Das Google-Subunternehmen Youtube musste am heutigen Freitag eine Niederlage vor dem Hamburger Landgericht einstecken. Dort wurde das Urteil in einem Musterprozess gefällt, den die Verwertungsgesellschaft GEMA angestrengt hatte. Dabei galt es zu prüfen, inwiefern eine Internetplattform haftbar gemacht werden kann für Urheberrechtsverstöße ihrer Mitglieder.
Die Richter bestätigten die Rechtsauffassung der GEMA, dass der Onlinedienst eine sogenannte "Störerhaftung" habe. Der Videodienst muss bei bereits beanstandeten Titeln weitere Uploads des Werks verhindern. Eine generelle, vorgreifende Urheberrechtsprüfung mochten die Richter dem Clip-Portal aber nicht zumuten.
Die GEMA kann weiterhin gezielt die Entfernung von Medieninhalten erzwingen. Exemplarisch griff die GEMA zwölf Titel aus ihrem Repertoire heraus. Bei fünf Titeln befanden die Richter, dass die Klage aufgrund bereits erfolgter Löschung der Grundlage entbehre. Bei sieben Titeln jedoch bestätigte die Justiz die Auffassung der GEMA und nahm Youtube in die Pflicht, künftige Uploads zu verhindern. Bei einer Zuwiderhandlung drohen der Videoplattform Ordnungsgelder von bis zu 250.000 EUR. Gegen das Urteil kann Youtube Revision beim Oberlandesgericht einlegen.
Dem Urteil wird große Bedeutung im Streit der Urheberrechtsgesellschaft mit Onlineanbietern beigemessen, die bei urheberrechtlichen Verstößen darauf verweisen, diese nicht verhindern zu können und insofern auch nicht haftbar zu machen seien. Der Rechtsspruch übt einen gewissen Druck auf die Google-Tochter aus sich im Hinblick auf Vergütung mit den Verwertern zu einigen. Die zuverlässige Erkennung von Rechtsverstößen ist technisch aufwendig und bei Systemlücken drohen die erwähnten Strafen. Eine baldige Übereinkunft wird für YouTube damit auch wirtschaftlich sinnvoller als bislang.
[Foto: YouTube muss mehr kontrollieren | (logo)]
Artikel von agent-media.de
Die Richter bestätigten die Rechtsauffassung der GEMA, dass der Onlinedienst eine sogenannte "Störerhaftung" habe. Der Videodienst muss bei bereits beanstandeten Titeln weitere Uploads des Werks verhindern. Eine generelle, vorgreifende Urheberrechtsprüfung mochten die Richter dem Clip-Portal aber nicht zumuten.
Die GEMA kann weiterhin gezielt die Entfernung von Medieninhalten erzwingen. Exemplarisch griff die GEMA zwölf Titel aus ihrem Repertoire heraus. Bei fünf Titeln befanden die Richter, dass die Klage aufgrund bereits erfolgter Löschung der Grundlage entbehre. Bei sieben Titeln jedoch bestätigte die Justiz die Auffassung der GEMA und nahm Youtube in die Pflicht, künftige Uploads zu verhindern. Bei einer Zuwiderhandlung drohen der Videoplattform Ordnungsgelder von bis zu 250.000 EUR. Gegen das Urteil kann Youtube Revision beim Oberlandesgericht einlegen.
Dem Urteil wird große Bedeutung im Streit der Urheberrechtsgesellschaft mit Onlineanbietern beigemessen, die bei urheberrechtlichen Verstößen darauf verweisen, diese nicht verhindern zu können und insofern auch nicht haftbar zu machen seien. Der Rechtsspruch übt einen gewissen Druck auf die Google-Tochter aus sich im Hinblick auf Vergütung mit den Verwertern zu einigen. Die zuverlässige Erkennung von Rechtsverstößen ist technisch aufwendig und bei Systemlücken drohen die erwähnten Strafen. Eine baldige Übereinkunft wird für YouTube damit auch wirtschaftlich sinnvoller als bislang.
[Foto: YouTube muss mehr kontrollieren | (logo)]
Artikel von agent-media.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen