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Dienstag, 24. September 2013

BVV & OpSec graben Sharehostern das Wasser ab

Im Rahmen einer Mitgliederversammlung hat der Bundesverband Audiovisuelle Medien (BVV) über derzeitige Erfolge im Kampf gegen Online-Piraterie informiert. Seit Oktober 2012 arbeitet man mit OpSec Security beim sogenannten "Portalschließungsprojekt" zusammen. Seitdem wurden 1,5 Millionen illegal verfügbar gemachte Videodateien aus dem Internet entfernt. Weitere 20,5 Mio. Links zu derlei geraubten Inhalten konnten gelöscht werden. Für sich genommen sagen diese Zahlen natürlich nicht viel aus und man fragt sich, ob sie mehr als der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein sind.

Im Kern zielt das Projekt aber eher auf die finanzielle Austrocknung der dubiosen Sharehoster-Portale. Zu diesem Zweck wurden in den letzten 11 Monaten rund 400 Firmen schriftlich darauf hingewiesen, dass ihre Reklame auf Seiten zu sehen sind, auf denen das Copyright verletzt wird. Über 90 Prozent der so informierten Werbetreibenden sorgten dafür, dass ihre Banner nicht länger auf den rechtlich heiklen Seiten eingeblendet werden. Die im Mai bekannt gewordenen Massenentlassungen bei Rapidshare sind ein deutlicher Hinweis darauf, dass die eingeleiteten Maßnahmen greifen.
[Foto: Projekt Portalschließung: BVV legt Zahlen vor | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 4. September 2013

BGH konkretisiert Rapidshare-Urteil

Bereits Mitte August hat der Bundesgerichtshof im Fall GEMA gegen Rapidshare im Sinne der Musikverwerter entschieden. Mit einem gestern online gestellten Dokument erklärt der BGH nun seine Entscheidung und präzisiert die rechtlichen Anforderungen an die Filehoster.

Nach Ansicht des BGH leistet Rapidshare durch anonyme Konten und kostenpflichtige Premiumaccounts den Urheberrechtsverletzungen Vorschub und haftet als "Störer". Es ist allerdings nicht damit getan, von Rechteinhabern monierte Inhalte einmalig zu entfernen. Vielmehr muss der Sharehoster auch regelmäßig seine "Linksammlungen" auf die beanstandeten Inhalte überprüfen und seinen Datenbestand automatisch um Pirateriedateien bereinigen. Das aufwändige Durchsuchen nach verdächtigen Links seitens der Rechteinhaber sollte damit künftig entfallen.

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) gab sich äußerst zufrieden mit den Erklärungen des BGH. "Mit der aktuellen Entscheidung neigt sich nunmehr ein jahreslanges Versteckspiel, an dem sich auch die Politik beteiligt hat,  endlich dem Ende zu", befindet BVMI-Geschäftsführer Florian Drücke in einer aktuellen Stellungnahme.
[Foto: GEMA setzt sich gegen Filehoster durch | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 22. Mai 2013

Rapidshare schrumpft bedenklich

Der ebenso bekannte wie berüchtigte Filehoster Rapidshare gerät offenbar ins Trudeln. Laut einem inzwischen seitens der Unternehmensführung gegenüber Golem bestätigten Bericht der Schweizer Zeitung "20 Minuten" ist kürzlich 45 der 60 Arbeitnehmer gekündigt worden.

Zwar hat man laut offizieller Verlautbarung der in der Stadt Zug in der Schweiz ansässigen Firma konkrete Zukunftspläne. Allerdings verweist man darauf, dass frisches Geld von Investorenseite nötig sei. Ein klares Statement für das Fortbestehen des Unternehmens sieht sicher anders aus.

2008 war Rapidshare nach eigener Einschätzung noch der Platzhirsch unter den Sharehostern. In letzter Zeit sorgten immer restriktivere Volumenbeschränkungen auch bei kostenpflichtigen Accounts für Unmut bei den Nutzern. Ob der Grund für die Misere in einer mutmaßlich schwindenden User-Zahl liegt, ist nicht bekannt. Denkbar sind auch Probleme mit steigenden Kosten der technischen Infrastruktur oder ein Mangel an zahlungskräftigen Werbepartnern.
[Foto: Entlassungen bei Rapidshare | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Dienstag, 19. März 2013

Sharehoster-Nutzung fast ausschließlich illegal

Sharehoster-Nutzung fast ausschließlich illegal

Eine aktuelle Studie von OpSec Security und der GfK hat die drei Sharehoster uploaded.net, rapidshare.com und share-online.biz unter die Lupe genommen. Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass die User diese Portale fast auscchließlich als Piraterie-Seiten missbrauchen.

