschluss großer Dachverbände von den vorangegangenen Verhandlungen stößt vielen sauer auf. Die nun klarer werdenden Pläne der GEMA sind auch ein Schlag ins Gesicht von Datenschützern. So dürfte es kaum rechtens sein, sich Zugang zu den teils auch privat genutzten Arbeitsrechnern der DJs zu verschaffen, um die Zahl der Kopien darauf zu ermitteln.
[Foto: Für Turntable-Profis wird's teurer | cc-by-sa 3.0 Eddie Codel]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 6. Februar 2013

GEMA-Streit: YouTube schlägt versöhnliche Töne an

In einem Interview mit dem Technik-Magazin Golem.de hat die YouTube-Deutschland-Sprecherin Mounira Latrache versucht die aktuelle Lage in dem seit vier Jahren währenden Streit mit der GEMA aus Sicht des Video-Portals zu schildern. Entgegen der landläufigen Meinung habe man die Verhandlungen mit der Verwertungsgesellschaft nicht abgebrochen, erklärte Latrache. Vielmehr habe man "marktübliche" Angebote gemacht.

Das Kernproblem ist nach Ansicht der YouTube-Angestellten, dass die GEMA auf eine Abrechnung pro View besteht. Auf der anderen Seite entstehen die Einnahmen aber nicht pro Einblendung eines Videos. Vielmehr seien die durch Werbung auf YouTube entstehenden Umsätze schwankend. Das von der deutschen Musikorganisation angesetzte Tarifmodell passe daher nicht. Weiter führte Latrache aus, dass im letzten Jahr von YouTube mehrere Hundert Millionen Dollar an die Musikindustrie abgeführt wurden. In 40 Ländern habe man zudem bereits eine Einigung mir der Kreativwirtschaft erzielen können.

Offenbar ist es Zeit für weitere Verhandlungsrunden zwischen der GEMA und YouTube-Betreiber Google. An der beliebten Clip-Site gar nichts zu verdienen dürfte für die hiesigen Künstler sicher keine befriedigende Dauerlösung sein. Dass die GEMA durchaus über ihren Schatten springen und schnelle Lösungen umsetzen kann, zeigt die jüngere Vergangenheit. Streamern wie Spotify und Simfy wurden zuletzt keine Steine mehr in den Weg gelegt. Auch die Tarifeinigungen zu Cloud-Diensten mit Musik-Matching-Funktion, wie sie (sogar kostenlos) auch von Google angeboten werden, gingen erfreulich geräuschlos über die Bühne.
[Foto: YouTube ist bereit zu zahlen | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 30. Januar 2013

Offener GEMA-Brief an den Stern

Die Online-Redaktion des Stern hat in einem aktuellen Bericht die bekannten Sperr-Screens von YouTube, der bei einer Reihe von Musik-Clips einglendet wird, mit ironischen Texten veralbert. Im Original heißt es "Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, weil es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden". Die Journalisten verballhornten den Text unter anderem in Anlehnung an die alte AIDS-Kampagne mit "Gib GEMA keine Chance". Die anderen neun erstellten Fotomontagen sind auch nicht GEMA-freundlicher.

Die Musiker-Organisation hatte beim Landgericht München gegen die ursprünglichen YouTube-Textversion geklagt. Es sind nach Aussage der GEMA nur wenige Videos aufgrund eigenen Eingreifens blockiert. Man wähnt sich aus diesem Grund als Ziel einer Hetzkampagne auf dem Filmclip-Portal.

Auch die Verspaßung des Themas durch den Stern sahen die Rechteverwerter alles andere als locker. Die GEMA hat die Journalisten aus dem Gruner+Jahr-Imperium nun in einem offenen Brief angegriffen, den das Fachmagazin Musikmarkt im Wortlaut ins Netz gestellt hat. Das Schreiben artikuliert im Kern das Unverständnis darüber, dass sich der Stern durch seine einseitige Berichterstattung vom YouTube-Betreiber Google derart vor den Karren spannen lässt.
[Foto: GEMA ist es leid sich zu rechtfertigen | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Montag, 12. November 2012

GEMA erzielt Einigung - mit dubiosen Partnern

Im Tarifstreit mit der Veranstaltungsbranche verkündet die Verwertungsgesellschaft GEMA eine Einigung mit drei Verbänden. Die Partner sind der Verband Deutscher Musikschaffender (VDM), der Verband Deutscher Diskotheken Unternehmer (DDU) sowie die Deutsche Disc-Jockey Organisation (DDO).

