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Donnerstag, 18. April 2013

GEMA-Veranstaltungstarife auf der Kippe

Im Streit um die neuen Tarifregelungen für Tanz-Events und Konzerte haben sich die GEMA und die Gegenseite in Form des DEHOGA zum jüngsten Schlichtungsversuch des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) geäußert. Beide Kontrahenten sehen in dem Schiedsspruch, der nicht veröffentlicht wird, einen Teilerfolg.

So dürfen die Musikverwerter die durch die Nutzung GEMA-pflichtigen Materials fälligen Entgelte "linearisieren". Das bedeutet, dass für Veranstaltungen mit vielen Besuchern höhere Gebühren anfallen als für solche mit wenigen Teilnehmern. Bislang geben Größe und Öffnungszeiten der jeweiligen Location den Ausschlag über abzuführende Pauschalbeträge. Diese Anpassung erscheint zunächst durchaus sinnvoll, doch geht die GEMA bei ihren Berechnungen von fiktiven Besucherzahlen aus, die zum Beispiel der Vollauslastung einer Diskothek entsprechen. Auch aus diesem Grund ist die Abwehrhaltung gegen die GEMA-Pläne bei den Tanzlokal-Betreibern so groß.

Weiteren Unmut hatte die GEMA dadurch hervorgerufen, dass sie die Reform nur mit kleinen Veranstalter-Organisationen abgestimmt hatte. De Facto hätte die Organisation die Tarife auch im Alleingang vorgeben können. Hier sieht der DEHOGA Nachbesserungsbedarf beim Gesetzgeber. Dass die bislang vorhandenen elf Tarife laut DPMA-Spruch nicht auf zwei Modelle eingestampft werden dürfen, wertet der Interessenverband des Gastgewerbes ebenfalls als gutes Zeichen. Gelegentliche Feiern mit Musikuntermalung beispielsweise wären dadurch in dasselbe Raster gefallen wie vollkommerzielle Disko-Feten. Vor 2014 ist, da sind sich beide Seiten einig, mit keiner endgültigen Einigung zu rechnen.
[Foto: GEMA: Event-Tarife müssen angepasst werden | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 19. November 2009

GEMA vs. VDKD - Unklarheit über Konzertgebühren

Nach dem Streit zwischen GEMA und Veranstaltern um die Erhöhung der Konzertabgaben hat nun die Schiedsstelle eine Entscheidung gefällt, die von den Verbänden jedoch unterschiedlich interpretiert wird. Dies weiß musikmarkt live zu berichten. Die GEMA geht demnach ab 2014 von Gebühren in Höhe von 7,2% des Bruttoumsatzes bei Konzerten mit weniger als 15.000 Besuchern und 6,12% bei größeren Events aus. Der VDKD (Verband der deutschen Konzertdirektionen) hingegen spricht von 5,18% bzw. 5,51%, nennt dies jedoch als Nettotarif. Bis 2011 sieht der VDKD die Tarife in der Höhe kaum verändert, für das laufende Jahr seien die Abgaben sogar niedriger als im Vorjahr. Beide Parteien sehen sich also als Gewinner, werden den Schiedsspruch aber in den nächsten Wochen eingehend prüfen. Leider hat die eingeschaltete Schiedsstelle, das Deutsche Marken- und Patentamt, das Urteil nicht veröffentlicht. [Foto: Ricjl@en.wikipedia]