Posts mit dem Label Nationalversammlung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Nationalversammlung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Freitag, 25. September 2009

Französisches Anti-Piraterie-Gesetz ist durch

Nachem der französische Senat und die Nationalversammlung sich für das umstrittene Gesetz gegen Internet-Piraterie ausgesprochen haben, müssen illegal agierende Filesharer in der Grande Nation zukünftig mit Internet-Sperren sowie Geldstrafen bis zu 300.000 Euro oder gar mit Freiheitsstrafen rechnen. So ein Bericht auf heise.de. Für die Strafverfolgung war im ersten Entwurf eine eigens ins Leben zu rufende Behörde geplant. Diese Pläne wurden vom Verfassungsrat wegen datenschutzrechtlicher Bedenken gekippt. Nun soll ein Gericht per Schnellverfahren über das Vorgehen gegen Internet-Piraten entscheiden. Rechtliche Konsequenzen drohen den Urheberrechtsverletzern, wenn sie nach offizieller Warn-E-Mail und Brief ihr illegales Treiben nicht einstellen. Es wird mit Klagen von Verbraucherschützern gegen das Gesetz gerechnet. Neben der Kreativindustrie dürften sich auch Spammer über die neue Rechtslage freuen. Schon jetzt ist abzusehen, dass den französischen Bürgern gefälschte Warn-E-Mails mit schadhaften Anhängen oder Links untergejubelt werden. [Foto: Staatspräsident und Piraterie-Gegner Nicolas Sarkozy; Aleph@wikimedia.org]

Mittwoch, 15. April 2009

Internetsperre für französische Raubkopierer

Die französische Nationalversammlung hat einen Gesetzesentwurf für die verschärfte Verfolgung von kriminell handelnden Internetusern verabschiedet. Web-Nutzer, die illegal urheberrechtlich geschützte Daten herunterladen oder anderen zur Verfügung stellen, sollen mit E-Mails und per Post zur Einstellung ihres Verhaltens aufgefordert werden. Wenn dies nicht wirkt, wird der Internetanschluss in der Regel für zwei Monate, im Wiederholungsfall bis zu einem Jahr gesperrt. Da viele Franzosen einen Kombi-Vertrag für Telefon, Fernsehen und Internet haben, wird keine Kappung der DSL-Leitung vorgenommen. Überdies müssen die Kunden für den Anteil Ihrer Rechnung für den ausgeschalteten Internet-Service nicht zahlen. Das sogenannete "Creation et Internet"-Gesetz muss nun nur noch vom Verfassungsgericht abgesegnet werden. Zur Überwachung des widerrechtlichen Treibens soll eine eigene Behörde mit dem Namen Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet (HADOPI) eingericht werden. Bürgerrechtler sehen die Einrichtung dieser Kontrollinstanz sehr skeptisch. Die Oranisation La Quadrature du Net tituliert sie schon im Vorfeld als "Monsterbehörde" und hält das Gesetz für ungenau und nicht durchsetzbar. Urheberrechtsschützer sehen die französische Initiative natürlich positiv. "Damit vollendet Frankreich den nächsten Schritt zu einem effektiven Vorgehen gegen illegales Downloaden auf technischer Ebene als sinnvolle Ergänzung einer straf- oder zivilrechtlichen Ahndung von Urheberrechtsverletzungen im Internet", ließ beispielsweise Christian Sommer, Vorstandsvorsitzender der GVU, verlauten.