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Mittwoch, 22. August 2012

Mehrheit für Strafen gegen illegale Downloader

Die Mehrheit der Menschen hierzulande befürwortet Sanktionen gegen Menschen, die im Internet illegal Medien herunterladen oder feilbieten. Dies geht aus der Studie zur Digitalen Content-Nutzung 2012 (DCN-Studie) hervor, die vom Bundesverband Musikindustrie (BVMI), der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) und der GfK erstellt wurde. Der Report wurde mit Hilfe einer representativen Stichprobe von 10.000 Deutschen ab zehn Jahren.

53 Prozent der Befragten unterstützen Bußgelder für Personen, die urheberrechtlich geschützten Content widerrechtlich herunterladen. 57 Prozent halten ein von der Branche immer wieder ins Gespräch gebrachtes Warnhinweis-Modell für effektiv. Sie glauben, dass die Empfänger ihr Treiben nach Erhalt einer solchen Meldung ihr Handeln einstellen würden.

Das legale digitale Medienangebot halten die meisten heute für gut genug. Bei Video-Inhalten befanden 69 Prozent die vorhandenen Online-Services für ausreichend. In den Bereichen Musik (82%) und E-Books (72%) lag der entsprechende Prozentsatz sogar noch deutlich höher.

Besonders im Kommen sind Streaming-Angebote, bei denen der Content nicht langwierig heruntergeladen werden muss. 40 Prozent der Nutzer von Medienportalen im Web gaben an, mehr Musik gestreamt zu haben als im Jahr zuvor. Hörbücher (31%), Filme (41%) und vor allem TV-Serien (47%) wurden ebenfalls von vielen Menschen häufiger gestreamt. Dabei sind allerdings für 41% der Umfrageteilnehmer illegale Seiten die Hauptbezugsquelle für Filme. Nach dem Ende von Kino.to Mitte 2011 haben die Menschen offenbar schnell Ersatz gefunden.
[Foto: BVMI stellt CDN-Studie vor | (logo)]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 2. Dezember 2010

E-Book-Piraterie: 150.000 EUR Strafe für RapidShare

Das BitTorrent-Portal RapidShare ist wegen der illegalen Verbreitung von E-Books vom Landgericht Hamburg zu einer Geldstrafe von 150.000 EUR verurteilt worden, wie der Blog TorrentFreak zu berichten weiß.

Bereits im Februar dieses Jahres hatte der Verlag Bedford, Freeman & Worth zusammen mit Macmillan, Cengage Learning, Elsevier, McGraw-Hill und Pearson beim Hamburger Amtsgericht erwirkt, dass der File-Hoster Bücher der Publisher innerhalb einer Woche von seinen Servern entfernen musste. 250.000 EUR Strafe wurden bei Missachtung angedroht. RapidShare sollte zudem gewährleisten, dass urheberrechtlich geschützte Titel der klagenden Unternehmen nicht wieder hochgeladen werden können.

Das BitTorrent-Portal kam seiner Lösch- und Filter-Pflicht offensichtlich nicht in vollem Umfang nach. Die Verlage fanden noch viele ihrer Werke auf den Servern und sicherten Beweismittel. Das Landgericht Hamburg urteilte nun, die Auflagen seien in schuldhafter Weise missachtet worden. RapidShare wurde daher zur Zahlung von 150.000 EUR verdonnert.
[Foto: RapidShare muss löhnen | RapidShare.com]

Artikel von agent-media.de

Freitag, 19. Juni 2009

1,9 Mio. Dollar Strafe für 24 illegale Downloads

Eine 32-jährige Amerikanerin aus dem Bundesstaat Minnesota ist von einem Gericht für den illegalen Download von zwei Dutzend Songs zu einer Strafe von 1,9 Mio. Dollar verurteilt worden. Die Mutter von vier Kindern war geschockt und legt nun Berufung gegen den Gerichsbeschluss ein. Die Organisation RIIA (US-Pendent der GEMA) befand die Strafe für angemessen. Regulär wären die Stücke, die unter anderem von No Doubt, Linkin Park, Sheryl Crow und Gloria Estefan stammen, für je 99 Cent zu haben gewesen. Warum ein Diebstahl per Download um so vieles härter bestraft werden muss als ein "Mitgehen-Lassen" im Kaufhaus wird Nicht-Juristen wohl ein Geheimnis bleiben.

Mittwoch, 22. April 2009

Unbeugsame schwedische Piraten verurteilt

Vor dem Amtsgericht in Stockholm sind die vier Betreiber der Torrent-Suchmaschine Pirate Bay zu Schadensersatzzahlungen von 3,5 Mio. US-Dollar verurteilt worden. Damit bestätigte die Rechtssprechung die Auffassung, dass Pirate Bay Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen leistet. Der Pirate-Bay-Server fungiert als Torrent-Tracker. Er regelt also die Verteilung von Dateien innerhalb des Filesharing-Netzes, ohne dass diese dauerhaft auf dem Rechner gespeichert werden. Die Höhe der verhängten Geldstrafe rechtfertigt das Gericht mit dem gewerblichen Betrieb von Pirate Bay. Das Portal soll laut Staatsanwaltschaft rund 1,2 Mio Euro im Jahr eingebracht haben. Die Betreiber leugnen indes, mit ihrem Dienst einen Gewinn erzielt zu haben. Zusätzlich zu dem enormen Betrag hat das Gericht auch für alle Betreiber eine einjährige Haftstrafe verhängt. Die "Piraten" geben sich indes unbeugsam und haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Laut eigenem Blogeintrag möchten sie keine Spenden, sondern fordern zur Wahl von Piratenparteien bei der Europawahl im Juni auf. Die schwedische "Piratenpartiet" war die erste ihrer Art. Mittlerweile gibt es auch in Deutschland eine registrierte Politorganisation, die sich den "freien Austausch" immaterieller Güter auf die Totenkopf-Fahne geschrieben hat. [Bild: Logo Piratenpartiet]