Angestoßen von einer Anfrage des britischen Plattenlabels EMI bei der UK-Finanzverwaltung (HMRC) hat der Europäische Gerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass für Promo-CDs und kleine Werbegeschenke keine Umsatzsteuer zu erheben ist.
EMI leistet für verschenkte CDs im Vereinigten Königreich bislang in der Regel Abgaben an den Staat. An Entscheider werden oft mehrere hundert Exemplare eines neuen Albums verschickt, nur eine CD davon ist derzeit von der Umsatzsteuer befreit.
Das Urteil stützt sich auf eine EU-Richtlinie aus dem Mai 1977 zur Harmonisierung der Umsatzsteuer. Ein auf dem auf IT-Recht spezialisierten Portal Out Law zitierter Finanzexperte rät Musik-Labels und anderen Firmen in der EU, die Werbegeschenke verteilen, ihr Recht möglichst frühzeitig wahrzunehmen. Im Idealfall winken den Unternehmen Rückzahlungen auch für die vergangenen Jahre. [Foto: cc-by-sa 3.0 agent-media.de]
Donnerstag, 7. Oktober 2010
CD-Samples & Werbegeschenke künftig steuerfrei?!
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