Es handelt sich um Verbände, die außer ihren Gründern kaum einer kennt. Nur rund 300 Mitglieder sollen sie haben. Entsprechend empört geben sich auch die branchenweit anerkannten Veranstalterorganisationen wie die DEHOGA oder die Bundesvereinigung der Musikveranstalter. Man wirft der GEMA vor, sie wolle die Öffentlichkeit "veralbern".

Der gemeinsame Chef der genannten Organisationen, Klaus Quirini, konnte auf Nachfrage der Frankfurter Rundschau etwa keinen einzigen Berliner Club benennen, der Mitglied in einer seiner Organisationen wäre. Mit der Präsentation solcher Partner dürfte sich die GEMA im Hinblick auf die Durchsetzung und öffentliche Legitimierung Ihrer Position einen Bärendienst erwiesen haben.
[Foto: GEMA plant Tariferhöhung für Discos & Live-Hallen | cc-by-sa 3.0 Fabio Di Lorenzo]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 31. Oktober 2012

Google Play Music mit kostenloser Match-Funktion

Der Cloud-Service Google Play Music wird am 13. November in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und im Vereinigten Königreich starten. Der Dienst steht in Konkurrenz zu dem seit September hierzulande nutzbaren Amazon Cloud Player und Apples iTunes/iCloud-Lösung.

Wie bei den Mitbewerbern lassen sich Songs auf den eigenen Cloud-Speicherplatz hochladen oder abgleichen. Bei diesem als "Scan & Match" bezeicheten Verfahren werden auf dem Rechner des Anwenders befindlichen Musikdateien analysiert. Sind die Tracks im Repertoire Googles, wandern sie ohne Upload in die eigene, virtuellen Bibliothek bei Google. Seit Kurzem ist mit Warner Music auch der letzte Plattenmajor mit an Bord, was die Erkennungsrate deutlich erhöhen sollte. Bis zu 20.000 Musikdateien lassen sich so in die Cloud verlagern.

Apple und Amazon bieten ebenfalls eine "Matching"-Funktion. Bei den Mitstreitern wird dafür eine jährliche Gebühr von rund 25 EUR fällig. Bei Google Play Music wird dieser Service dagegen kostenlos nutzbar sein. Die Dienste der Konkurrenz sind von der GEMA ein Jahr auf Probe erlaubt worden, um zu sehen welche Gesamtvergütung sich für Künstler und Plattenlabels ergibt. Wie agent media auf Nachfrage bei den deutschen Musik-Verwertern erfahren hat, ist der Google-Service ebenfalls ordnungsgemäß bei der GEMA lizensiert. Offenbar pusht der Internetgigant sein Engagement im Musik-Business mit seinen Werbeeinnahmen aus anderen Quellen.
[Foto: Google Play Music kommt nach Deutschland | (logo)]

Artikel von agent-media.de

Montag, 22. Oktober 2012

Petition gegen GEMA-Vermutung wird verhandelt

Eine Online-Petition, welche die Aufhebung der sogenannten GEMA-Vermutung zum Ziel hat, konnte zuletzt 50.000 Unterstützer verzeichnen. Somit wird es eine Anhörung zu dem Thema im Bundestag geben.

Der Paragraph 13c des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten ist seit Jahren höchst umstritten. Aufgrund dieser Klausel geht die Verwertungsgesellschaft bei jeglicher Musikvervielfältigung Und -aufführung davon aus, dass GEMA-Material verwendet wird. Ist dies nicht der Fall, ist stets ein Formular zur Freistellung auszufüllen und an die Gesellschaft zu versenden.

Der enstehende Anmeldezwang geht vielen Menschen zu weit. Er begründet sich in der Tatsache, dass der absolut überwiegende Teil der in Deutschland aktiven professionellen Musiker und Labels der GEMA angehören. Ernsthafte Konkurrenz im Bereich der Wahrnehmung von Urheberrechten im Musikbereich konnte sich trotz einiger Versuche bisher nicht etablieren. Ob aktuelle Bestrebungen wie die der Creative Commons-Gesellschaft C3S mehr Erfolg haben werden, darf bezweifelt werden.
[Foto: GEMA-Praxis in der Kritik | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 5. September 2012

Mittwoch, 11. Juli 2012

Musik-Streaming-Markt nimmt Fahrt auf

Die Möglichkeit ohne Download per Internet auf Musikinhalte zuzugreifen kommt immer mehr in Deutschland an. Laut einer aktuellen Studie des IT-Branchenverbandes BITKOM greifen mittlerweile rund 12 Mio. Deutsche auf Streaming-Services wie Rdio, Napster oder Simfy zurück.

