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Mittwoch, 4. September 2013

BGH konkretisiert Rapidshare-Urteil

Bereits Mitte August hat der Bundesgerichtshof im Fall GEMA gegen Rapidshare im Sinne der Musikverwerter entschieden. Mit einem gestern online gestellten Dokument erklärt der BGH nun seine Entscheidung und präzisiert die rechtlichen Anforderungen an die Filehoster.

Nach Ansicht des BGH leistet Rapidshare durch anonyme Konten und kostenpflichtige Premiumaccounts den Urheberrechtsverletzungen Vorschub und haftet als "Störer". Es ist allerdings nicht damit getan, von Rechteinhabern monierte Inhalte einmalig zu entfernen. Vielmehr muss der Sharehoster auch regelmäßig seine "Linksammlungen" auf die beanstandeten Inhalte überprüfen und seinen Datenbestand automatisch um Pirateriedateien bereinigen. Das aufwändige Durchsuchen nach verdächtigen Links seitens der Rechteinhaber sollte damit künftig entfallen.

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) gab sich äußerst zufrieden mit den Erklärungen des BGH. "Mit der aktuellen Entscheidung neigt sich nunmehr ein jahreslanges Versteckspiel, an dem sich auch die Politik beteiligt hat,  endlich dem Ende zu", befindet BVMI-Geschäftsführer Florian Drücke in einer aktuellen Stellungnahme.
[Foto: GEMA setzt sich gegen Filehoster durch | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Dienstag, 17. Juli 2012

Urteil: Rapidshare soll Copyright-Verletzungen verhindern

Rapidshare wird künftig wohl mehr Kontrolle über hochgeladene Inhalte seiner Nutzer ausüben müssen. Werden Uploads wegen Copyright-Verletzungen beanstandet, reicht es nach neuestem Urteil des Bundesgerichtshof nicht aus, diese von den Servern des Sharehosters zu entfernen. Vielmehr muss der mit mehr als 40 Millionen Nutzern weltgrößte Anbieter für Filehosting dafür Sorge tragen, dass das geschützte Werk nicht erneut hochgeladen werden.

Schon im März hatte das Oberlandgericht Hamburg das Schweizer Unternehmen dazu verdonnert, Wiederholungstaten zu verhindern. Diese Ansicht wurde nun in der höchsten Bundesinstanz bestätigt.

In einem Rechtsstreit zwischen GEMA und YouTube hatte das Langericht in Hamburg im April analog zum aktuellen Urteil entschieden, dass das Videoclip-Portal nach einmaliger Beanstandung neben der Löschung des Werks auch neue Uploads verhindern muss. Hier zeichnet sich also eine einheitliche Linie ab.

Die für die Umsetzung des Urteils notwendigen Filtersysteme sind allerdings rechtlich nicht unumstritten. Eine so weitgehende Kontrolle von Userdaten darf in der EU den Internet-Netzwerken gar nicht aufgezwungen werden, wie der Europäische Gerichtshof noch im Februar konstatiert hatte. Der EuGH sieht hier einen Konflikt mit der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr.
[Foto: Rapidshare soll Uploads filtern | (logo)]

Artikel von agent-media.de