Im direkten Dialog mit der GEMA hat das Fachblatt DE:BUG die neuen Modalitäten für von DJs beschallte Events klarstellen können. Ab dem ersten April sollen die neuen Veranstaltungstarife gelten.
Wie das Medien-Magazin berichtet, wird der sogenannte "Laptop-Zuschlag" entfallen. Mit dieser Sonderabgabe wurden bislang Songs legitimiert, die aus unsicherer Quelle als Kopie auf dem Rechner des Discjockeys lagen. Diese Mehraufwendung in Höhe von 30 Prozent auf die gesamten GEMA-Gebühren wurde bislang vom Veranstalter, also etwa vom Discotheken-Besitzer, bezahlt.
Nun sollen die Plattenkünstler selbst zur Kasse gebeten werden. 13 Cent pro Song-Kopie beanspruchen die Urheberrechtsvertreter für sich. Wichtig bei der Berechnung ist die Begrifflichkeit der Kopie. Bei jeder Erstellung einer Kopie eines legal erworbenen Tracks wird die GEMA-Abgabe erneut fällig. Wer etwa von einen unbrauchbar gewordenen Laptop Songs auf eine externe Festplatte zieht, und diese beim nächsten Event abspielt, muss alle Lieder erneut lizenzieren. DE:BUG hat zu den neuen Tarifen ein hilfreiches Schaubild veröffentlicht, das verdeutlicht, wann der DJ Abgaben zahlen muss.
Die Tarifreform der GEMA sorgt seit einiger Zeit für Unmut in der Veranstaltungsbranche. Vor allem der Ausschluss großer Dachverbände von den vorangegangenen Verhandlungen stößt vielen sauer auf. Die nun klarer werdenden Pläne der GEMA sind auch ein Schlag ins Gesicht von Datenschützern. So dürfte es kaum rechtens sein, sich Zugang zu den teils auch privat genutzten Arbeitsrechnern der DJs zu verschaffen, um die Zahl der Kopien darauf zu ermitteln.
[Foto: Für Turntable-Profis wird's teurer | cc-by-sa 3.0 Eddie Codel]
Artikel von agent-media.de
Wie das Medien-Magazin berichtet, wird der sogenannte "Laptop-Zuschlag" entfallen. Mit dieser Sonderabgabe wurden bislang Songs legitimiert, die aus unsicherer Quelle als Kopie auf dem Rechner des Discjockeys lagen. Diese Mehraufwendung in Höhe von 30 Prozent auf die gesamten GEMA-Gebühren wurde bislang vom Veranstalter, also etwa vom Discotheken-Besitzer, bezahlt.
Nun sollen die Plattenkünstler selbst zur Kasse gebeten werden. 13 Cent pro Song-Kopie beanspruchen die Urheberrechtsvertreter für sich. Wichtig bei der Berechnung ist die Begrifflichkeit der Kopie. Bei jeder Erstellung einer Kopie eines legal erworbenen Tracks wird die GEMA-Abgabe erneut fällig. Wer etwa von einen unbrauchbar gewordenen Laptop Songs auf eine externe Festplatte zieht, und diese beim nächsten Event abspielt, muss alle Lieder erneut lizenzieren. DE:BUG hat zu den neuen Tarifen ein hilfreiches Schaubild veröffentlicht, das verdeutlicht, wann der DJ Abgaben zahlen muss.
Die Tarifreform der GEMA sorgt seit einiger Zeit für Unmut in der Veranstaltungsbranche. Vor allem der Ausschluss großer Dachverbände von den vorangegangenen Verhandlungen stößt vielen sauer auf. Die nun klarer werdenden Pläne der GEMA sind auch ein Schlag ins Gesicht von Datenschützern. So dürfte es kaum rechtens sein, sich Zugang zu den teils auch privat genutzten Arbeitsrechnern der DJs zu verschaffen, um die Zahl der Kopien darauf zu ermitteln.
[Foto: Für Turntable-Profis wird's teurer | cc-by-sa 3.0 Eddie Codel]
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