Die Branchenverbände BDZV (Bundesverband deutscher Zeitungsverleger) und  VDZ (Verband deutscher Zeitschriftenverleger) werden am kommenden  Montag zum geplanten Leistungsschutzrecht für Verlage beim  Bundesjustizministerium vorsprechen.
Das neue Recht haben sich die Regierungsparteien im Rahmen des  Koalitionsvertrags auf die Agenda geschrieben. Als neue gesetzliche  Grundlage neben dem bereits existierenden Urheberrecht für Journalisten  soll es vor allem die Position der Verlage gegenüber Internet-Kopien  stärken.
In der BDZV-Pressemitteilung  betont der Verband, dass die Autoren an künftigen Erträgen aus dem  Leistungsschutzrecht beteiligt werden sollen. Gespräche mit den  Gewerkschaften zu möglichen Verteilungsstrategien würden bereits  geführt.
Aus Sicht der Verleger-Lobby schließt das noch zu schaffende Recht eine  Gesetzeslücke, da andere Kreativbranchen wie die Musikindustrie bereits  Leistungsschutz genießen. Kritiker befinden Pressebeiträge durch das  bestehende Urheberrecht hinreichend geschützt. Das Leistungsschutzrecht  verkommt nach ihrem Dafürhalten zur Subventionsmaßnahme für  althergebrachte Verlags- und Vertriebsstrukturen.
[Foto: Zeitschriften: Leistungsschutz geplant | cc-by-sa 3.0 agent-media.de]
Samstag, 26. Juni 2010
Anhörung zu geplantem Presse-Leistungsschutz
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