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Donnerstag, 24. Januar 2013

Gezerre um USB-Stick-Abgaben geht weiter

Der Streit um die geplante Erhöhung der Urheberrechtsabgabe auf USB-Sticks und Speicherkarten geht in die nächste Runde. Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) fordert, dass die Händler ab dem 01. Juli 2012 rückwirkend 0,91 EUR pro verkauftem Speichereinheit bis 4 GB berappen sollen. Bei Sticks mit höherer Kapazität sollen 1,56 EUR anfallen. Für SD-Karten und ähnliche Medien sollen bei höheren Speichergrößen sogar 1,95 EUR entrichtet werden.

Immerhin konnte der BITKOM laut aktueller Pressemitteilung erwirken, dass die alte Regelung (maximal 10 Cent pro verkauftem Exemplar) noch für die erste Jahreshälfte 2012 gilt. Der Lobby-Verein der Hightech-Industrie möchte weiter gegen die nach Ansicht ihrer Klientel unverhältnismäßige Erhöhung ankämpfen. Bei Preisen um die fünf Euro für einen Speicherstäbchen mit geringem Datenvolumen erscheint dem BITKOM die Verteuerung nicht angemessen.

Die ZPÜ treibt die fälligen Tarife für legale Privatkopien für die GEMA, die GVL, die VG Wort, die VG Bild-Kunst und diverse Film-Verwerter ein. Mit den Geldern wird die legale Erstellung von Duplikaten urheberrechtlich geschützter Inhalte im persönlichen Bereich abgegolten. Ansprüche dieser Art entstehen zum Beispiel auch bei der Veräußerung von CD- und DVD-Rohlingen oder Druckern und werden von der ZPÜ bei den Verkäufern geltend gemacht.
[Foto: USB-Speichersticks könnten teurer werden | (public domain)]

Artikel von agent-media.de

Dienstag, 29. Mai 2012

Erhöhte ZPÜ-Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) möchte die Urheberrechtsabgaben für USB-Sticks und Speicherkarten drastisch erhöhen. Seit 2010 werden pro verkauftem Speichermedium 0,10 EUR an die Urheberrechtsverwerter abgetreten. Damit sollen legale Privatkopien urheberrechtlich geschützter Inhalte abgegolten werden. Künftig möchte die ZPÜ bei Sticks und Karten bis 4GB 0,91 EUR erheben. Bei USB-Medien mit Kapazitäten oberhalb dieses Limits sollen künftig 1,56 EUR, bei Speicherkarten 1,95 EUR fällig sein.

Zum Ende des vergangenen Jahres hatten die Copyright-Vertreter den Vertrag mit den günstigen Konditionen aufgrund veränderter rechtlichen Rahmenbedingungen gekündigt, wie nun die GEMA in einer Stellungnahme darlegt. Bis Februar wurde keine Einigung mit den Interessensvertretern der Industrie erzielt. Die pauschalisierende Vorgehensweise sei jedoch aufgrund von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof nicht mehr haltbar.

Laut einer ZPÜ-Studie werden auf einen USB-Stick während seiner Lebensdauer im Schnitt 677 Musiktitel, 541 Fotografien, Bilder und Kunstwerke, 66 Ausschnitte aus Büchern sowie 93 Grafiken geladen. Die GEMA leitet die neuen Tarife aus diesen Zahlen ab. Die Gebühren wären wohl sogar noch höher ausgefallen, wäre man nicht rechtlich an ein angemessenenes Verhältnis zum Preisniveau gebunden.

Die Tarife bedürfen der gerichtlichen Zustimmung, wie die GEMA zugibt. Der BITKOM möchte die Angelegenheit nun bei einem Schiedsgericht klären. Der IT-Branchenverband zeigte in einer Pressemitteilung sein Unverständnis über die extreme Abgabenkorrektur. Man befürchtet Preisanstiege von bis zu 30 Prozent, belegt dies allerdings anhand eines Beispiels für einen 5 EUR-Stick.
[Foto: GEMA erklärt neue ZPÜ-Tarife | (logo)]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 22. April 2010

