Die deutsche Webseite für Creative Commons (CC)-Lizenzen hat eine Stellungnahme der GEMA veröffentlicht. Darin erklärt die Verwertungsgesellschaft CC-Nutzungsmodelle für unvereinbar mit ihren laufenden Verträgen. Die verschiedenen CC-Lizenzen erlauben es, kreative Inhalte kostenlos und dennoch im Sinne der Urheber fair zu verbreiten.
GEMA-Mitglieder treten das Recht auf die Lizenzierung ihrer Werke an die Gesellschaft für die Dauer ihres Kontrakts ab. Dabei dürfen sie einzelne Sparten, nicht aber gesonderte Werke vom Vertrag ausnehmen. GEMA-Künstler können selbst also gar keine Bedingungen für die Nutzung und Verbreitung einzelner Songs oder Alben anbieten oder aushandeln. Zwar dürfen die Kreativen ihre Songs auf der eigenen Homepage und Teilschnipsel ihrer Musik auf Fremdportalen kostenlos anbieten. Weitergehende Verwertungsrechte handelt aber die GEMA aus.
Die Musikgesellschaft möchte bei ihren Künstler- und zeitbasierten Verträgen auch künftig keine Einzelwerke ausschließen lassen. Sie erklärt dies mit dem Solidargedanken. Erfolgreiche Musiker könnten auf die Idee kommen, weniger begehrte Songs, Tickets und Merchandising-Artikel über die GEMA verwalten zu lassen, Top-Seller aber selbst zu vermarkten und ihre Erlöse so von der Umverteilung innerhalb der GEMA-Gemeinschaft auszuschließen.
Warum dies nun ein Argument speziell gegen CC-Lizenzen ist, bleibt jedoch unklar. Diese regeln schließlich im Allgemeinen den fairen kostenlosen Zugang zu kreativen Inhalten. Von der Herausnahme einzelner Werke zugunsten einer CC-Lizenzierung profitiert monetär in der Regel niemand. Wohl aber kann solch ein Schritt zur Steigerung des Bekanntheitsgrades aufstrebender Bands beitragen, für die das befürchtete "Rosinenpicken" noch gar nicht in Betracht kommt.
Ob die Verwerter in der Lage sind, ihre schwer nachvollziehbare Logik in diesem Punkt noch einmal zu überdenken oder Ausnahmeregelungen zu schaffen, wird die Zukunft zeigen.
[Foto: CC-Lizenzen GEMA-Solidarsystem erlaubt kein | (logo)]
Artikel von agent-media.de
GEMA-Mitglieder treten das Recht auf die Lizenzierung ihrer Werke an die Gesellschaft für die Dauer ihres Kontrakts ab. Dabei dürfen sie einzelne Sparten, nicht aber gesonderte Werke vom Vertrag ausnehmen. GEMA-Künstler können selbst also gar keine Bedingungen für die Nutzung und Verbreitung einzelner Songs oder Alben anbieten oder aushandeln. Zwar dürfen die Kreativen ihre Songs auf der eigenen Homepage und Teilschnipsel ihrer Musik auf Fremdportalen kostenlos anbieten. Weitergehende Verwertungsrechte handelt aber die GEMA aus.
Die Musikgesellschaft möchte bei ihren Künstler- und zeitbasierten Verträgen auch künftig keine Einzelwerke ausschließen lassen. Sie erklärt dies mit dem Solidargedanken. Erfolgreiche Musiker könnten auf die Idee kommen, weniger begehrte Songs, Tickets und Merchandising-Artikel über die GEMA verwalten zu lassen, Top-Seller aber selbst zu vermarkten und ihre Erlöse so von der Umverteilung innerhalb der GEMA-Gemeinschaft auszuschließen.
Warum dies nun ein Argument speziell gegen CC-Lizenzen ist, bleibt jedoch unklar. Diese regeln schließlich im Allgemeinen den fairen kostenlosen Zugang zu kreativen Inhalten. Von der Herausnahme einzelner Werke zugunsten einer CC-Lizenzierung profitiert monetär in der Regel niemand. Wohl aber kann solch ein Schritt zur Steigerung des Bekanntheitsgrades aufstrebender Bands beitragen, für die das befürchtete "Rosinenpicken" noch gar nicht in Betracht kommt.
Ob die Verwerter in der Lage sind, ihre schwer nachvollziehbare Logik in diesem Punkt noch einmal zu überdenken oder Ausnahmeregelungen zu schaffen, wird die Zukunft zeigen.
[Foto: CC-Lizenzen GEMA-Solidarsystem erlaubt kein | (logo)]
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