Der die Elektronik- und IT-Branche vertretende Verband Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG Wort sowie VG Bild-Kunst auf eine pauschale Abgabe von 10 Cent auf USB-Stick und Speicherkarten geeinigt. BITKOM-Mitglieder kommen mit einem spürbar niedrigeren Satz von acht Cent davon. Der sogenannten "zweite Korb" der Urheberrechtsnovelle zwang Industrie und Verwerter zur Aushandlung von Abgaben für moderne Speichermedien. Die Regelung gilt für 2010 und 2011 und soll 5 Millionen Euro in die Kassen der Urheberrechtsvertreter spülen. Ein weiterer Dachverband, der Informationskreis Aufnahmemedien, dem unter anderem Philipps Deutschland, Sony Deutschland, Hama und Toshiba angehören, hat ein entsprechendes Abkommen abgenickt. Durch die Abgabe werden legale Kopien von Copyright-geschützten Texten, Bildern, Songs und Filmen abgegolten. Zur Kasse gebeten werden die Händler, die den Beitrag jedoch wohl an die Endkunden weitergeben werden. [Foto: cc-by-sa Thomas Wydra]
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Donnerstag, 22. April 2010
10 Cent Urheberrechtsgebühr auf USB-Sticks
Der die Elektronik- und IT-Branche vertretende Verband Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG Wort sowie VG Bild-Kunst auf eine pauschale Abgabe von 10 Cent auf USB-Stick und Speicherkarten geeinigt. BITKOM-Mitglieder kommen mit einem spürbar niedrigeren Satz von acht Cent davon. Der sogenannten "zweite Korb" der Urheberrechtsnovelle zwang Industrie und Verwerter zur Aushandlung von Abgaben für moderne Speichermedien. Die Regelung gilt für 2010 und 2011 und soll 5 Millionen Euro in die Kassen der Urheberrechtsvertreter spülen. Ein weiterer Dachverband, der Informationskreis Aufnahmemedien, dem unter anderem Philipps Deutschland, Sony Deutschland, Hama und Toshiba angehören, hat ein entsprechendes Abkommen abgenickt. Durch die Abgabe werden legale Kopien von Copyright-geschützten Texten, Bildern, Songs und Filmen abgegolten. Zur Kasse gebeten werden die Händler, die den Beitrag jedoch wohl an die Endkunden weitergeben werden. [Foto: cc-by-sa Thomas Wydra]
Mittwoch, 18. November 2009
Neuer Vergleich zwischen Google und US-Verlagen
Google hat sich mit US-amerikanischen Verlagen über neue Modalitäten für die Digitalisierung und anschließende Vermarktung von Büchern geeinigt. Mit dem neuen Vorschlag, der nun noch richterlich bestätigt werden muss, bekäme Google das Recht auf die Digitalisierung von Büchern aus den USA, Kanada, Australien und Großbritannien. Urheber bereits vergriffener Werke sollen 10 Jahre lang Ansprüche auf Erlöse aus dem digitalen Vertrieb Ihrer Titel anmelden können. Das in der Buchbranche heftigst diskutierte Google Book Settlement, das auch das Einscannen und die Verwertung deutscher und französischer Literatur beinhaltet hätte, ist damit vom Tisch. Google hatte im Rahmen dieses nun ad acta gelegten Vorschlags 125 Millionen Dollar für nachträglich festgestellte Rechteinhaber vorgesehen. Im Fokus der Verhandlungen zwischen Google und den Verlagen stand das Google Books-Teilprojekt "Google Library". Es sieht das Einscannen von Werken mit unklarer oder abgelaufener Urheberschaft bei kooperierenden Universitäts- und Nationalbibliotheken vor. [Foto: google.de]
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Mittwoch, 8. Juli 2009
USA - Einigung über Webradio-Abgaben
Die Organisation SoundExchange hat sich mit den Betreibern von Webradios über die Modalitäten der Urheberrechtsabgaben geeinigt. So ein Bericht von arstechnica. SoundExchange ist als Tochter der RIAA (US-Unternehmerverband der Musikindustrie) mit dem Einzug der Copyright-Abgaben für Musik beauftragt. Größere Webradios ab Einkünften von 1,25 Mio. Dollar können laut Einigung entweder pro Ausstrahlung eines Titels zahlen oder als Flatrate 25% ihrer Einkünfte abgeben. Für kleinere Internet-Sender sieht der Kompromiss ebenfalls Abgaben anteilig vom Einkommen zum genannten Prozentsatz vor. Dienste mit Abonnement werden wie klassische Sender behandelt. Unter den Radiobetreibern saß unter anderem Pandora-Gründer Tim Westergren am Verhandlungstisch, der die Einigung vorangetrieben hatte und in ihr eine tragfähige Lösung sieht. Der Kompromiss gilt mindestens bis zum Jahr 2014, wird aber dennoch von den Verhandlungsparteien als "experimentell" bezeichnet. [Foto: Pandora.com]
Montag, 27. April 2009
GEMA spürt die Rezession
Freitag, 19. Dezember 2008
Für Klingeltöne reicht GEMA-Lizenz
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt die Praxis von Klingeltonanbietern, sich nur bei der GEMA um die Lizenz für zum Handyalarm umgestaltete Versionen bekannter Songs zu bemühen. Einer gesonderten Erlaubnis des Urhebers bedarf es nicht. Dies gilt jedoch nur, falls zwischen Urheber und GEMA ein Berechtigungsvertrag in einer der Fassungen ab 2002 vorliegt. In einem konkreten Fall hatte der Komponist des von Jeanette Biedermann interpretierten Liedes "Rock My Life", Frank Kretschmer, gegen einen Klingeltonanbieter geklagt. Da hier ein Vertrag in älterer Version gültig war, bekam Kretschmer sowohl beim zuständigen Landericht als nun auch in zweiter Instanz beim BGH Recht. Feinohrige Zeitgenossen mögen sich indes fragen, ob Kretschmer denn seinerzeit die nötigen Rechte von Roxette für die Verwendung der "Nanana"-Melodie erworben hat. [Foto: cc-by-sa 3.0 SmallTown Boy]
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