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Donnerstag, 14. März 2013

Abmahngebühren werden gedeckelt

Die Bundesregierung hat einen Maßnahmenpaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen. Durch das neue Gesetz sollen unter anderem Abmahngebühren gedeckelt werden. Außerdem unterliegen Telefon-Marketing und weitere unlautere Maßnahmen zur Kundenakquise künftig strengeren Regeln.

Abmahngebühren sind für das erste Schreiben nun auf 155,30 EUR beschränkt. Dies soll die bislang nicht unüblichen Abmahnungen "auf Verdacht" genügend unlukrativ machen. Leutheusser Schnarrenberg wollte explizit Verbraucher vor überzogenen Forderungen bei Bagatelldelikten schützen, die sie im schwer durchschaubearen Dickicht der Copyright-Gesetzgebung oft unwissentlich begehen.

Die Kreativindustrie hält naturgemäß wenig von der kommenden Eindämmung des Abmahnwesens. Für schwerere Fälle sieht das Gesetz allerdings eine Hintertür vor, so dass die Deckelung dann nicht gilt. Wo hier die Grenzen zu ziehen sind, darüber wird sich im Zweifel vor Gericht trefflich streiten lassen.
[Foto: "Schnarre" setzt sich für Verbraucher ein | cc-by-sa 3.0 Arian Kriesch]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 30. August 2012

Kabinett beschließt Presse-Leistungsschutz

Das Kabinett um Bundeskanzerlin Angela Merkel hat den umstrittenen Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht von Presse-Erzeugnissen durchgewinkt. Er sieht vor, dass gewerbliche Anbieter für die Verwendung journalistischer Inhalte die Verlage vergüten müssen. Auch für die auszugsweise Nutzung von Textinhalten können die Verleger Lizenzgebühren verlangen. Nicht zur Kasse gebeten werden privat agierende Blogger und Autoren, die Teile von Texten im Rahmen der Zitatfreiheit verwenden.

Explizit nennt der Entwurf, der nun den Bundestag passieren muss, Suchmaschinen als Nutznießer fremden geistigen Eigentums. Auch Textschnipsel in den Suchergebnissen wären künftig schützenswert. Sie sind von der Zitierfreiheit nicht abgedeckt, da siese eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Zitat voraussetzt.

Die Reaktion von Google fiel entsprechend deprimiert aus. Kay Oberbeck, in Deutschland Leiter der Unternehmenskommunikation für den Internetgiganten, sprach von einem schwarzen Tag für das Internet. "Das Suchen und Finden im deutschen Netz wird massiv gestört. Dieser Eingriff in das Internet ist weltweit ohne Beispiel", zitiert focus online Oberbeck weiter. Kritiker bemängeln zudem die vielen Fragen, die der Entwurf offen lässt. So nutzen viele Blogger Werbeeinblendungen zur Finanzierung ihrer Dienstleistung und operieren künftig in einer rechtlichen Grauzone, wenn Sie Verlagsartikel übernehmen oder anteasern.
[Foto: Neue Kosten für Google? | (logo)]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 21. Juni 2012

Presse-Leistungsschutz - Viel Lärm um nichts?

Das Bundesministerium der Jusitz hat in der vergangenen Woche einen Entwurf für einen Leistungsschutz der Presseverlage vorgelegt. Auch der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher  Zeitschriftenverleger (VDZ) erhielten ein Exemplar. Die Lobbyorganisationen begrüßten den Vorstoß umgehend in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Der BITKOM als Vertreter der IT-Branche hingegen spart in einer eigenen Stellungnahme nicht mit Kritik. Deutschland gehe hier wieder einen Sonderweg. Suchmaschinen könnten Presseartikel künftig womöglich nicht mehr in ihren Ergebnissen anzeigen oder müssten auf den gewohnten Teaser verzichten, da laut Vorschlag auch Teile von Presseerzeugnissen schützenswert seien.

Tatsächlich ist der Entwurf weit weniger scharf als vom BITKOM angeprangert. So bleibt die Artikel-Verlinkung laut beigefügtem Kommentar des Ministeriums weiterhin erlaubt. Auch das Zitier-Recht soll gewahrt werden. Diese Eckpfeiler dürften die gängige Praxis der Suchmaschinen rechtlich absichern.

