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Montag, 23. September 2013

Neue Gesetze: Abmahndeckelung & verwaiste Werke

Kurz vor der Bundestagswahl haben am Freitag noch zwei Gesetzesentwürfe den Bundesrat passiert. Die Vorschläge sind so zu geltendem Recht geworden und werden erhebliche Auswirkungen auf den Umgang mit Piraterie und urheberrechtlich geschützten Werken haben.

Zum einen ist es Bibliotheken und Museen künftig möglich, "verwaiste" Werke zu digitalisieren. So können Bücher, die seit längerem vergriffen und deren Rechteinhaber nicht mehr ausfindig zu machen sind, im Internet weiterleben. Kultustaatsminister Bernd Neumann begrüßte diese Änderung der Copyright-Gesetze.

Mehr Beachtung in den Medien hat das "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" gefunden. Es sieht unter anderem Die Deckelung der Abmahngebühr auf 155,30 EUR vor. Damit soll dem massenweise Abmahnen angeblicher Urheberrechtsverletzungen Einhalt geboten werden. Selbst Bagatelldelikte wurden bislang (wohlgemerkt ohne den Nachweis einer Schuld) bereits durch die Abmahngebühr zu einer kostspieligen Angelegenheit, gegen die man sich nur über den mitunter ebenso kostspieligen, juristischen Weg zur Wehr setzen konnte.

Das von der scheidenden FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf den Weg gebrachte, neue Rechtskonzept macht dieses teilweise zum "Geschäftsmodell" pervertierte Verfahren nun für Anwälte unattraktiv. Auch gegen nicht gekennzeichnete Werbung im Internet, Telefon-Gewinnspiele und andere unredliche Werbeanrufe geht das Gesetz vor. Von weiten Teilen der Netzbevölkerung als sinnvoll erachtet, fühlen sich Interessenverbände der Musikindustrie durch die Neuregelung in ihrem Kampf gegen die alltägliche Piraterie zu stark behindert. So lamentiert der Präsident des Bundesverbandes Musikindustrie, Prof. Dieter Gorny jüngst gegenüber dem Fachmagazin Musikmarkt: "Das aktuelle Gesetz trägt zu einer weiteren folgenschweren Bagatellisierung von Urheberrechtsverletzungen bei, was gerade vor dem Hintergrund der Anstrengungen, ein diversifiziertes legales Online-Angebot aufzubauen und zu etablieren, ein falsches Signal sendet."
[Foto: Noch-Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger | cc-by-sa 3.0 Benjamin Janecke (Rectifier99)]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 14. März 2013

Abmahngebühren werden gedeckelt

Die Bundesregierung hat einen Maßnahmenpaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen. Durch das neue Gesetz sollen unter anderem Abmahngebühren gedeckelt werden. Außerdem unterliegen Telefon-Marketing und weitere unlautere Maßnahmen zur Kundenakquise künftig strengeren Regeln.

Abmahngebühren sind für das erste Schreiben nun auf 155,30 EUR beschränkt. Dies soll die bislang nicht unüblichen Abmahnungen "auf Verdacht" genügend unlukrativ machen. Leutheusser Schnarrenberg wollte explizit Verbraucher vor überzogenen Forderungen bei Bagatelldelikten schützen, die sie im schwer durchschaubearen Dickicht der Copyright-Gesetzgebung oft unwissentlich begehen.

Die Kreativindustrie hält naturgemäß wenig von der kommenden Eindämmung des Abmahnwesens. Für schwerere Fälle sieht das Gesetz allerdings eine Hintertür vor, so dass die Deckelung dann nicht gilt. Wo hier die Grenzen zu ziehen sind, darüber wird sich im Zweifel vor Gericht trefflich streiten lassen.
[Foto: "Schnarre" setzt sich für Verbraucher ein | cc-by-sa 3.0 Arian Kriesch]

Artikel von agent-media.de

Freitag, 29. April 2011

Skandälchen um ESC-Favoritin Lena

Laut Meldung auf Bild.de soll Grand-Prix-Siegerin Lena Meyer-Landrut bei Ihrer Deutschland-Tournee nur Playback gesungen haben. Die Hannoveranerin schaltete ihren Anwalt ein und mahnte das Boulevard-Blatt auf Unterlassung ab. Der Rechtsvertreter und das Management der 19-Jährigen bekräftigten, dass Lena selbstverständlich live singe. Bild entfernte die Meldung weisungsgemäß am Dienstag von der Webseite.

Angesichts junger, treuer Fans, die der lässigen ESC-Titelverteidigerin ohnehin den einen oder anderen Fehlton verzeihen, scheint die Behauptung, Lena singe nicht selbst, in der Tat unwahrscheinlich. Leider muss der deutsche Star bei ihren Konzerten derzeit mit einigen leeren Rängen leben, weil im Überschwang des letztjährigen Triumphs für eine Newcomerin unangemessen große Locations gebucht wurden.

