Während die direkten Verhandlungen des Videoportals YouTube mit der GEMA vorerst gescheitert sind und beide Parteien den erneuten Gang vor Gericht einschlagen, gibt es eine erfreuliche Einigung zwischen dem Musikrechtehändler BMG und den deutschen Musikverwertern, die den Anbietern von Musik viel Arbeit abnimmt. Wie die GEMA berichtet, einigte sich die Bertelsmann-Tochter mit der Verwertungsgesellschaft auf eine vereinfachte europaweite Lizensierung von Musikstücken für Internetdienste. Sie schließt auch außereuropäischer Stücke ein. Ab dem 1. Juli 2012 wird es Anbietern wie Streamingportalen dadurch möglich sein, die Rechte an Songs aus dem BMG-Katalog zentral für ganz Europa zu erwerben. Mühselige und kostenintensive Verhandlungen für einzelne Staaten entfallen dadurch.
Im Gegensatz zu dieser relativ geräuschlosen Einigung finden die Streithähne Youtube und GEMA nicht zueinander. In eimem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20. April 2012 war YouTube eine Störerhaftung auferlegt worden. Bekannte Rechtsverstöße wie illegal hochgeladene Musikstücke muss die Google-Tochter demnach unter Androhung von Ordnungsgeldern entfernen. Neuerliche Uploads bereits beanstandeter Inhalte sind durch Filtersoftware zu verhindern. Proaktiv nach Copyright-Verstößen suchen muss Google laut Richterspruch aber nicht.
Nach der Verkündung des Urteils sah es zunächst so aus, als würden die Parteien ihren Streit beilegen und sich auf eine für beide Seiten auskömmliche Vergütung für die Verwendung geschützen Materials einigen. Wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, sind diese Verhandlungen nun wie schon so oft abermals gescheitert. Beide Seiten haben fristgerecht Einspruch gegen das Urteil eingelegt. Bis zu einer erneuten Verhandlung können Rechtsexperten zufolge weitere 12 Monate oder mehr ins Land gehen.
[Foto: Bertelsmann-Tochter BMG kooperiert mit GEMA | (logo)]
Artikel von agent-media.de
Im Gegensatz zu dieser relativ geräuschlosen Einigung finden die Streithähne Youtube und GEMA nicht zueinander. In eimem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20. April 2012 war YouTube eine Störerhaftung auferlegt worden. Bekannte Rechtsverstöße wie illegal hochgeladene Musikstücke muss die Google-Tochter demnach unter Androhung von Ordnungsgeldern entfernen. Neuerliche Uploads bereits beanstandeter Inhalte sind durch Filtersoftware zu verhindern. Proaktiv nach Copyright-Verstößen suchen muss Google laut Richterspruch aber nicht.
Nach der Verkündung des Urteils sah es zunächst so aus, als würden die Parteien ihren Streit beilegen und sich auf eine für beide Seiten auskömmliche Vergütung für die Verwendung geschützen Materials einigen. Wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, sind diese Verhandlungen nun wie schon so oft abermals gescheitert. Beide Seiten haben fristgerecht Einspruch gegen das Urteil eingelegt. Bis zu einer erneuten Verhandlung können Rechtsexperten zufolge weitere 12 Monate oder mehr ins Land gehen.
[Foto: Bertelsmann-Tochter BMG kooperiert mit GEMA | (logo)]
Artikel von agent-media.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen