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Donnerstag, 29. August 2013

Hotfile verliert Rechtsstreit

Hotfile hat vor einem Bundesbezirksgericht in Florida eine empfindliche Schlappe hinnehmen müssen. Der Anbieter von Online-Speicherplatz wurde der Mithilfe zur Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden. Dies berichtet der US-IT-Magazin ars technica unter Berufung auf Informanten in Kreisen der MPAA, dem Verband der großen Hollywood-Studios, der als Kläger auftrat.

Das Verfahren läuft bereits seit 2011. Hotfile berief sich stets auf den Digital Millenium Copyright Act (DMCA). Urheber haben bei Hotfile DMCA-gemäß die Möglichkeit, die Entfernung illegaler Inhalte zu erwirken. Warner Bros hatte daraufhin automatisierte Löschanträge erstellt, die teils fehlerhaft waren. Die Hotfile-Anwälte brachten dies in den Verhandlungen zur Sprache, was sich auf die Entscheidung aber offenbar nicht weiter auswirkte.

Das in Panama beheimatete Unternehmen zieht aus dem Vorhandensein illegal hochgeladener filmischer Inhalte ganz offensichtlich finanziellen Nutzen. Dies sah auch die zuständige Richterin so und kürzte den Prozess nun mit ihrem noch nicht veröffentlichten Urteilsspruch ab.
[Foto: Hotfile schuldig gesprochen | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Dienstag, 19. März 2013

Sharehoster-Nutzung fast ausschließlich illegal

Sharehoster-Nutzung fast ausschließlich illegal

Eine aktuelle Studie von OpSec Security und der GfK hat die drei Sharehoster uploaded.net, rapidshare.com und share-online.biz unter die Lupe genommen. Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass die User diese Portale fast auscchließlich als Piraterie-Seiten missbrauchen.

Die Forscher kommen zum Ergebnis, dass 96,5% aller Nutzungen der drei Portale illegal waren. Eine Nutzung definieren sie dabei als Besuch einer Download-Seite. Jeder Zugriff auf eine Download-Seite mit Links, die urheberrechtlich geschütztes Material abrufbar machen, wurde als illegal eingestuft. Spiel & Fernsehfilme sowie TV-Serien machen mehr als die Hälfte aller illegalen Nutzungen aus.

Sharehosting ist ein Massenphänomen. Im Jahr 2012 besuchten immerhin 7,88 Mio. Internetnutzer hierzulande eine der genannten Websites. Das ist fast jeder sechste private deutsche Webuser. Die komplette Studie hat der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. (IVD) als PDF-Datei veröffentlicht.
[Foto: Der Kreativindustrie ein Dorn im Auge: Rapidshare & Co. | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 6. Mai 2009

Auskunftsanspruch gilt auch bei Sharehostern

Wer urheberrechtlich geschützte Dateien wie Musik, Games oder Filme auf einem sogenannten "Sharehoster" hochlädt, ist vor rechtlicher Verfolgung keineswegs sicher. Darauf macht der Bundesverband der Musikindustrie in einer aktuellen Pressemitteilung aufmerksam. Bei Sharehostern handelt es sich um Internetdienste, über die man ohne vorherige Anmeldung Dateien auf den Server des Anbieters hochladen kann. Dem Uploader wird eine Webadresse mitgeteilt, unter der dieser sich seine Datei wieder abholen kann. Diese Technik kann auch zum illegalen Tauschen mißbraucht werden, wenn urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen und die Downloadadresse an dritte weitergegeben wird. Der neue zivilrechtliche Auskunftsanspruch für Urheberrechtsverletzungen gilt auch für solche Dienste, teilte der Bundesverband nun mit. Viele Sharehoster speichern die IP-Adressen Ihrer Klienten, über die der Uploader ermittelt werden kann. In mehreren Fällen wurden illegal handelnde Nutzer bereits abgemahnt, bei einem User sorgte die Staatsanwaltschaft München sogar für eine Hausdurchsuchung. [Foto: RapidShare.de]