In der EU beheimatete Sender, die kostenpflichtige Inhalte anbieten, dürfen ihre Programme europaweit ausstrahlen und entsprechende Decoder-Karten und Abos verkaufen. Dies entschied vor Kurzem der europäische Gerichtshof.
Dem britischen Sender BSkyB war es ein Dorn im Auge, dass eine findige Wirtin im Mutterland des Fußballs das deutlich günstigere Angebot des griechischen TV-Anbieters Nova nutzte, um ihren Gästen Premier League-Partien zeigen zu können. Die Richter gaben nun der Gastronomin recht und erklärten nationale Sonderstellungen von TV-Sendern für regionale Veranstaltungen für nichtig. Das Gericht begründete das Urteil mit dem von der europäischen Union vorgeschriebenen Recht auf freien Dienstleistungsverkehr.
Für den notorisch knappen deutschen Pay-TV-Sender Sky Deutschland ist die Entscheidung keine erfreuliche Nachricht. Es ist abzusehen, dass sich der Preisdruck durch ausländische Konkurrenz merklich verschärfen wird. Die Aktien des in Unterföhring beheimateten Medienunternehmens gaben nach der Publikation des Rechtsspruchs kurzfristig um fünf Prozent nach.
[Foto: Konkurrenz für Sky | (c) BSkyB]
Artikel von agent-media.de
Dem britischen Sender BSkyB war es ein Dorn im Auge, dass eine findige Wirtin im Mutterland des Fußballs das deutlich günstigere Angebot des griechischen TV-Anbieters Nova nutzte, um ihren Gästen Premier League-Partien zeigen zu können. Die Richter gaben nun der Gastronomin recht und erklärten nationale Sonderstellungen von TV-Sendern für regionale Veranstaltungen für nichtig. Das Gericht begründete das Urteil mit dem von der europäischen Union vorgeschriebenen Recht auf freien Dienstleistungsverkehr.
Für den notorisch knappen deutschen Pay-TV-Sender Sky Deutschland ist die Entscheidung keine erfreuliche Nachricht. Es ist abzusehen, dass sich der Preisdruck durch ausländische Konkurrenz merklich verschärfen wird. Die Aktien des in Unterföhring beheimateten Medienunternehmens gaben nach der Publikation des Rechtsspruchs kurzfristig um fünf Prozent nach.
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