10 Cent Urheberrechtsgebühr auf USB-Sticks

Der die Elektronik- und IT-Branche vertretende Verband Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG Wort sowie VG Bild-Kunst auf eine pauschale Abgabe von 10 Cent auf USB-Stick und Speicherkarten geeinigt. BITKOM-Mitglieder kommen mit einem spürbar niedrigeren Satz von acht Cent davon. Der sogenannten "zweite Korb" der Urheberrechtsnovelle zwang Industrie und Verwerter zur Aushandlung von Abgaben für moderne Speichermedien. Die Regelung gilt für 2010 und 2011 und soll 5 Millionen Euro in die Kassen der Urheberrechtsvertreter spülen. Ein weiterer Dachverband, der Informationskreis Aufnahmemedien, dem unter anderem Philipps Deutschland, Sony Deutschland, Hama und Toshiba angehören, hat ein entsprechendes Abkommen abgenickt. Durch die Abgabe werden legale Kopien von Copyright-geschützten Texten, Bildern, Songs und Filmen abgegolten. Zur Kasse gebeten werden die Händler, die den Beitrag jedoch wohl an die Endkunden weitergeben werden. [Foto: cc-by-sa Thomas Wydra]

Montag, 8. Februar 2010

ZPÜ sorgt für Unmut

Quasi über Nacht hat die ZPÜ per Veröffentlichung im Bundesanzeiger die Abgabesätze für Speichermedien drastisch erhöht. Im Falle der Blu-ray stellt sich die Zentralstelle für private Überspielungsrechte eine Abgabe vor, die deutlich über dem Einkaufspreis des Handels liegt, so das Fachmagazin Computer Reseller News. Der Handel sieht in der Erhöhung ein rechtswidriges Handeln, reagiert aber uneinheitlich. Während einige Händler die happigen Forderungen der ZPÜ auf den Endkundenpreis aufschlagen, verzichten andere vorerst darauf und lassen es auf einen Rechtsstreit ankommen.

Das forsche Vorgehen der ZPÜ ist die Reaktion auf die gescheiterten Verhandlungen mit dem Informationskreis für Aufnahmemedien, in dem Hersteller und Importeure von Speichermedien organisiert sind. Um die derzeitige Marktverzerrung zu beenden und eine Einigung der Streithähne herbeizuführen, wäre die Politik als Norm- und Regelsetzer zum Einschreiten aufgerufen, mag Mancher an dieser Stelle denken. Bekanntermaßen ist die Welt der Neuen Medien samt der damit zusammenhängenden Teilaspekte aber leider schon seit längerem Paradestück gesetzgeberischen Unvermögens.

Montag, 25. Januar 2010

Einigung bei PC-Vergütung

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des "Korb 2" genannten zwei­ten Ge­setzes zur Re­ge­lung des Ur­he­ber­rechts in der In­for­ma­ti­ons­ge­sell­schaft  haben sich die in Form der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) organisierten Verwertungsgesellschaften mit den im BCH (Bundesverband Computerhersteller e.V.) zusammengeschlossenen Herstellern und Importeuren von PCs über die Höhe der Vergütung für private Vervielfältigung für PCs geeinigt.

Demnach soll die Vergütung für PCs mit eingebauten Brennern im Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2010  auf der Grundlage eines Gesamtvertrags EUR 13,65 netto betragen, für PCs ohne Brenner EUR 12,15 netto . Betroffene Unternehmen, die den Verträgen nicht beitreten wollen, drohen die Verwertungsgesellschaften 25 % höhere Tarife an. Gleichzeitig erzielten die beiden Seiten eine Einigung über die Vergütung für PCs für den Zeitraum vom 01.01.2002 bis 31.12.2007.

Die pauschalen Abgaben auf Computer, Peripheriegeräte und Leermedien stellen eine Kompensation für die Rechteinhaber dar, welche Verluste durch legale Privatkopien dulden müssen, sind jedoch keine Legitimation für illegale Kopien.

Die Vertreter der Verwertungsgesellschaften begrüßten die Einigung und verliehen ihrer Hoffnung Ausdruck, bei noch andauernden Verhandlungen über andere vergütungspflichtige Produkte nun ebenfalls Einigungen zu erzielen.