Allerdings liegt die Zahl der Bundesbürger, welche die Dienste wöchentlich in Anspruch nehmen, bei lediglich 4,5 Mio. Die Entwicklungschancen des Marktes sind äußerst positiv. Die Nutzung auch kostenpflichtiger Angebote ist zuletzt zunehmend attraktiver geworden, denn die Zahl der Anbieter ist hierzulande auf zehn angewachsen.

Bis Ende 2011 hatte es für im Ausland bereits erfolgreiche Unternehmen hierzulande keine Rechtssicherheit gegeben. Die Lizenzabgaben für die GEMA waren bis dahin noch nicht geregelt. Unter Mitwirkung des BITKOM hatte die deutsche Verwertungsgesellschaft im vergangenen Dezember Tarife festgelegt, welche für die Betreiber offenbar akzeptabel und nachvollziehbar sind.
[Foto: Rhapsody-Tochter Napster | (logo)]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 20. Juni 2012

Verlags-Tantiemen rechtlich angezweifelt

Ein Urteil des Landgerichts München zieht derzeit die Aufmerksamkeit gleich mehrerer Verwertungsgesellschaften auf sich. In einem Einzelfall hatten die Richter Ende Mai entschieden, dass die VG Wort Tantiemen nur an den Urheber, nicht aber in der praktizierten Art und Weise an dessen Verlag ausschütten darf. Dies berichtet das Institut für Urheber- und Medienrecht.

Die Beteiligung der Verleger, die im konkreten Fall bei 50 Prozent lag, widerspricht nach Ansicht der Richter dem Willkürverbot. Dieses ist im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz verankert. Darin heißt es: "Die Verwertungsgesellschaft hat die Einnahmen aus ihrer Tätigkeit nach festen Regeln (Verteilungsplan) aufzuteilen, die ein willkürliches Vorgehen bei der Verteilung ausschließen. Der Verteilungsplan soll dem Grundsatz entsprechen, daß kulturell bedeutende Werke und Leistungen zu fördern sind. Die Grundsätze des Verteilungsplans sind in die Satzung der Verwertungsgesellschaft aufzunehmen."

Die VG Wort möchte, wie nicht anders zu erwarten, zügig Berufung einlegen. Der unerwartete Rechtsspruch hat offenbar auch die GEMA beunruhigt. Die Musikverwerter zahlen laut Mitteilung des Branchenblattes Musikmarkt ihre Ausschüttungen für die Sparten Rundfunk und mechanische Vervielfältigung derzeit nur noch unter Vorbehalt. So erreichen die Beträge die Musik-Verlage zwar wie gewohnt. Sollte jedoch das Urteil Bestand haben, auf den Musiksektor übertragen werden und zu rückwirkenden Revisionen der Verteilungsschlüssel führen, wären die Empfänger im schlimmsten Fall verpflichtet, das Geld zurück zu zahlen.
[Foto: Münchner Urteil macht GEMA nervös | (logo)]

Artikel von agent-media.de

Dienstag, 29. Mai 2012

Erhöhte ZPÜ-Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) möchte die Urheberrechtsabgaben für USB-Sticks und Speicherkarten drastisch erhöhen. Seit 2010 werden pro verkauftem Speichermedium 0,10 EUR an die Urheberrechtsverwerter abgetreten. Damit sollen legale Privatkopien urheberrechtlich geschützter Inhalte abgegolten werden. Künftig möchte die ZPÜ bei Sticks und Karten bis 4GB 0,91 EUR erheben. Bei USB-Medien mit Kapazitäten oberhalb dieses Limits sollen künftig 1,56 EUR, bei Speicherkarten 1,95 EUR fällig sein.

Zum Ende des vergangenen Jahres hatten die Copyright-Vertreter den Vertrag mit den günstigen Konditionen aufgrund veränderter rechtlichen Rahmenbedingungen gekündigt, wie nun die GEMA in einer Stellungnahme darlegt. Bis Februar wurde keine Einigung mit den Interessensvertretern der Industrie erzielt. Die pauschalisierende Vorgehensweise sei jedoch aufgrund von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof nicht mehr haltbar.

