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Dienstag, 31. Dezember 2013

Rangliste illegaler Serien-Downloads

Das Webmagazin TorrentFreak hat die 2013 am häufigsten widerrechtlich via BitTorrent heruntergeladenen Serien-Hits ermittelt. Der aktuellste Teil des Fantasy-Märchens "Game of Thrones" erreichte global 5,9 Millionen Downloads, die Hälfte davon innerhalb der ersten Woche nach Erstausstrahlung. Damit erreichte die HBO-Produktion mehr illegale Downloads als traditionelle Fernsehzuschauer in den USA.

Auf den nächsten Plätzen folgen Ausgaben von "Breaking Bad" (4,2 Mllionen Downloads) und "The Walking Dead" (3,6 Millionen). Auch "The Big Bang Theory" (3,4 Millionen), "Dexter" (3,1 Millionen) und "How I Met Your Mother" (3,0 Millionen) wurden mehr als 3 Millionen mal per BitTorrent geklaut.

Allzusehr aber scheint die Macher die massive Copyright-Verletzung nicht zu kümmern. So sprach HBO-CEO Jeff Bewkes noch im August davon, der Titel "most-pirated" mehr Wert sei als ein Emmy. HBO gibt sich bei der digitalen Vermarktung der Serie ohnehin sehr bedeckt und ist bedacht darauf, die Rechte exklusiv zu behalten. In den USA konnte beispielsweise der Abo-Streamer Netflix trotz lukrativer Offerten die Rechte an der Serie nicht erwerben.
[Foto: Serien-Downloads: "Game Of Thrones" setzt sich die Krone auf | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Freitag, 27. Dezember 2013

Sky lässt Livestreamer hochgehen

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat ein in Deutschland tätiges Netz von Anbietern illegaler Pay-TV-Streams aufgedeckt. An drei Lokalitäten in Sulzbach (Saarland) und Pfungstadt (Hessen) stellten die Einsatzkräfte die zur widerrechtlichen Übertragung von Bezahlfernsehen genutzte Hardware und Software sicher.

Sky hatte einen wesentlichen Anteil am Erfolg der Ermittlungen. Der Bezahlsender wird nun wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung seines Signals nach Paragraf 108a des Urheberrechtsgesetzes Strafanzeige stellen. Den Tätern winken somit bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

Bereits Mitte 2012 hatte Sky einen Cardsharing-Anbieter hochgehen lassen. Über 1.000 Menschen sollen durch die Technik in den abofreien Genuss verschlüsselter Programme gekommen sein. Der Haupttäter ist erst letzte Woche zu anderthalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden.
[Foto: Illegale Sky-Streamer festgenommen | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 20. November 2013

Googles Nutzungsbedingungen ungültig

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat erfolgreich gegen die Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung des Internet-Servicedienstleisters Google geklagt. Wie die Konsumentenschützer in einer Pressemitteilung verlautbarten, hat das Landgericht Berlin insgesamt 25 ungültige Passagen gefunden.

Unter den kritisierten Klauseln sind vor allem schwammige Formulierungen zum Austausch und zur Erhebung von Daten aus Richtersicht. Dazu räumt sich der IT-Gigant das Recht ein, Anwendungen auch durch direkten Zugriff auf das Endgerät des Nutzers zu entfernen. Zudem soll der Verbraucher das unangekündigte Abschalten liebgewonnener Funktionen hinnehmen - ebenfalls ein Dorn im Auge der Verbraucherschützer. Im laufenden Jahr mussten unter anderem einige Kalender- und Synchronisierungsfunktionen dran glauben.

Auch wenn sich in der Praxis eher wenig Widerstand gegen den Umgang Googles mit Daten und Featureänderungen der meist kostenlosen Dienste rührt, wird der Internetdienstleister seine Geschäftsregeln nun anpassen müssen. Über diese Änderungen müssen die User informiert werden. Bislang  konnte Google seine Spielregeln ohne gesonderte Benachrichtigung neu gestalten, der Konsument bekam davon nichts mit. Dieses Vorgehen entspricht nach Ansicht des Gerichts nicht den hierzulande geltenden Richtlinien.
[Foto: Google räumt sich zu viele Rechte ein | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 29. August 2013

Pirateriebeihilfe? Tagesspiegel angezeigt

Der Tagesspiegel hat kürzlich in Form eines Interviews über eine Internet-Plattform zur Verbreitung von E-Books berichtet. Mit der vollen Nennung der URL hat man offenbar einen Literatur-Lobbyisten verärgert, der nun wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung Strafanzeige gestellt hat. Dies berichtet das Fachmagazin Buchreport.

In dem online verfügbaren Dialog rechtfertigt sich ein Betreiber der Piraterieseite. Man sei nur ein Vorreiter und nehme vorweg, was ohnehin bald kommen werde. Ein Flatrate-Angebot Literatur werde sich früher oder später etablieren, wie es im Musiksektor mittlerweile etwa bei Spotify der Fall ist, meinte der anonym gebliebene Gesprächspartner.

