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Donnerstag, 28. Februar 2013

GEMA bittet DJs zur Kasse

Im direkten Dialog mit der GEMA hat das Fachblatt DE:BUG die neuen Modalitäten für von DJs beschallte Events klarstellen können. Ab dem ersten April sollen die neuen Veranstaltungstarife gelten.

Wie das Medien-Magazin berichtet, wird der sogenannte "Laptop-Zuschlag" entfallen. Mit dieser Sonderabgabe wurden bislang Songs legitimiert, die aus unsicherer Quelle als Kopie auf dem Rechner des Discjockeys lagen. Diese Mehraufwendung in Höhe von 30 Prozent auf die gesamten GEMA-Gebühren wurde bislang vom Veranstalter, also etwa vom Discotheken-Besitzer, bezahlt.

Nun sollen die Plattenkünstler selbst zur Kasse gebeten werden. 13 Cent pro Song-Kopie beanspruchen die Urheberrechtsvertreter für sich. Wichtig bei der Berechnung ist die Begrifflichkeit der Kopie. Bei jeder Erstellung einer Kopie eines legal erworbenen Tracks wird die GEMA-Abgabe erneut fällig. Wer etwa von einen unbrauchbar gewordenen Laptop Songs auf eine externe Festplatte zieht, und diese beim nächsten Event abspielt, muss alle Lieder erneut lizenzieren. DE:BUG hat zu den neuen Tarifen ein hilfreiches Schaubild veröffentlicht, das verdeutlicht, wann der DJ Abgaben zahlen muss.

Die Tarifreform der GEMA sorgt seit einiger Zeit für Unmut in der Veranstaltungsbranche. Vor allem der Ausschluss großer Dachverbände von den vorangegangenen Verhandlungen stößt vielen sauer auf. Die nun klarer werdenden Pläne der GEMA sind auch ein Schlag ins Gesicht von Datenschützern. So dürfte es kaum rechtens sein, sich Zugang zu den teils auch privat genutzten Arbeitsrechnern der DJs zu verschaffen, um die Zahl der Kopien darauf zu ermitteln.
[Foto: Für Turntable-Profis wird's teurer | cc-by-sa 3.0 Eddie Codel]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 6. Februar 2013

GEMA-Streit: YouTube schlägt versöhnliche Töne an

In einem Interview mit dem Technik-Magazin Golem.de hat die YouTube-Deutschland-Sprecherin Mounira Latrache versucht die aktuelle Lage in dem seit vier Jahren währenden Streit mit der GEMA aus Sicht des Video-Portals zu schildern. Entgegen der landläufigen Meinung habe man die Verhandlungen mit der Verwertungsgesellschaft nicht abgebrochen, erklärte Latrache. Vielmehr habe man "marktübliche" Angebote gemacht.

Das Kernproblem ist nach Ansicht der YouTube-Angestellten, dass die GEMA auf eine Abrechnung pro View besteht. Auf der anderen Seite entstehen die Einnahmen aber nicht pro Einblendung eines Videos. Vielmehr seien die durch Werbung auf YouTube entstehenden Umsätze schwankend. Das von der deutschen Musikorganisation angesetzte Tarifmodell passe daher nicht. Weiter führte Latrache aus, dass im letzten Jahr von YouTube mehrere Hundert Millionen Dollar an die Musikindustrie abgeführt wurden. In 40 Ländern habe man zudem bereits eine Einigung mir der Kreativwirtschaft erzielen können.

Offenbar ist es Zeit für weitere Verhandlungsrunden zwischen der GEMA und YouTube-Betreiber Google. An der beliebten Clip-Site gar nichts zu verdienen dürfte für die hiesigen Künstler sicher keine befriedigende Dauerlösung sein. Dass die GEMA durchaus über ihren Schatten springen und schnelle Lösungen umsetzen kann, zeigt die jüngere Vergangenheit. Streamern wie Spotify und Simfy wurden zuletzt keine Steine mehr in den Weg gelegt. Auch die Tarifeinigungen zu Cloud-Diensten mit Musik-Matching-Funktion, wie sie (sogar kostenlos) auch von Google angeboten werden, gingen erfreulich geräuschlos über die Bühne.
[Foto: YouTube ist bereit zu zahlen | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Montag, 2. Juli 2012

Stiller GEMA-Protest in deutschen Diskos

Um Mitternacht in der Nacht von Samstag auf Sonntag standen in vielen deutschen Diskotheken für fünf Minuten die Turntables still. Die Aktion, an der sich laut Angaben von Welt Online über 500 Tanzlokale beteiligen wollten, war als Protest auf die neuesten Tarif-Pläne der GEMA gedacht.