Laut einer ZPÜ-Studie werden auf einen USB-Stick während seiner Lebensdauer im Schnitt 677 Musiktitel, 541 Fotografien, Bilder und Kunstwerke, 66 Ausschnitte aus Büchern sowie 93 Grafiken geladen. Die GEMA leitet die neuen Tarife aus diesen Zahlen ab. Die Gebühren wären wohl sogar noch höher ausgefallen, wäre man nicht rechtlich an ein angemessenenes Verhältnis zum Preisniveau gebunden.

Die Tarife bedürfen der gerichtlichen Zustimmung, wie die GEMA zugibt. Der BITKOM möchte die Angelegenheit nun bei einem Schiedsgericht klären. Der IT-Branchenverband zeigte in einer Pressemitteilung sein Unverständnis über die extreme Abgabenkorrektur. Man befürchtet Preisanstiege von bis zu 30 Prozent, belegt dies allerdings anhand eines Beispiels für einen 5 EUR-Stick.
[Foto: GEMA erklärt neue ZPÜ-Tarife | (logo)]

Artikel von agent-media.de

Freitag, 25. Mai 2012

GEMA & BMG: Europaweites Linzenzabkommen

Während die direkten Verhandlungen des Videoportals YouTube mit der GEMA vorerst gescheitert sind und beide Parteien den erneuten Gang vor Gericht einschlagen, gibt es eine erfreuliche Einigung zwischen dem Musikrechtehändler BMG und den deutschen Musikverwertern, die den Anbietern von Musik viel Arbeit abnimmt. Wie die GEMA berichtet, einigte sich die Bertelsmann-Tochter mit der Verwertungsgesellschaft auf eine vereinfachte europaweite Lizensierung von Musikstücken für Internetdienste. Sie schließt auch außereuropäischer Stücke ein. Ab dem 1. Juli 2012 wird es Anbietern wie Streamingportalen dadurch möglich sein, die Rechte an Songs aus dem BMG-Katalog zentral für ganz Europa zu erwerben. Mühselige und kostenintensive Verhandlungen für einzelne Staaten entfallen dadurch.

Im Gegensatz zu dieser relativ geräuschlosen Einigung finden die Streithähne Youtube und GEMA nicht zueinander. In eimem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20. April 2012 war YouTube eine Störerhaftung auferlegt worden. Bekannte Rechtsverstöße wie illegal hochgeladene Musikstücke muss die Google-Tochter demnach unter Androhung von Ordnungsgeldern entfernen. Neuerliche Uploads bereits beanstandeter Inhalte sind durch Filtersoftware zu verhindern. Proaktiv nach Copyright-Verstößen suchen muss Google laut Richterspruch aber nicht.

Nach der Verkündung des Urteils sah es zunächst so aus, als würden die Parteien ihren Streit beilegen und sich auf eine für beide Seiten auskömmliche Vergütung für die Verwendung geschützen Materials einigen. Wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, sind diese Verhandlungen nun wie schon so oft abermals gescheitert. Beide Seiten haben fristgerecht Einspruch gegen das Urteil eingelegt. Bis zu einer erneuten Verhandlung können Rechtsexperten zufolge weitere 12 Monate oder mehr ins Land gehen.
[Foto: Bertelsmann-Tochter BMG kooperiert mit GEMA | (logo)]

Artikel von agent-media.de

Samstag, 21. April 2012

Youtube verliert gegen GEMA

Das Google-Subunternehmen Youtube musste am heutigen Freitag eine Niederlage vor dem Hamburger Landgericht einstecken. Dort wurde das Urteil in einem Musterprozess gefällt, den die Verwertungsgesellschaft GEMA angestrengt hatte. Dabei galt es zu prüfen, inwiefern eine Internetplattform haftbar gemacht werden kann für Urheberrechtsverstöße ihrer Mitglieder.

Die Richter bestätigten die Rechtsauffassung der GEMA, dass der Onlinedienst eine sogenannte "Störerhaftung" habe. Der Videodienst muss bei bereits beanstandeten Titeln weitere Uploads des Werks verhindern. Eine generelle, vorgreifende Urheberrechtsprüfung mochten die Richter dem Clip-Portal aber nicht zumuten.

Die GEMA kann weiterhin gezielt die Entfernung von Medieninhalten erzwingen. Exemplarisch griff die GEMA zwölf Titel aus ihrem Repertoire heraus. Bei fünf Titeln befanden die Richter, dass die Klage aufgrund bereits erfolgter Löschung der Grundlage entbehre. Bei sieben Titeln jedoch bestätigte die Justiz die Auffassung der GEMA und nahm Youtube in die Pflicht, künftige Uploads zu verhindern. Bei einer Zuwiderhandlung drohen der Videoplattform Ordnungsgelder von bis zu 250.000 EUR. Gegen das Urteil kann Youtube Revision beim Oberlandesgericht einlegen.

