Mittwoch, 15. April 2009
Internetsperre für französische Raubkopierer
Die französische Nationalversammlung hat einen Gesetzesentwurf für die verschärfte Verfolgung von kriminell handelnden Internetusern verabschiedet. Web-Nutzer, die illegal urheberrechtlich geschützte Daten herunterladen oder anderen zur Verfügung stellen, sollen mit E-Mails und per Post zur Einstellung ihres Verhaltens aufgefordert werden. Wenn dies nicht wirkt, wird der Internetanschluss in der Regel für zwei Monate, im Wiederholungsfall bis zu einem Jahr gesperrt. Da viele Franzosen einen Kombi-Vertrag für Telefon, Fernsehen und Internet haben, wird keine Kappung der DSL-Leitung vorgenommen. Überdies müssen die Kunden für den Anteil Ihrer Rechnung für den ausgeschalteten Internet-Service nicht zahlen. Das sogenannete "Creation et Internet"-Gesetz muss nun nur noch vom Verfassungsgericht abgesegnet werden. Zur Überwachung des widerrechtlichen Treibens soll eine eigene Behörde mit dem Namen Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet (HADOPI) eingericht werden. Bürgerrechtler sehen die Einrichtung dieser Kontrollinstanz sehr skeptisch. Die Oranisation La Quadrature du Net tituliert sie schon im Vorfeld als "Monsterbehörde" und hält das Gesetz für ungenau und nicht durchsetzbar. Urheberrechtsschützer sehen die französische Initiative natürlich positiv. "Damit vollendet Frankreich den nächsten Schritt zu einem effektiven Vorgehen gegen illegales Downloaden auf technischer Ebene als sinnvolle Ergänzung einer straf- oder zivilrechtlichen Ahndung von Urheberrechtsverletzungen im Internet", ließ beispielsweise Christian Sommer, Vorstandsvorsitzender der GVU, verlauten.
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