Am 14. Mai hat die Musikerin dann im Finale des Eurovision Song Contests ihren großen Auftritt in der voll besetzten Düsseldorfer ESPRIT Arena. Über ihre Chancen wird viel diskutiert. Google prognostiziert jedenfalls einen Sieg des Raab-Schützlings. In den vergangenen zwei Jahren hatte der Internet-Riese den Gewinner des paneuropäischen Sangeswettstreits mit Hilfe einer Analyse eingegebener Suchanfragen richtig vorhergesagt.
[Foto: Publikumsliebling Lena auf der Bühne | cc-by-sa 3.0 Athyllis]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 2. Februar 2011

Mario Barth mahnt Witz-Diebstahl ab

So wenig man Mario Barth unterstellt, sein Publikum mit seinen Gags intellektuell zu überfordern, so unangefochten ist seine Gabe sein Comedy-Talent gewinnbringend zu vermarkten.

Im Dezember ließ sich der 38jährige gar den Spruch "Nichts reimt sich auf Uschi" beim Deutschen Marken- und Patentamt als Marke schützen. Nun druckte ein T-Shirt-Hersteller den Satz auf Hemden ab und bekam Post von Barths Anwalt. Das Schreiben fordert die Unterlassung der Verwendung des Witzes durch das Textil-Unternehmen. 1780,20 EUR fordert der Abmahn-Anwalt zusätzlich, wie die Neue Westfälische berichtet.

Der Spruch ist natürlich nicht neu, er wurde bereits Anfang der Neunziger von Oliver Kalkofe und Dietmar Wischmeyer im Rahmen des Frühstyxradios beim Radio FFN benutzt und schon damals auf T-Shirts abgebildet. Es ist fraglich ob sich Barth einen geklauten Witz überhaupt hätte schützen lassen dürfen. Auch generell entspricht die Möglichkeit, lustige Sätze als Marke eintragen zu lassen, sicher nicht jedermanns Rechtsverständnis.

Allen, die auf Nummer Sicher gehen möchten, gibt agent media noch eine Alternative an die Hand. Hiermit stellen wir den Spruch "Nichts reimt sich auf Sushi" gemeinfrei (public domain) zur Verfügung. Sie können den Urheber nennen, wenn Sie möchten. Sie dürfen Abwandlungen des Spruchs anfertigen, ihn lustig oder doof finden, weitererzählen oder einfach vergessen. Dies gilt weltweit.
[Foto: Nichts reimt sich auf Uschi? Unsinn... | cc-by-sa 3.0 Jörn Menning]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 6. August 2009

Rammstein versteht keinen Spaß

Die Musikgruppe Rammstein, bekannt für ihr umstrittenen aber sicher nicht humorfreien Texte, versteht keinen Spaß, wenn es um die Wahrung Ihrer (vermeintlichen) Rechte geht. So berichten mehrere Medien übereinstimmend über Abmahnungen der Rammstein betreuenden Firma Pilgrim Management u.a. an die Adresse der Augsburger Allgemeinen. Die Empfänger hatten zuvor online berichtet, dass ein neuer Song der Berliner Band seinen illegalen Weg auf die Seiten von youtube.de gefunden hatte und dort in CD-Qualität auf interessierte Hörer wartete. Der Titel wurde auf youtube zwar schnell wieder entfernt, die Berichterstattung über den neuen Song konnte dies aber nicht verhindern, weswegen Pilgrim mit Hilfe einer Abmahnung dagegen vorzugehen versuchte. Betroffen sind laut Motor.de auch Rammstein-Fanseiten, die als Reaktion auf die Besprechung des neuen Songs und Verlinkung neuer Bandfotos eine Abmahnung samit Strafandrohung erhielten. Das ebenfalls ins Visier der Musiker geratene Portal laut.de kommentiert dies mit den Worten: "Das große Getöse soll wohl von der Peinlichkeit des Leaks ablenken. Denn bei der offenbar herrschenden strikten Geheimhaltung können Song und Fotos eigentlich nur aus dem direkten Umfeld der Band ins Netz gelangt sein. Aufzuhalten ist die Geschichte ohnehin nicht mehr, auch internationale Medien berichten mittlerweile über die Vorgänge und das rustikale Vorgehen gegen Fans und Presse." Der Beliebtheit von Rammstein bei Fans und Medienvertretern dürfte das rabiate Verhalten der Band, die Ende des Jahres ein Konzertcomeback feiern wird, wohl nicht zuträglich sein. [Foto: © Freya Diepenbrock / PIXELIO (www.pixelio.de) ]

Mittwoch, 7. Mai 2008

Neue Angst bei Downloadern

Anfang des Jahres wurde das Urheberrecht derart novelliert, dass Tauschbörsennutzer, die Songs und Filme "nur" herunterladen, ebenfalls strafrechtlich belangt werden können. Bisher waren in Deutschland nur User, die selbst urheberrechtlich geschütztes Material in Umlauf bringen, im Visier der Anwälte. Laut Bericht von msn.de treten derzeit die ersten Forenberichte von "reinen" Downloadern auf, die eine Abmahnung erhalten haben. Die Novelle sorgt aber auch dafür, dass keine Abmahnwelle von Bagatelldelikten droht. Bei "leichten" Urheberrechtsversößen ohne unternehmerischen Hintergrund ist die Abmahngebühr auf 100 € gedeckelt worden. [Foto: pixelio.de]