Dem Urteil wird große Bedeutung im Streit der Urheberrechtsgesellschaft mit Onlineanbietern beigemessen, die bei urheberrechtlichen Verstößen darauf verweisen, diese nicht verhindern zu können und insofern auch nicht haftbar zu machen seien. Der Rechtsspruch übt einen gewissen Druck auf die Google-Tochter aus sich im Hinblick auf Vergütung mit den Verwertern zu einigen. Die zuverlässige Erkennung von Rechtsverstößen ist technisch aufwendig und bei Systemlücken drohen die erwähnten Strafen. Eine baldige Übereinkunft wird für YouTube damit auch wirtschaftlich sinnvoller als bislang.
[Foto: YouTube muss mehr kontrollieren | (logo)]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 15. März 2012

GEMA präsentiert Bilanz 2011

Die GEMA hat in einer online abgehaltenen Bilanz-Pressekonferenz die Geschäftszahlen für das Kalenderjahr 2011 präsentiert. Demnach erreichte der Umsatz mit  825,5 Millionen Euro ein Fünfjahrestief. Im Jahr zuvor waren noch 37,5 Mio. EUR mehr Erträge erzielt wordem. Der Kostensatz der Verwertungsgesellschaft stieg gleichzeitig leicht von 14,7 auf 14,9 Prozent.

Als Hauptursache für den Einnahmerückgang identifizierte der Vorstandsvorsitzende Dr. Harald Hecker das deutliche Minus im Bereich der physischen Medien. Hier gingen die Erlöse der Verwertungsgesellschaft von 170,5 auf 136,7 Millionen EUR zurück.

Im Online-Sektor hingegen verzeichnete das Unternehmen einen erfreulichen Zuwachs von 13,3 auf 21,2 Millionen EUR. Dieses Ergebnis sowie die jüngst veröffentlichten Tarife für Music on Demand-Dienste wie Spotify stimmten Hecker zuversichtlich für die weitere geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft.

Die Haupteinnahmequellen der GEMA blieben stabil oder verzeichneten sogar leichte Zuwächse. Im Bereich TV und Radio sprudelten 262 Millionen EUR in die Kassen. Die Bezirksdirektionen trugen durch ihr Inkasso z.B. im Livebetrieb 312 Millionen EUR zum Gesamtergebnis bei.

Für das laufende Jahr kündigte der Vorstandsvorsitzende auch Änderungsvorschläge im sogenannten PRO-Verfahren an, die bei der nächsten Mitgliederversammlung vorgestellt werden sollen. Die neue Methode zur Tarifberechnung ist in der Mitgliedschaft der GEMA höchst umstritten. Das PRO-Verfahre errechnet per Hochrechnung die Anteile einzelner Urheber an der zu verteilenden Gesamtsumme. Kritikern zufolge begünstigt dies etablierte Künstler zu Lasten weniger populärer Musikschaffender.
[Foto: GEMA-Vorstandsvorsitzender Harald Heker | (c) GEMA]

Artikel von agent-media.de

Dienstag, 28. Februar 2012

Sony-Chef sieht Internet positiv

Edgar Berger, der Chef von Sony Music, sieht das Internet positiv. Dies geht aus einem aktuellen Interview mit der Welt hervor. Trotz des anhaltenden Problems illegaler Downloads hat sich nach seiner Auffassung die Musikindustrie mit den neuen Möglichkeiten des Webs arrangiert und eine Vielzahl lukrativer Online-Geschäftsmodelle etabliert. Die zurückliegende 15jährigen Durststrecke hat zwar für eine Halbierung des weltweiten Musikumsatzes gesorgt, so Berger. Nun sieht der 45jährige aber in allen Bereichen eine Trendwende erkenn- oder zumindest absehbar. Der Chef des Musik-Majors verweist in seiner Argumentation auch auf Deutschland, wo die Umsatzentwicklung zum ersten Mal seit Ende der 1990er Jahre wieder stabilisiert werden konnte.

Dennoch fordert Berger von der Politik ein modernes Urheberrecht ein, welches der Musikindustrie eine Verwertung Ihrer Produkte erlaubt. Derzeit steht die Gesetzesinitiativen ACTA unter massiver Kritik, da man mit ihr Provider in die Haftung für illegale Downloadangebote nehmen will.