Die Einführung des Presse-Leistungsschutzes wurde bereits im Koalitionsvertrag von CDU und FDP aus dem Jahre 2009 vereinbart. Das neue Recht soll die Verlage mit anderen Werkmittlern wie etwa Musik-Labels gleichstellen. Bislang können nur Autoren selbst gegen unerlaubte Kopien ihrer Artikel vorgehen. Kritiker befürchten die Einführung eines neuen Verwertungsapparats für die Eintreibung der durch die Nutzung der journalistischen Texte entstandenen Tantiemen.
[Foto: Neues von Leutheusser-Schnarrenberger | cc-by-sa 3.0 Arian Kriesch]

Artikel von agent-media.de

Freitag, 20. Januar 2012

Wirbel um US-Gesetzesentwürfe SOPA & PIPA

Selten hat die parlamentarische Beratung über Gesetzesentwürfe weltweit für ähnlich viel Wirbel gesorgt wie die im US amerikanischen Senat bzw. im Repräsentantenhaus diskutierten Initiativen Stop Online Piracy Act (SOPA) bzw. Protect IP Act (PIPA).

Beide Entwürfe beschäftigen sich mit Maßnahmen zur Eindämmung von Urheberrechtsverletzungen im Internet. Sie sind noch weit von einer Abstimmung duch die Parlamentarier entfernt. Als wirksames Mittel gegen diese Copyright-Vergehen im Internet wird in etwa erwägt, Provider dazu zu zwingen den Zugang zu mutmaßlichen Piraterie-Seiten zu sperrem. Betreiber von Internetangeboten sollen für urheberrechtliche Verstöße ihrer User mithaften. In der Praxis würde das wohl dazu führen, dass die Portale wie soziale Netzwerke ihre User massiv überwachen und reglementieren müssten.

Die beiden Gesetzesvorstöße dürften auf Druck der Unterhaltungsindustrie zustande gekommen sein, die seit Jahren durch den Mißbrauch ihres geistigen Eigentums milliardenschwere Verluste erleidet. So liest sich die Liste der Unterstützer des Vorhabens auch wie ein Who is Who der US-Entertainmentbranche und ihrer Finanzier.

Der Plan auf diese Art den freien Zugang zu Informationen im Internet zu behindern hat weltweit für Empörung in der Internetgemeinde gesorgt. Auch mächtige Konzerne wie Google, Ebay und Facebook und non-Profit Organisationen wie Wikipedia oder "Reporter ohne Grenzen" wehren sich vehement gegen die als Zensur empfundenen Vorstöße.

Die Proteste fanden ihren vorläufigen Höhepunkt am Mittwoch, als diverse Internetseiten, darunter namhafte Portale wie reddit oder Wikipedia, ihre Angebote als Zeichen ihres Protestes zeitweise abschalteten. Hierzulande schloss sich auch die Piratenpartei der Aktion an und setzte ihre Website für 24 Stunden offline.

Die ungewöhnliche Aktion und die scharfe Gegenreaktion der Kämpfer für das freie Internet zeigt mittlerweile Wirkung. Vormalige Unterstützer von SOPA und PIPA wie Nintendo haben sich mittlerweile aus dem Kreis der Befürworter verabschiedet. Auch die US-Regierung unter Präsident Barrack Obama zeigt eine deutlich ablehnende Haltung.

In Deutschland hätte eine Verabschiedung der Gesetzesentwürfe ebenfalls drastische Folgen. Da viele US-Angebote auch hierzulande wahrgenommen werden, wäre die Informationsvielfalt auch bei uns stark eingeschränkt. Auf der anderen Seite bleibt der legitime Wunsch der Urheber ihr Eigentum wirksam schützen und Mißbrauch bekämpfen zu können. Der Konflikt zwischen Schutz geistigen Eigentums einerseits und Informationsfreiheit andererseits bleibt weiter ungelöst.
[Foto: Vom PIPA-Initiator zum Gegner: Senator Marco Rubio | cc-by-sa 3.0 Gage Skidmore]

Artikel von agent-media.de

Dienstag, 21. Dezember 2010

Videotheken: Sonntagsöffnung ab Januar in Sachsen

Mit Sachsen wird ab Januar das elfte Bundesland seinen Videotheken die Sonntagsöffnung gestatten. Heiligabend wird die entsprechende Novelle des Sonn- und Feiertagsgesetztes veröffentlicht. Dies berichtet der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels Deutschland (IVD). Der Verein macht sich seit vielen Jahren für eine Liberalisierung der Öffnungszeiten für Verleiher stark.