Eine realistische Aussicht auf Erfolg haben die rechtlichen Bemühungen gegen den Tagesspiegel nicht. Bereits vor drei Jahren wurde dem Heise-Verlag vor dem Bundesgerichtshof in einem ähnlich gelagerten Fall das Recht zugesprochen, im Rahmen seiner Berichterstattung Links auf eine zweifelhafte Seite zu setzen. Zudem wurde die E-Book-Tauschbörse mittlerweile auch im Börsenblatt erwähnt. Das Magazin wird vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels herausgegeben. Der Lobbyverband versteht sich als Sprachrohr der hiesigen Literaturbranche.
[Foto: Illegaler E-Bookmarkt wächst | (gemeinfrei)]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 22. August 2012

Mehrheit für Strafen gegen illegale Downloader

Die Mehrheit der Menschen hierzulande befürwortet Sanktionen gegen Menschen, die im Internet illegal Medien herunterladen oder feilbieten. Dies geht aus der Studie zur Digitalen Content-Nutzung 2012 (DCN-Studie) hervor, die vom Bundesverband Musikindustrie (BVMI), der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) und der GfK erstellt wurde. Der Report wurde mit Hilfe einer representativen Stichprobe von 10.000 Deutschen ab zehn Jahren.

53 Prozent der Befragten unterstützen Bußgelder für Personen, die urheberrechtlich geschützten Content widerrechtlich herunterladen. 57 Prozent halten ein von der Branche immer wieder ins Gespräch gebrachtes Warnhinweis-Modell für effektiv. Sie glauben, dass die Empfänger ihr Treiben nach Erhalt einer solchen Meldung ihr Handeln einstellen würden.

Das legale digitale Medienangebot halten die meisten heute für gut genug. Bei Video-Inhalten befanden 69 Prozent die vorhandenen Online-Services für ausreichend. In den Bereichen Musik (82%) und E-Books (72%) lag der entsprechende Prozentsatz sogar noch deutlich höher.

Besonders im Kommen sind Streaming-Angebote, bei denen der Content nicht langwierig heruntergeladen werden muss. 40 Prozent der Nutzer von Medienportalen im Web gaben an, mehr Musik gestreamt zu haben als im Jahr zuvor. Hörbücher (31%), Filme (41%) und vor allem TV-Serien (47%) wurden ebenfalls von vielen Menschen häufiger gestreamt. Dabei sind allerdings für 41% der Umfrageteilnehmer illegale Seiten die Hauptbezugsquelle für Filme. Nach dem Ende von Kino.to Mitte 2011 haben die Menschen offenbar schnell Ersatz gefunden.
[Foto: BVMI stellt CDN-Studie vor | (logo)]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 8. Juni 2011

Kino.to beschlagnahmt

Die Kriminalpolizei hat die bekannte Webseite Kino.to gesperrt. Derzeit ist dort ein Warnhinweis der Gesetzeshüter zu sehen. Auf dem Internetangebot waren illegale und kostenlose Anbieter für Film-Streaming verlinkt. Auf dem deutschsprachige Angebot war stets zu lesen, dass es nicht illegal sei, da die Videos nur verlinkt und nicht auf den eigenen Servern gehostet würden.

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft Dresden sahen dies offenbar anders. Auf Grundlage eines Strafantrags der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) vom 28. April wurden unter Leitung der integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) Razzien in Büros und Privaträume in Deutschland, Frankreich, Spanien und den Niederlanden durchgeführt. 13 Menschen wurden festgenommen.

Der Verdacht lautet auf "Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen". Die GVU mutmaßt, dass einige Stream-Hoster kino.to an Einnahmen aus Werbeeinblendungen und kostenpflichtigen Premium-Verträgen für Power-User beteiligen. Manche dieser Webseiten sollen sogar von kino.to-Verantwortlichen betrieben werden.
[Foto: Polizei-Schlag gegen Kino.to | gemeinfrei]

Artikel von agent-media.de

Freitag, 19. Juni 2009

1,9 Mio. Dollar Strafe für 24 illegale Downloads

Eine 32-jährige Amerikanerin aus dem Bundesstaat Minnesota ist von einem Gericht für den illegalen Download von zwei Dutzend Songs zu einer Strafe von 1,9 Mio. Dollar verurteilt worden. Die Mutter von vier Kindern war geschockt und legt nun Berufung gegen den Gerichsbeschluss ein. Die Organisation RIIA (US-Pendent der GEMA) befand die Strafe für angemessen. Regulär wären die Stücke, die unter anderem von No Doubt, Linkin Park, Sheryl Crow und Gloria Estefan stammen, für je 99 Cent zu haben gewesen. Warum ein Diebstahl per Download um so vieles härter bestraft werden muss als ein "Mitgehen-Lassen" im Kaufhaus wird Nicht-Juristen wohl ein Geheimnis bleiben.

