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Dienstag, 30. Juli 2013
GVU schnappt Abfilmerin im Kino
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Mittwoch, 2. November 2011
GVU misst Kino.to-Effekt
Die Beschlagnahme des Filmportals kino.to im Juni hat zu deutlichen Auswirkungen auf den Video-Markt geführt. Im Monat der Domain-Sperre gab es 17,9 Prozent mehr Verleihvorgänge in Videotheken als im Juni 2010. In der Startwoche des Folgemonats wurde laut Meldung von pressetext sogar kurzfristig ein Plus von 41 Prozent gemessen.
Der Höhenflug wurde durch den Launch des Nachfolgeportale kinox.to Mitte Juli jäh gebremst. In der Folge rutschten die Vermiet-Aktionen von Video-Filmen wieder in den zweistelligen Minus-Bereich. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), die auch den kino.to-Stopp erwirkt hatte, veröffentlichte die Zahlen mit Hilfe von Studien der Media Control.
Die von Interessensverbänden der Kreativindustrie oft ins Feld geführten Milliardenschäden wurden von Kritikern in der Vergangenheit mitunter als übertrieben bewertet. Schließlich ist nicht jeder illegal agierende Nutzer auch bereit Geld für die konsumierten Medieninhalte zu zahlen. Die Schließung des Filmportals zeigt jedoch eindrucksvoll, mit welcher Wucht die widerrechtliche Verbreitung von Videos den gesamten Verleihmarkt und somit tausende von Arbeitsplätzen trifft. In anderen Medien-Bereich dürften die negativen Auswirkungen ähnlich drastisch sein.
[Foto: Illegale Filestreams beuteln Videotheken | gemeinfrei]
Artikel von agent-media.de
Der Höhenflug wurde durch den Launch des Nachfolgeportale kinox.to Mitte Juli jäh gebremst. In der Folge rutschten die Vermiet-Aktionen von Video-Filmen wieder in den zweistelligen Minus-Bereich. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), die auch den kino.to-Stopp erwirkt hatte, veröffentlichte die Zahlen mit Hilfe von Studien der Media Control.
Die von Interessensverbänden der Kreativindustrie oft ins Feld geführten Milliardenschäden wurden von Kritikern in der Vergangenheit mitunter als übertrieben bewertet. Schließlich ist nicht jeder illegal agierende Nutzer auch bereit Geld für die konsumierten Medieninhalte zu zahlen. Die Schließung des Filmportals zeigt jedoch eindrucksvoll, mit welcher Wucht die widerrechtliche Verbreitung von Videos den gesamten Verleihmarkt und somit tausende von Arbeitsplätzen trifft. In anderen Medien-Bereich dürften die negativen Auswirkungen ähnlich drastisch sein.
[Foto: Illegale Filestreams beuteln Videotheken | gemeinfrei]
Artikel von agent-media.de
Mittwoch, 8. Juni 2011
Kino.to beschlagnahmt
Die Kriminalpolizei hat die bekannte Webseite Kino.to gesperrt. Derzeit ist dort ein Warnhinweis der Gesetzeshüter zu sehen. Auf dem Internetangebot waren illegale und kostenlose Anbieter für Film-Streaming verlinkt. Auf dem deutschsprachige Angebot war stets zu lesen, dass es nicht illegal sei, da die Videos nur verlinkt und nicht auf den eigenen Servern gehostet würden.
Die Polizei und die Staatsanwaltschaft Dresden sahen dies offenbar anders. Auf Grundlage eines Strafantrags der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) vom 28. April wurden unter Leitung der integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) Razzien in Büros und Privaträume in Deutschland, Frankreich, Spanien und den Niederlanden durchgeführt. 13 Menschen wurden festgenommen.
Der Verdacht lautet auf "Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen". Die GVU mutmaßt, dass einige Stream-Hoster kino.to an Einnahmen aus Werbeeinblendungen und kostenpflichtigen Premium-Verträgen für Power-User beteiligen. Manche dieser Webseiten sollen sogar von kino.to-Verantwortlichen betrieben werden.
[Foto: Polizei-Schlag gegen Kino.to | gemeinfrei]
Artikel von agent-media.de
Die Polizei und die Staatsanwaltschaft Dresden sahen dies offenbar anders. Auf Grundlage eines Strafantrags der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) vom 28. April wurden unter Leitung der integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) Razzien in Büros und Privaträume in Deutschland, Frankreich, Spanien und den Niederlanden durchgeführt. 13 Menschen wurden festgenommen.