Dienstag, 23. Juni 2009

Vergütungspflicht für USB Sticks und Speicherkarten

Durchbruch bei den Verhandlungen zwischen Hardwarebranche und Verwertungsgesellschaften über die Höhe der Vergütungen für USB Sticks und Speicherkarten: Laut Pressemitteilung des Informationskreis Aufnahmemedien (IM) haben sich die Verhandlungspartner bereits im Mai 2009 auf die Höhe der Vergütungssätze für Speicherkarten und USB Sticks geeinigt. Danach soll für diese Speichermedien unabhängig von deren jeweiliger Kapazität in Zukunft ein Vergütungssatz von 0,10 € je Stück zu zahlen sein. Die vergleichsweise geringe Vergütungshöhe (einlagige DVD-Rs werden derzeit beispielsweise mit ca. 0,17 € vergütet) resultiert auch aus der Einigkeit der Verhandlungspartner darüber, dass Speicherkarten und USB-Sticks nur zu einem marginalen Teil für die Speicherung vergütungspflichtiger Inhalte genutzt werden. Rainald Ludewig, Vorsitzender des IM und Chefjustiziar bei Panasonic, erhofft sich von der Einigung Auswirkungen auf die noch offenen Verhandlungen über vergütungspflichtige Medien. Hierzu zählen auch CD-Rohlinge und DVD-Rohlinge, über deren Vergütungshöhe derzeit bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) gestritten wird. [Foto: Thomas Wydra@wikimedia]

Donnerstag, 3. Juli 2008

Peinliches Gezänk zwischen Bitkom und GEMA

Die Verhandlungen um Geräteabgaben auf PCs sind seitens der ZPÜ abgebrochen worden. Der Branchenverband Bitkom hatte eine Geräteabgabe von 6 Euro pro Rechner angeboten. Dr. Jürgen Becker vom Vorstand der GEMA bezeichnet dieses Angebot als Ohrfeige für die Kunstschaffenden. Die GEMA hat die Geschäftsführung der ZPÜ inne. Überdies wolle die Bitkom 20% der 6 Euro als Vertragsnachlass einbehalten. Die GEMA hatte happige Geräteabgaben von 60 € inklusive Mehrwertsteuer gefordert. Der Bitkom argumentiert, dass PCs kaum nennenswert zum abgabepflichtigen kopieren gebraucht würden. Überdies seien schon PC-Komponenten wie CD- und DVD-Brenner abgabepflichtig. Offensichtlich herrschen bei beiden Organisationen erhebliche Missverständnisse bezüglich der Vorschläge der jeweiligen Gegenseite, wie an den Pressemitteilungen zu erkennen ist. In den letzten sechs Verhandlungsmonaten scheint weniger miteinander gesprochen als aufeinander geschimpft worden zu sein. Bei der GEMA ist überdies ein unangenehm unsachlicher Ton festzustellen. Die Geräteabgaben müssen aufgrund der Urheberrechtsnovelle zwischen Industrie- und Copyright-Vertretern ausgehandelt werden. Da die Gebühren auch rückwirkend erhoben werden können ist eine schnelle Einigung auch im Interesse der Industrie.

Dienstag, 3. Juni 2008

iPod bald für 500 Euro?

Die Zentrale Prüfstelle für Überspielungsrechte möchte einem Bericht von it-business.de zufolge bei iPods auf jedes Gigabyte 1 Euro Abgaben zuzüglich Mehrwertsteuer erheben. Apple wurde diesbezüglich von der ZPÜ angeschrieben. Derzeit wird von Apple bzw. seinen Distributoren 2,41 Euro pro eingeführtem Gerät entrichtet. Sollte sich die ZPÜ durchsetzen, würde dies den Preis eines iPods mit 160 GB Speicher von derzeit rund 330 auf über 500 Euro erhöhen. Die Abgaben sollen sogar rückwirkend ab dem 1. Januar gelten. Über Geräteabgaben gibt es kaum verbindliche Aussagen der ZPÜ, da sie zwischen Industrie und Rechteinhabern verhandelt werden müssen. Dies ist ein unerträglicher Zustand für Hersteller, die aufgrund des Preisdrucks kaum Rücklagen für eine rückwirkende Geltendmachung von Urheberrechtsabgaben in unbekannter Höhe bilden können. [Foto: amazon.de]