Die Forscher kommen zum Ergebnis, dass 96,5% aller Nutzungen der drei Portale illegal waren. Eine Nutzung definieren sie dabei als Besuch einer Download-Seite. Jeder Zugriff auf eine Download-Seite mit Links, die urheberrechtlich geschütztes Material abrufbar machen, wurde als illegal eingestuft. Spiel & Fernsehfilme sowie TV-Serien machen mehr als die Hälfte aller illegalen Nutzungen aus.

Sharehosting ist ein Massenphänomen. Im Jahr 2012 besuchten immerhin 7,88 Mio. Internetnutzer hierzulande eine der genannten Websites. Das ist fast jeder sechste private deutsche Webuser. Die komplette Studie hat der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. (IVD) als PDF-Datei veröffentlicht.
[Foto: Der Kreativindustrie ein Dorn im Auge: Rapidshare & Co. | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Dienstag, 17. Juli 2012

Urteil: Rapidshare soll Copyright-Verletzungen verhindern

Rapidshare wird künftig wohl mehr Kontrolle über hochgeladene Inhalte seiner Nutzer ausüben müssen. Werden Uploads wegen Copyright-Verletzungen beanstandet, reicht es nach neuestem Urteil des Bundesgerichtshof nicht aus, diese von den Servern des Sharehosters zu entfernen. Vielmehr muss der mit mehr als 40 Millionen Nutzern weltgrößte Anbieter für Filehosting dafür Sorge tragen, dass das geschützte Werk nicht erneut hochgeladen werden.

Schon im März hatte das Oberlandgericht Hamburg das Schweizer Unternehmen dazu verdonnert, Wiederholungstaten zu verhindern. Diese Ansicht wurde nun in der höchsten Bundesinstanz bestätigt.

In einem Rechtsstreit zwischen GEMA und YouTube hatte das Langericht in Hamburg im April analog zum aktuellen Urteil entschieden, dass das Videoclip-Portal nach einmaliger Beanstandung neben der Löschung des Werks auch neue Uploads verhindern muss. Hier zeichnet sich also eine einheitliche Linie ab.

Die für die Umsetzung des Urteils notwendigen Filtersysteme sind allerdings rechtlich nicht unumstritten. Eine so weitgehende Kontrolle von Userdaten darf in der EU den Internet-Netzwerken gar nicht aufgezwungen werden, wie der Europäische Gerichtshof noch im Februar konstatiert hatte. Der EuGH sieht hier einen Konflikt mit der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr.
[Foto: Rapidshare soll Uploads filtern | (logo)]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 2. Dezember 2010

E-Book-Piraterie: 150.000 EUR Strafe für RapidShare

Das BitTorrent-Portal RapidShare ist wegen der illegalen Verbreitung von E-Books vom Landgericht Hamburg zu einer Geldstrafe von 150.000 EUR verurteilt worden, wie der Blog TorrentFreak zu berichten weiß.

Bereits im Februar dieses Jahres hatte der Verlag Bedford, Freeman & Worth zusammen mit Macmillan, Cengage Learning, Elsevier, McGraw-Hill und Pearson beim Hamburger Amtsgericht erwirkt, dass der File-Hoster Bücher der Publisher innerhalb einer Woche von seinen Servern entfernen musste. 250.000 EUR Strafe wurden bei Missachtung angedroht. RapidShare sollte zudem gewährleisten, dass urheberrechtlich geschützte Titel der klagenden Unternehmen nicht wieder hochgeladen werden können.

Das BitTorrent-Portal kam seiner Lösch- und Filter-Pflicht offensichtlich nicht in vollem Umfang nach. Die Verlage fanden noch viele ihrer Werke auf den Servern und sicherten Beweismittel. Das Landgericht Hamburg urteilte nun, die Auflagen seien in schuldhafter Weise missachtet worden. RapidShare wurde daher zur Zahlung von 150.000 EUR verdonnert.
[Foto: RapidShare muss löhnen | RapidShare.com]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 1. Juli 2009

Gerichtsurteil gegen Sharehoster

Gute Nachrichten für die GEMA. In einem aktuellen Urteil untersagte das Landgericht Hamburg auf Antrag der Verwertungsgesellschaft dem Sharehoster Rapidshare, ca. 5000 Musiktitel im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Rapidshare ist nach dem Urteil nun selbst dafür verantwortlich, dass eine Veröffentlichung der betreffenden geschützten Musikwerke über seine Plattform künftig unterbleibt. Eine kostenintensive Überwachung wie bisher durch die Rechteinhaber bleibt diesen damit künftig erspart. Das Urteil hat laut Pressemitteilung der GEMA wegweisenden Charakter und wird über den aktuellen Fall hinaus dazu führen, dass Sharehoster intensivere Maßnahmen ergreifen müssen, den Tausch urheberrechtlich geschützen Materials über Ihre Plattformen zu unterbinden - wobei interessant werden wird zu beobachten, wie sich das auf das Geschäftsmodell der betroffenen Dienste selbst auswirken wird. [Bild: Rabidshare.com]