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Mittwoch, 20. November 2013

Googles Nutzungsbedingungen ungültig

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat erfolgreich gegen die Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung des Internet-Servicedienstleisters Google geklagt. Wie die Konsumentenschützer in einer Pressemitteilung verlautbarten, hat das Landgericht Berlin insgesamt 25 ungültige Passagen gefunden.

Unter den kritisierten Klauseln sind vor allem schwammige Formulierungen zum Austausch und zur Erhebung von Daten aus Richtersicht. Dazu räumt sich der IT-Gigant das Recht ein, Anwendungen auch durch direkten Zugriff auf das Endgerät des Nutzers zu entfernen. Zudem soll der Verbraucher das unangekündigte Abschalten liebgewonnener Funktionen hinnehmen - ebenfalls ein Dorn im Auge der Verbraucherschützer. Im laufenden Jahr mussten unter anderem einige Kalender- und Synchronisierungsfunktionen dran glauben.

Auch wenn sich in der Praxis eher wenig Widerstand gegen den Umgang Googles mit Daten und Featureänderungen der meist kostenlosen Dienste rührt, wird der Internetdienstleister seine Geschäftsregeln nun anpassen müssen. Über diese Änderungen müssen die User informiert werden. Bislang  konnte Google seine Spielregeln ohne gesonderte Benachrichtigung neu gestalten, der Konsument bekam davon nichts mit. Dieses Vorgehen entspricht nach Ansicht des Gerichts nicht den hierzulande geltenden Richtlinien.
[Foto: Google räumt sich zu viele Rechte ein | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Dienstag, 24. Juli 2012

Gericht sieht Tagesschau-App kritisch

Die Print-Medien haben im Rechtsstreit gegen die Tagesschau-App einen Teilerfolg errungen. In einer Stellungnahme ist das Landgericht Köln weitgehend der Anschauung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) gefolgt. Die Print-Medien fürchten die kostenlose Konkurrenz durch redaktionelle Angebote der öffentlich rechtlichen Sendeanstalten und klagten daher gegend die Mobil-Software der ARD.

Generell sieht der Richter in presseähnlichen Erzeugnissen GEZ-finanzierter Organisationen eine illegale Wettbewerbsverzerrung. Für die Rechtmäßigkeit redaktioneller Textinhalten in solchen Angeboten ist nach seiner Ansicht ein klarer Sendungsbezug erforderlich.

Ob die Tagesschau-App nun ein presseähnlicher Service ist oder nicht, mochte das Gericht noch nicht abschließend beurteilen. Die genaue Eingrenzung des Begriffes "presseähnlich" empfand der Richter als schwierig. Zudem könne man nur eine Momentaufnahme der App beurteilen. Als Nachrichten-Programm befüllt sich die Anwendung laufend mit aktuellen Inhalten.

Der Richter empfahl den Parteien daher in seinen Ausführungen zum wiederholten Male, eine außergerichtliche Lösung zu suchen. Geschieht dies nicht, soll die Wettbewerbskammer Ende September ein Urteil fällen.
[Foto: BDZV klagt gegen Tagesschau-App | (logo)]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 2. Dezember 2010

E-Book-Piraterie: 150.000 EUR Strafe für RapidShare

Das BitTorrent-Portal RapidShare ist wegen der illegalen Verbreitung von E-Books vom Landgericht Hamburg zu einer Geldstrafe von 150.000 EUR verurteilt worden, wie der Blog TorrentFreak zu berichten weiß.

Bereits im Februar dieses Jahres hatte der Verlag Bedford, Freeman & Worth zusammen mit Macmillan, Cengage Learning, Elsevier, McGraw-Hill und Pearson beim Hamburger Amtsgericht erwirkt, dass der File-Hoster Bücher der Publisher innerhalb einer Woche von seinen Servern entfernen musste. 250.000 EUR Strafe wurden bei Missachtung angedroht. RapidShare sollte zudem gewährleisten, dass urheberrechtlich geschützte Titel der klagenden Unternehmen nicht wieder hochgeladen werden können.

Das BitTorrent-Portal kam seiner Lösch- und Filter-Pflicht offensichtlich nicht in vollem Umfang nach. Die Verlage fanden noch viele ihrer Werke auf den Servern und sicherten Beweismittel. Das Landgericht Hamburg urteilte nun, die Auflagen seien in schuldhafter Weise missachtet worden. RapidShare wurde daher zur Zahlung von 150.000 EUR verdonnert.
[Foto: RapidShare muss löhnen | RapidShare.com]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 1. Juli 2009

Gerichtsurteil gegen Sharehoster

Gute Nachrichten für die GEMA. In einem aktuellen Urteil untersagte das Landgericht Hamburg auf Antrag der Verwertungsgesellschaft dem Sharehoster Rapidshare, ca. 5000 Musiktitel im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Rapidshare ist nach dem Urteil nun selbst dafür verantwortlich, dass eine Veröffentlichung der betreffenden geschützten Musikwerke über seine Plattform künftig unterbleibt. Eine kostenintensive Überwachung wie bisher durch die Rechteinhaber bleibt diesen damit künftig erspart. Das Urteil hat laut Pressemitteilung der GEMA wegweisenden Charakter und wird über den aktuellen Fall hinaus dazu führen, dass Sharehoster intensivere Maßnahmen ergreifen müssen, den Tausch urheberrechtlich geschützen Materials über Ihre Plattformen zu unterbinden - wobei interessant werden wird zu beobachten, wie sich das auf das Geschäftsmodell der betroffenen Dienste selbst auswirken wird. [Bild: Rabidshare.com]