Die Branchenverbände BDZV (Bundesverband deutscher Zeitungsverleger) und VDZ (Verband deutscher Zeitschriftenverleger) werden am kommenden Montag zum geplanten Leistungsschutzrecht für Verlage beim Bundesjustizministerium vorsprechen.
Das neue Recht haben sich die Regierungsparteien im Rahmen des Koalitionsvertrags auf die Agenda geschrieben. Als neue gesetzliche Grundlage neben dem bereits existierenden Urheberrecht für Journalisten soll es vor allem die Position der Verlage gegenüber Internet-Kopien stärken.
In der BDZV-Pressemitteilung betont der Verband, dass die Autoren an künftigen Erträgen aus dem Leistungsschutzrecht beteiligt werden sollen. Gespräche mit den Gewerkschaften zu möglichen Verteilungsstrategien würden bereits geführt.
Aus Sicht der Verleger-Lobby schließt das noch zu schaffende Recht eine Gesetzeslücke, da andere Kreativbranchen wie die Musikindustrie bereits Leistungsschutz genießen. Kritiker befinden Pressebeiträge durch das bestehende Urheberrecht hinreichend geschützt. Das Leistungsschutzrecht verkommt nach ihrem Dafürhalten zur Subventionsmaßnahme für althergebrachte Verlags- und Vertriebsstrukturen.
[Foto: Zeitschriften: Leistungsschutz geplant | cc-by-sa 3.0 agent-media.de]
Samstag, 26. Juni 2010
Anhörung zu geplantem Presse-Leistungsschutz
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