Der Verdacht lautet auf "Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen". Die GVU mutmaßt, dass einige Stream-Hoster kino.to an Einnahmen aus Werbeeinblendungen und kostenpflichtigen Premium-Verträgen für Power-User beteiligen. Manche dieser Webseiten sollen sogar von kino.to-Verantwortlichen betrieben werden.
[Foto: Polizei-Schlag gegen Kino.to | gemeinfrei]
Artikel von agent-media.de
Dienstag, 17. August 2010
Streit um Musikvideos
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| cc-by-sa 3.0 Mario Sixtus Sauer auf GVU: Mario Sixtus |
Anderer Ort, andere Baustelle: Journalist und TV Autor Mario Sixtus berichtet in seinem Blog davon, dass die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) mehrere seiner Filme beim Internet-Videohoster Vimeo löschen ließ - obwohl dessen Filme unter einer Creative Commons Lizenz laufen, die es unter bestimmten Bedingungen jedermann erlaubt, den jeweiligen Titel zu vervielfältigen, weiterzugeben und zu kopieren. Die Löschung erfolgte ohne Wissen und Wunsch des Autoren, weshalb dieser nun rechtliche Schritte gegen die GVU eingeleitet hat. Diese wiederum, so der aufgebrachte Rechteinhaber, versuche sich mit dem Hinweis, dass es sich um ein Versehen gehandelt habe, aus der Affaire zu ziehen. Da aber auch ein anderer Autor vom eigenmächtigen Handeln der Organisation betroffen sei, wie Sixtus in seinem Blog berichtet, scheint es dem Filmemacher erforderlich, die ihre Grenzen überschreitende Organisation in die rechtlichen Schranken zu weisen.
Beide Fälle werfen ein bezeichnendes Schlaglicht auf die immer noch nicht beantwortete Urheberrechtsfrage im Internet - dem teilweise dreisten Wunsch nach freier Nutzung fremden (geistigen) Eigentums einerseits stehen auf der anderen Seite der legitime Wunsch nach Vergütung bei gleichzeitig das Maß bisweilen aus den Augen verlierenden Verfolgung vermeintlicher Rechtsbrüche auf der anderen Seite gegenüber. Man erkennt unschwer, dass das Medium Internet immer noch ein werdendes Medium ist, was seine Spielregeln noch nicht abschließend definiert hat.
Mittwoch, 15. April 2009
Internetsperre für französische Raubkopierer
Die französische Nationalversammlung hat einen Gesetzesentwurf für die verschärfte Verfolgung von kriminell handelnden Internetusern verabschiedet. Web-Nutzer, die illegal urheberrechtlich geschützte Daten herunterladen oder anderen zur Verfügung stellen, sollen mit E-Mails und per Post zur Einstellung ihres Verhaltens aufgefordert werden. Wenn dies nicht wirkt, wird der Internetanschluss in der Regel für zwei Monate, im Wiederholungsfall bis zu einem Jahr gesperrt. Da viele Franzosen einen Kombi-Vertrag für Telefon, Fernsehen und Internet haben, wird keine Kappung der DSL-Leitung vorgenommen. Überdies müssen die Kunden für den Anteil Ihrer Rechnung für den ausgeschalteten Internet-Service nicht zahlen. Das sogenannete "Creation et Internet"-Gesetz muss nun nur noch vom Verfassungsgericht abgesegnet werden. Zur Überwachung des widerrechtlichen Treibens soll eine eigene Behörde mit dem Namen Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet (HADOPI) eingericht werden. Bürgerrechtler sehen die Einrichtung dieser Kontrollinstanz sehr skeptisch. Die Oranisation La Quadrature du Net tituliert sie schon im Vorfeld als "Monsterbehörde" und hält das Gesetz für ungenau und nicht durchsetzbar. Urheberrechtsschützer sehen die französische Initiative natürlich positiv. "Damit vollendet Frankreich den nächsten Schritt zu einem effektiven Vorgehen gegen illegales Downloaden auf technischer Ebene als sinnvolle Ergänzung einer straf- oder zivilrechtlichen Ahndung von Urheberrechtsverletzungen im Internet", ließ beispielsweise Christian Sommer, Vorstandsvorsitzender der GVU, verlauten.
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