Zuletzt hatte Hessen Anfang des Jahres Videotheken den ganzwöchigen Handel erlaubt. Die Bundesländer mit strengeren Gesetzen geraten somit weiter in die Minderheit und ihre Landesregierungen in Erklärungsnot.

Mit Nordrhein-Westfalen und Bayern zählen das einwohnerstärkste und das flächengrößte Bundesland noch zu den Gegnern der Sonntagsöffnung. Die CSU in Bayern äußert traditionell religiöse Argumente. In NRW gab es zuletzt 2006 eine Volksinitiative mit 120.000 Befürwortern. Die Neuregelung der Öffnungszeiten wurde vom Landtag seinerzeit trotzdem abgelehnt.
[Foto: Videothekare hoffen auf Umsatz-Plus | gemeinfrei]

Artikel von agent-media.de

Freitag, 25. September 2009

Französisches Anti-Piraterie-Gesetz ist durch

Nachem der französische Senat und die Nationalversammlung sich für das umstrittene Gesetz gegen Internet-Piraterie ausgesprochen haben, müssen illegal agierende Filesharer in der Grande Nation zukünftig mit Internet-Sperren sowie Geldstrafen bis zu 300.000 Euro oder gar mit Freiheitsstrafen rechnen. So ein Bericht auf heise.de. Für die Strafverfolgung war im ersten Entwurf eine eigens ins Leben zu rufende Behörde geplant. Diese Pläne wurden vom Verfassungsrat wegen datenschutzrechtlicher Bedenken gekippt. Nun soll ein Gericht per Schnellverfahren über das Vorgehen gegen Internet-Piraten entscheiden. Rechtliche Konsequenzen drohen den Urheberrechtsverletzern, wenn sie nach offizieller Warn-E-Mail und Brief ihr illegales Treiben nicht einstellen. Es wird mit Klagen von Verbraucherschützern gegen das Gesetz gerechnet. Neben der Kreativindustrie dürften sich auch Spammer über die neue Rechtslage freuen. Schon jetzt ist abzusehen, dass den französischen Bürgern gefälschte Warn-E-Mails mit schadhaften Anhängen oder Links untergejubelt werden. [Foto: Staatspräsident und Piraterie-Gegner Nicolas Sarkozy; Aleph@wikimedia.org]

Mittwoch, 15. April 2009

Internetsperre für französische Raubkopierer

Die französische Nationalversammlung hat einen Gesetzesentwurf für die verschärfte Verfolgung von kriminell handelnden Internetusern verabschiedet. Web-Nutzer, die illegal urheberrechtlich geschützte Daten herunterladen oder anderen zur Verfügung stellen, sollen mit E-Mails und per Post zur Einstellung ihres Verhaltens aufgefordert werden. Wenn dies nicht wirkt, wird der Internetanschluss in der Regel für zwei Monate, im Wiederholungsfall bis zu einem Jahr gesperrt. Da viele Franzosen einen Kombi-Vertrag für Telefon, Fernsehen und Internet haben, wird keine Kappung der DSL-Leitung vorgenommen. Überdies müssen die Kunden für den Anteil Ihrer Rechnung für den ausgeschalteten Internet-Service nicht zahlen. Das sogenannete "Creation et Internet"-Gesetz muss nun nur noch vom Verfassungsgericht abgesegnet werden. Zur Überwachung des widerrechtlichen Treibens soll eine eigene Behörde mit dem Namen Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet (HADOPI) eingericht werden. Bürgerrechtler sehen die Einrichtung dieser Kontrollinstanz sehr skeptisch. Die Oranisation La Quadrature du Net tituliert sie schon im Vorfeld als "Monsterbehörde" und hält das Gesetz für ungenau und nicht durchsetzbar. Urheberrechtsschützer sehen die französische Initiative natürlich positiv. "Damit vollendet Frankreich den nächsten Schritt zu einem effektiven Vorgehen gegen illegales Downloaden auf technischer Ebene als sinnvolle Ergänzung einer straf- oder zivilrechtlichen Ahndung von Urheberrechtsverletzungen im Internet", ließ beispielsweise Christian Sommer, Vorstandsvorsitzender der GVU, verlauten.