Die deutschen Urheberrechtsvertreter wollen bei den Diskos künftig nach einem einfachen Schlüssel abrechnen. Für jeden Öffnungstag sollen die Betreiber zehn Prozent des Eintrittspreises, multipliziert mit dem Fassungsvermögen des Lokals abführen. Viele Musikschuppen öffnen auch unter der Woche, sind dann aber längst nicht voll. Viele sehen sich daher von den Mehrausgaben in ihrer Existenz bedroht, sollten die bislang üblichen Pauschalabgaben durch das neue System ersetzt werden.

Das Magengrummeln der Branche findet ihren Niederschlag auch in einer aktuellen Online-Petition gegen die Reformvorhaben der deutschen Musikverwerter. Sie wurde vom Bundesverband der Musikveranstalter e.V. aufgesetzt und hat bislang über 200.000 Unterstützer gefunden.
[Foto: Die GEMA eckt wieder an | (logo)]

Artikel von agent-media.de

Samstag, 21. April 2012

Youtube verliert gegen GEMA

Das Google-Subunternehmen Youtube musste am heutigen Freitag eine Niederlage vor dem Hamburger Landgericht einstecken. Dort wurde das Urteil in einem Musterprozess gefällt, den die Verwertungsgesellschaft GEMA angestrengt hatte. Dabei galt es zu prüfen, inwiefern eine Internetplattform haftbar gemacht werden kann für Urheberrechtsverstöße ihrer Mitglieder.

Die Richter bestätigten die Rechtsauffassung der GEMA, dass der Onlinedienst eine sogenannte "Störerhaftung" habe. Der Videodienst muss bei bereits beanstandeten Titeln weitere Uploads des Werks verhindern. Eine generelle, vorgreifende Urheberrechtsprüfung mochten die Richter dem Clip-Portal aber nicht zumuten.

Die GEMA kann weiterhin gezielt die Entfernung von Medieninhalten erzwingen. Exemplarisch griff die GEMA zwölf Titel aus ihrem Repertoire heraus. Bei fünf Titeln befanden die Richter, dass die Klage aufgrund bereits erfolgter Löschung der Grundlage entbehre. Bei sieben Titeln jedoch bestätigte die Justiz die Auffassung der GEMA und nahm Youtube in die Pflicht, künftige Uploads zu verhindern. Bei einer Zuwiderhandlung drohen der Videoplattform Ordnungsgelder von bis zu 250.000 EUR. Gegen das Urteil kann Youtube Revision beim Oberlandesgericht einlegen.

Dem Urteil wird große Bedeutung im Streit der Urheberrechtsgesellschaft mit Onlineanbietern beigemessen, die bei urheberrechtlichen Verstößen darauf verweisen, diese nicht verhindern zu können und insofern auch nicht haftbar zu machen seien. Der Rechtsspruch übt einen gewissen Druck auf die Google-Tochter aus sich im Hinblick auf Vergütung mit den Verwertern zu einigen. Die zuverlässige Erkennung von Rechtsverstößen ist technisch aufwendig und bei Systemlücken drohen die erwähnten Strafen. Eine baldige Übereinkunft wird für YouTube damit auch wirtschaftlich sinnvoller als bislang.
[Foto: YouTube muss mehr kontrollieren | (logo)]

Artikel von agent-media.de

Montag, 4. Juli 2011

Neuer Tarifvertrag für die Druckbranche

Nach von Streiks begleitetem, zähem Ringen haben sich die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Druckindustrie letzte Woche auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt.

