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Donnerstag, 22. April 2010

10 Cent Urheberrechtsgebühr auf USB-Sticks

Der die Elektronik- und IT-Branche vertretende Verband Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG Wort sowie VG Bild-Kunst auf eine pauschale Abgabe von 10 Cent auf USB-Stick und Speicherkarten geeinigt. BITKOM-Mitglieder kommen mit einem spürbar niedrigeren Satz von acht Cent davon. Der sogenannten "zweite Korb" der Urheberrechtsnovelle zwang Industrie und Verwerter zur Aushandlung von Abgaben für moderne Speichermedien. Die Regelung gilt für 2010 und 2011 und soll 5 Millionen Euro in die Kassen der Urheberrechtsvertreter spülen. Ein weiterer Dachverband, der Informationskreis Aufnahmemedien, dem unter anderem Philipps Deutschland, Sony Deutschland, Hama und Toshiba angehören, hat ein entsprechendes Abkommen abgenickt. Durch die Abgabe werden legale Kopien von Copyright-geschützten Texten, Bildern, Songs und Filmen abgegolten. Zur Kasse gebeten werden die Händler, die den Beitrag jedoch wohl an die Endkunden weitergeben werden. [Foto: cc-by-sa Thomas Wydra]

Mittwoch, 18. November 2009

Neuer Vergleich zwischen Google und US-Verlagen

Google hat sich mit US-amerikanischen Verlagen über neue Modalitäten für die Digitalisierung und anschließende Vermarktung von Büchern geeinigt. Mit dem neuen Vorschlag, der nun noch richterlich bestätigt werden muss, bekäme Google das Recht auf die Digitalisierung von Büchern aus den USA, Kanada, Australien und Großbritannien. Urheber bereits vergriffener Werke sollen 10 Jahre lang Ansprüche auf Erlöse aus dem digitalen Vertrieb Ihrer Titel anmelden können. Das in der Buchbranche heftigst diskutierte Google Book Settlement, das auch das Einscannen und die Verwertung deutscher und französischer Literatur beinhaltet hätte, ist damit vom Tisch. Google hatte im Rahmen dieses nun ad acta gelegten Vorschlags 125 Millionen Dollar für nachträglich festgestellte Rechteinhaber vorgesehen. Im Fokus der Verhandlungen zwischen Google und den Verlagen stand das Google Books-Teilprojekt "Google Library". Es sieht das Einscannen von Werken mit unklarer oder abgelaufener Urheberschaft bei kooperierenden Universitäts- und Nationalbibliotheken vor. [Foto: google.de]

Mittwoch, 8. Juli 2009

USA - Einigung über Webradio-Abgaben

Die Organisation SoundExchange hat sich mit den Betreibern von Webradios über die Modalitäten der Urheberrechtsabgaben geeinigt. So ein Bericht von arstechnica. SoundExchange ist als Tochter der RIAA (US-Unternehmerverband der Musikindustrie) mit dem Einzug der Copyright-Abgaben für Musik beauftragt. Größere Webradios ab Einkünften von 1,25 Mio. Dollar können laut Einigung entweder pro Ausstrahlung eines Titels zahlen oder als Flatrate 25% ihrer Einkünfte abgeben. Für kleinere Internet-Sender sieht der Kompromiss ebenfalls Abgaben anteilig vom Einkommen zum genannten Prozentsatz vor. Dienste mit Abonnement werden wie klassische Sender behandelt. Unter den Radiobetreibern saß unter anderem Pandora-Gründer Tim Westergren am Verhandlungstisch, der die Einigung vorangetrieben hatte und in ihr eine tragfähige Lösung sieht. Der Kompromiss gilt mindestens bis zum Jahr 2014, wird aber dennoch von den Verhandlungsparteien als "experimentell" bezeichnet. [Foto: Pandora.com]

Montag, 27. April 2009

GEMA spürt die Rezession

Die Einnahmen der deutschen Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA sind 2008 gegenüber dem Vorjahr um 3,1% geschrumpft. Dies berichtet das Fachblatt Musikmarkt. Auf der Jahrespressekonferenz vergangenen Donnerstag gab Vorstandsvorsitzender Dr. Harald Heker weitere Details bekannt. Die Erträge sanken absolut gesehen um 26,6 Mio. auf 823 Mio. Euro. Davon wurden 700,6 Mio Euro an die Rechteinhaber verteilt. Beim Tonträgermarkt zeigt sich der Abwärtstrend besonders deutlich. Hier gingen die GEMA-Einnahmen um 31,7 Mio. Euro in den Keller, ein Minus von 17,4% auf 150,3 Mio Euro in diesem bislang so wichtigen Segment. Positiv betrachtet bedeutet dies, dass die Summe aller anderen Einnahmequellen der GEMA zusammen genommen gestiegen ist. Dennoch wird die GEMA nicht müde, der Negativentwicklung durch Maßnahmen wie die besonders umstrittene Erhöhung der Aufführungsgebühren und harte Verhandlungen mit Streamingdiensten entgegenzuwirken. Gegenüber dem Google-Portal YouTube, auf dem auch Musik-Clips zu sehen sind, fordert die GEMA derzeit 1 Cent pro Stream. Weitere Details sind der aktuellen Pressemappe der GEMA zu entnehmen. [Foto: H. Heker; GEMA]

Freitag, 19. Dezember 2008

Für Klingeltöne reicht GEMA-Lizenz

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt die Praxis von Klingeltonanbietern, sich nur bei der GEMA um die Lizenz für zum Handyalarm umgestaltete Versionen bekannter Songs zu bemühen. Einer gesonderten Erlaubnis des Urhebers bedarf es nicht. Dies gilt jedoch nur, falls zwischen Urheber und GEMA ein Berechtigungsvertrag in einer der Fassungen ab 2002 vorliegt. In einem konkreten Fall hatte der Komponist des von Jeanette Biedermann interpretierten Liedes "Rock My Life", Frank Kretschmer, gegen einen Klingeltonanbieter geklagt. Da hier ein Vertrag in älterer Version gültig war, bekam Kretschmer sowohl beim zuständigen Landericht als nun auch in zweiter Instanz beim BGH Recht. Feinohrige Zeitgenossen mögen sich indes fragen, ob Kretschmer denn seinerzeit die nötigen Rechte von Roxette für die Verwendung der "Nanana"-Melodie erworben hat. [Foto: cc-by-sa 3.0 SmallTown Boy]