Die Einführung einer Kulturflatrate als aktuell diskutierte Alternative zu einem Festhalten am althergebrachten Urheberrecht lehnt der Plattenboss ab. Er befürchtet gravierende Verteilungsungerechtigkeiten. Ob er allerdings sinkende Einnahmen bei den Urhebern oder doch eher bei seinem Weltkonzern meint, sei dahingestellt. Neben der Piratenparei hatte sich zuletzt auch Björn Böhning, netzpolitischer Sprecher der SPD, im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung für eine solche pauschale Abgabe ausgesprochen. 

Der Sony-Chef sieht die restriktive Urheberrechtsverwertung der GEMA kritisch. Diese ringt seit Jahren mit der Google-Tochter YouTube um eine angemessene Vergütung der Nutzung Ihres Repertoires. YouTube weigert sich beharrlich eine Entlohung in geforderter Höhe zu leisten. Das Portal suggeriert seinen Nutzern, die GEMA habe die Titel auf dem Videoportal gesperrt, was die Verwertungsgesellschaft bestreitet. Berger sieht eine massive Geschäftsschädigung und spricht von Millionenverlusten, welche Sony durch die starre Haltung der GEMA erleidet. Dabei rechnet er vermutlich Werbe- und Synergie-Effekte mit ein. Die GEMA hatte 2011 lediglich einen Cent pro Stream gefordert.

In Deutschland überwiegt nach wie vor der Verkauf von Musik in physischer Form. Im Gegensatz dazu wird in Ländern wie den USA oder Brasilien bereits mehr als 50 % der legalen Umsätze mit Musik online erwirtschaftet.
[Foto: Sony-Music sieht goldene Digitalzukunft | (logo)]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 1. Februar 2012

GEMA-Stellungnahme zu CC-Lizenzen

Die deutsche Webseite für Creative Commons (CC)-Lizenzen hat eine Stellungnahme der GEMA veröffentlicht. Darin erklärt die Verwertungsgesellschaft  CC-Nutzungsmodelle für unvereinbar mit ihren laufenden Verträgen. Die verschiedenen CC-Lizenzen erlauben es, kreative Inhalte kostenlos und dennoch im Sinne der Urheber fair zu verbreiten.

GEMA-Mitglieder treten das Recht auf die Lizenzierung ihrer Werke an die Gesellschaft für die Dauer ihres Kontrakts ab. Dabei dürfen sie einzelne Sparten, nicht aber gesonderte Werke vom Vertrag ausnehmen. GEMA-Künstler können selbst also gar keine Bedingungen für die Nutzung und Verbreitung einzelner Songs oder Alben anbieten oder aushandeln. Zwar dürfen die Kreativen ihre Songs auf der eigenen Homepage und Teilschnipsel ihrer Musik auf Fremdportalen kostenlos anbieten. Weitergehende Verwertungsrechte handelt aber die GEMA aus.

Die Musikgesellschaft möchte bei ihren Künstler- und zeitbasierten Verträgen auch künftig keine Einzelwerke ausschließen lassen. Sie erklärt dies mit dem Solidargedanken. Erfolgreiche Musiker könnten auf die Idee kommen, weniger begehrte Songs, Tickets und Merchandising-Artikel über die GEMA verwalten zu lassen, Top-Seller aber selbst zu vermarkten und ihre Erlöse so von der Umverteilung innerhalb der GEMA-Gemeinschaft auszuschließen. 

Warum dies nun ein Argument speziell gegen CC-Lizenzen ist, bleibt jedoch unklar. Diese regeln schließlich im Allgemeinen den fairen kostenlosen Zugang zu kreativen Inhalten. Von der Herausnahme einzelner Werke zugunsten einer CC-Lizenzierung profitiert monetär in der Regel niemand. Wohl aber kann solch ein Schritt zur Steigerung des Bekanntheitsgrades aufstrebender Bands beitragen, für die das befürchtete "Rosinenpicken" noch gar nicht in Betracht kommt.

Ob die Verwerter in der Lage sind, ihre schwer nachvollziehbare Logik in diesem Punkt noch einmal zu überdenken oder Ausnahmeregelungen zu schaffen, wird die Zukunft zeigen.
[Foto: CC-Lizenzen GEMA-Solidarsystem erlaubt kein | (logo)]

Artikel von agent-media.de