Freitag, 19. Dezember 2008
Für Klingeltöne reicht GEMA-Lizenz
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt die Praxis von Klingeltonanbietern, sich nur bei der GEMA um die Lizenz für zum Handyalarm umgestaltete Versionen bekannter Songs zu bemühen. Einer gesonderten Erlaubnis des Urhebers bedarf es nicht. Dies gilt jedoch nur, falls zwischen Urheber und GEMA ein Berechtigungsvertrag in einer der Fassungen ab 2002 vorliegt. In einem konkreten Fall hatte der Komponist des von Jeanette Biedermann interpretierten Liedes "Rock My Life", Frank Kretschmer, gegen einen Klingeltonanbieter geklagt. Da hier ein Vertrag in älterer Version gültig war, bekam Kretschmer sowohl beim zuständigen Landericht als nun auch in zweiter Instanz beim BGH Recht. Feinohrige Zeitgenossen mögen sich indes fragen, ob Kretschmer denn seinerzeit die nötigen Rechte von Roxette für die Verwendung der "Nanana"-Melodie erworben hat. [Foto: cc-by-sa 3.0 SmallTown Boy]
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