Für 33 Monate soll die neue Regelung gelten. Neben einer linearen Lohnerhöhung um zwei Prozent wird es in diesem Zeitraum zwei Einmalzahlungen geben. Auf den Septemberlohn erhalten Vollzeitkräfte 280 EUR brutto zusätzlich. Auf das Juli-Gehalt 2013 gibt es 150 EUR brutto Nachschlag. Für Auszubildende belaufen sich die Zusatzsummen auf 140 EUR und 75 EUR, Teilzeit-Angestellte erhalten Extra-Beträge anteilig nach ihrer Stundenzahl.

Die Gewerkschaft ver.di hatte auch Änderungen am Manteltarifvertrags gefordert. Dieses Vorhaben hätte die Verhandlungen wohl noch weiter in die Länge gezogen, und so zeigte sich der Arbeitgeberverband BVDM in einer Pressemitteilung zufrieden mit dem Abschluss. Die Bosse konnten hingegen ihre Forderung nach flexibleren Arbeitszeiten und geringerem Lohn für Hilfskräfte nicht durchsetzen. Es bleibt bei der 35-Stunden-Woche für alle Angestellten und 13-15 EUR pro Stunde für Aushilfen in Print-Betrieben.
[Foto: Druckindustrie kann weiterplanen | gemeinfrei]

Artikel von agent-media.de

Dienstag, 14. Juni 2011

Druckindustrie - Zähe Tarifverhandlungen

Nach mehreren erfolglosen Anläufen gehen die Verhandlungen zu den Lohntarifen zwischen der Gewerkschaft ver.di und Arbeitgebern der Druck- und Verlagsindustrie heute in München in eine neue Runde.

Um die Arbeitgeber unter Druck zu setzen hatten ver.di und der bayerische Journalistenverband (BJV)  zum Streik aufgerufen. 1.500 Berufstätige ließen nach ver.di-Angaben die Arbeit ruhen, 500 beteiligten sich letzte Woche an einer Großkundgebung am Frankfurter Römer. Nach Angaben des Bundesverbands Druck und Medien (bvdm) sind seit Ende April 170 Betriebe bestreikt worden.

Heute stehen in der bayerischen Landeshauptstadt die Angestellten der Zeitungsverlage im Mittelpunkt. Die Arbeitgeber hatten ihnen eine Lohnsteigerung von 2 Prozent sowie zwei Einmalzahlungen in den nächsten 25 Monaten angeboten. Dies erachten die Gewerkschaften für viel zu wenig.

Aus Sicht der Arbeitgeber, vertreten unter anderem vom bvdm, befindet sich die Branche noch immer in einer tiefen Krise. Laut Pressemitteilung des Verbands sind in den letzten Jahren 4000 Betriebe dicht gemacht worden, 60.000 Druck- und Verlagsangestellte haben in diesem Zeitraum ihre Jobs verloren. Nach Rechnung des bvdm kann ein Drucker bis zu 60.000 EUR verdienen, wobei hier mögliche Schichtzulagen mitberechnet werden. Für Maschinenführer sind bis zu 80.000 EUR drin.

Aufgrund der vorgeblich schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen möchten die Verantwortlichen der Branche die im Manteltarifvertrag vorgeschriebene 35-Stunden-Woche aufweichen. Unter Einbeziehung der Betriebsräte sollen die Unternehmen künftig Verträge mit bis zu 40 Stunden Arbeitszeit je Woche aushandeln dürfen. Dies widerstrebt den Gewerkschaften naturgemäß.
[Foto: Drucker wollen mehr Geld | gemeinfrei]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 16. September 2010

Redaktions-Tarife: Sparen bei den Schwächsten?

Fast schon Rarität:
Zeitunglesen beim
Frühstück
Am 14.09. haben die Verhandlungen zu den Tarifverträgen für die Redaktionen der Tageszeitungen begonnen. Für die Arbeitgeber tritt der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger (BDZV) an. Für die Arbeitnehmer setzen sich der Deutsche Journalisten Verband (DJV) und ver.di ein.

In einer BDZV-Pressemitteilung betont der Verband die weiterhin schwierigen Rahmenbedingungen. Die Zahl der Leser sei weiter rückläufig. Auch für das Anzeigengeschäft ist laut BDZV in diesem Jahr keine positive Trendwende zu erkennen. Der Vertreter der Arbeitgeber kommen zu dem Schluss, dass Einsparungen nötig sind.