Mittwoch, 22. April 2009

Kämpft die Musikindustrie gegen ihre besten Kunden?

Die norwegische "Handelshøyskolen" BI (School of Management) hat in einer Studie festgestellt, dass diejenigen Befragten, die zugaben illegal Musik zu tauschen, auch etwa 10 mal mehr für Musikprodukte ausgeben als diejenigen die nicht an solchen P2P-Diensten teilhaben. So ein Bericht des norwegischen Blattes Aftenposten. Die Umfrage umfasste 1.900 Internetnutzer ab 15 Jahren. In der Altersgruppe bis 20 Jahren wollen die meisten Musik eher per Download als auf CD erwerben. Dennoch gab auch die Mehrzahl dieser jungen Musikkunden an, in den letzten sechs Monaten mindestens eine CD erstanden zu haben. EMI-Sprecher Bjørn Rogstad wollte die Zahlen gegenüber Aftenposten nicht so interpretieren, dass illegale Downloads den legalen Musikmarkt stimulieren würden. Er sieht den Grund für fallende Einnahmen trotz steigenden Musikkonsums in illegalen Downloads. Eine antreibende Wirkung der widerrechtlich getauschten Tracks für das Musik-Business legt jedoch auch eine ältere Studie aus dem Jahr 2006 nahe. Laut Umfrage der kanadischen RIAA (Verband der Musikindustrie) haben 73% der Befragten illegal "angetestete" Musikstücke im Nachhinein auch rechtmäßig erworben. Schuld an der Misere des Musik-Business trägt auch der schwache Absatz kompletter Alben im Download-Markt. Während Singles als CD nie besonders viele Käufer fanden, blüht der Verkauf von Einzeltracks im Digitalgeschäft. Zum Leidwesen der Musikindustrie kann damit der Umsatzverlust aus den zurückgehenden physischen Albumverkäufen (noch) nicht kompensiert werden.

Mittwoch, 15. April 2009

Internetsperre für französische Raubkopierer

Die französische Nationalversammlung hat einen Gesetzesentwurf für die verschärfte Verfolgung von kriminell handelnden Internetusern verabschiedet. Web-Nutzer, die illegal urheberrechtlich geschützte Daten herunterladen oder anderen zur Verfügung stellen, sollen mit E-Mails und per Post zur Einstellung ihres Verhaltens aufgefordert werden. Wenn dies nicht wirkt, wird der Internetanschluss in der Regel für zwei Monate, im Wiederholungsfall bis zu einem Jahr gesperrt. Da viele Franzosen einen Kombi-Vertrag für Telefon, Fernsehen und Internet haben, wird keine Kappung der DSL-Leitung vorgenommen. Überdies müssen die Kunden für den Anteil Ihrer Rechnung für den ausgeschalteten Internet-Service nicht zahlen. Das sogenannete "Creation et Internet"-Gesetz muss nun nur noch vom Verfassungsgericht abgesegnet werden. Zur Überwachung des widerrechtlichen Treibens soll eine eigene Behörde mit dem Namen Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet (HADOPI) eingericht werden. Bürgerrechtler sehen die Einrichtung dieser Kontrollinstanz sehr skeptisch. Die Oranisation La Quadrature du Net tituliert sie schon im Vorfeld als "Monsterbehörde" und hält das Gesetz für ungenau und nicht durchsetzbar. Urheberrechtsschützer sehen die französische Initiative natürlich positiv. "Damit vollendet Frankreich den nächsten Schritt zu einem effektiven Vorgehen gegen illegales Downloaden auf technischer Ebene als sinnvolle Ergänzung einer straf- oder zivilrechtlichen Ahndung von Urheberrechtsverletzungen im Internet", ließ beispielsweise Christian Sommer, Vorstandsvorsitzender der GVU, verlauten.

Donnerstag, 26. März 2009

Illegale Brennstraße für 100.000 DVDs pro Woche gefunden

In London wurden zwei Männer wegen illegaler Reproduktion von DVDs gefasst. Dies berichtet das Fachportal DVD Intelligence. Beamte der Metroplitan Police stellten neben 120 DVD-Brennern auch 20.000 illegal vervielfältigte DVDs mit überwiegend pornographischem Inhalt fest. Mit der unrechtmäßig betriebenen Anlage wäre das Kopieren von 100.000 DVDs pro Woche möglich gewesen, was einem Gegenwert von 300.000 Pfund entspräche. Eine Woche zuvor wurden in zwei weiteren Londoner Wohnungen 30.000 gefälschte DVDs sichergestellt. Die Kopien fanden über ein Netz von Straßenverkäufer den Weg zum Konsumenten. An der Aufklärung des Falls war auch die Foundation Against Copyright Theft (FACT) beteiligt