Um die Gehälter langjähriger Mitarbeiter nicht kürzen zu müssen schlagen die Verlagsvertreter vor, bei den Volontären und Berufseinsteigern zu sparen. Derzeit liegen die Bezüge für ein Volontariat bei knapp 1.500 EUR monatlich brutto im ersten Jahr der Mitarbeit. [Foto: cc-by-sa 3.0 agent-media.de]

Mittwoch, 23. Dezember 2009

GEMA und Konzertveranstalter: Einigung im Tarifstreit

Die Musikverwerter der GEMA haben sich mit dem Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e.V. (idkv) und dem Verband deutscher Konzertdirektionen e.V. (VDKD) über neue Tarife für Musikveranstaltungen geeiningt. Dies hat der idkv in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Nachdem zunächst das deutsche Patent- und Markenamt als Schiedsstelle einen Einigungsvorschlag erarbeitet hatte, verhandelten die Veranstalter nochmal mit der GEMA nach. Als Ergebnis langen die Musikverwerter bei kleineren Events mit bis zu 2000 Besuchern weit weniger stark zu als bisher vorgesehen. Im nächsten Jahr wird für solche Veranstaltungen ein Prozentsatz von 3% der Einnahmen berechnet, bis zum Jahr 2014 wird dieser Tarif schrittweise auf 5% erhöht. Für Live-Bühnen mit vielen Konzerten fallen die Mengenrabatte noch großzügiger aus als es der Schiedsspruch bereits vorgeschlagen hatte. Ab 40 Konzerten im Jahr gibt es 12,5%, ab 80 bereits 15% und ab 200 Konzerten 17,5% Nachlass. Einnahmen aus Sponsoring bleiben zunächst gebührenfrei, hier soll der Tarifpoker zeitnah fortgesetzt werden. [Foto: idkv-Vorstand; idkv.com]

Ältere News zu diesem Thema:
GEMA vs. VDKD - Unklarheit über Konzertgebühren
Marek Lieberberg über Urheberrechte

Donnerstag, 19. November 2009

GEMA vs. VDKD - Unklarheit über Konzertgebühren

Nach dem Streit zwischen GEMA und Veranstaltern um die Erhöhung der Konzertabgaben hat nun die Schiedsstelle eine Entscheidung gefällt, die von den Verbänden jedoch unterschiedlich interpretiert wird. Dies weiß musikmarkt live zu berichten. Die GEMA geht demnach ab 2014 von Gebühren in Höhe von 7,2% des Bruttoumsatzes bei Konzerten mit weniger als 15.000 Besuchern und 6,12% bei größeren Events aus. Der VDKD (Verband der deutschen Konzertdirektionen) hingegen spricht von 5,18% bzw. 5,51%, nennt dies jedoch als Nettotarif. Bis 2011 sieht der VDKD die Tarife in der Höhe kaum verändert, für das laufende Jahr seien die Abgaben sogar niedriger als im Vorjahr. Beide Parteien sehen sich also als Gewinner, werden den Schiedsspruch aber in den nächsten Wochen eingehend prüfen. Leider hat die eingeschaltete Schiedsstelle, das Deutsche Marken- und Patentamt, das Urteil nicht veröffentlicht. [Foto: Ricjl@en.wikipedia]

Donnerstag, 4. Juni 2009

Moderate Lohnerhöhung in der Druckindustrie

Als Ergebnis der erfolgreichen Verhandlungen zwischen dem Bundesverband Druck und Medien (bvdm) und der Gewerkschaft ver.di werden die Tariflöhne der Druckindustrie zum 1. April 2010 um zwei Prozent erhöht. Zudem wurde eine Einmalzahlung von 280 Euro für Angestellte und 130 Euro für Azubis beschlossen. Die Arbeitnehmer sollen diesen Bonus im September erhalten. Der neue Tarifvertrag betrifft 170.000 Beschäftigte der Druckindustrie und hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Güligkeit des bestehenden Manteltarifvertrags wurde bis zum Ende des nächsten Jahres verlängert. [Foto: Deutsches Museum München]