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Montag, 23. Mai 2011

Verbraucherschützer fordern Urheberrechtsnovelle

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) möchte laut aktueller Pressemitteilung dafür eintreten, dass die Rechte der Endverbraucher im Urheberrecht stärker verankert werden.

Nach Dafürhalten des vzbv sind in den jüngsten Änderungen der Copyright-Gesetze lediglich die Interessen der Kreativindustrie berücksichtigt worden. Zudem wurde nach Ansicht des eingetragenen Vereins mehr Verwirrung gestiftet als Klarheit geschaffen. Der Verband fordert nun neben Vereinfachungen der Gesetze das Recht auf die Herstellung von Privatkopien und den Wiederverkauf digitaler Inhalte. Auch soll überzogenen Abmahnkosten ein Riegel vorgeschoben werden.

Der vzbv hatte als Dachorganisation der Verbraucherzentralen der Bundesländer sowie 26 weiterer verbraucherpolitisch orientierter Verbände ein anwaltliches Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Auf Grundlage dieser 116 Seiten starken Expertise hat der Verband ein Positionspapier mit den Forderungen der Verbraucherschützer an den Gesetzgeber verfasst.
[Foto: Privatkopien: Raus aus der Grauzone! | Copyleft Rainer Knäpper]

Artikel von agent-media.de

Sonntag, 21. März 2010

Gorny appelliert an Politik

Im Vorfeld der diesjährigen Jahrespressekonferenz des Bundesverband Musikindustrie bringt Verbandschef Dieter Gorny mal wieder seine Thesen zum Schutz des geistigen Eigentums unters Volk. Angesichts der Tatsache, dass die Musikindustrie mittlerweile ihre Hausaufgaben im Kampf gegen die Musikpiraterie erledigt und das in ihre Macht stehende hierfür getan habe, fordert der Lobbyist im Interview mit der WELT die Politik abermals dazu auf, ihrer Verantwortung gerecht und im Kampf gegen das Unwesen des Raupkopierens endlich konsequent tätig zu werden. Dabei sieht Gorny in der in Frankreich praktizierten Internetsperre ein probates Mittel im Kampf gegen den digitalen Diebstahl, dem sich der Gesetzgeber nicht länger verschließen dürfe. Während sich die Musikwirtschaft unter den gegebenen Umständen passabel schlage und sich im Krisenjahr 2009 sogar besser behaupten konnte als die Gesamtwirtschaft, sei nun die Politik aufgefordert, mit drakonischen Maßnahmen wie der Internetsperre das öffentliche Bewusstsein in Bezug auf die Bedeutung von Urheberrechten und deren Schutz zu schärfen und damit einen bedeutenden Beitrag zum Erhalt der Kreativwirtschaft zu leisten.

Zur Jahrespressekonferenz können sich Journalisten noch bis einschließlich Montag, 22.03, akkreditieren. [Foto: Dieter Gorny; musikindustrie.de]
Link: Musikindustrie.de

Mittwoch, 17. Februar 2010

Bundesverband Regie vergibt Preise

Im Rahmen der Berlinale hat der Bundesverband Regie eine eigene Preisverleihung ins Leben gerufen. In den Kategorien "Beste Regie" sowie Lebenswerk, beste Darstellerin und bester Darsteller sollen die Mitglieder des Berufsverbandes für Filmschaffende die Nominierungen verabschieden, während eine Fachjury des Verbandes über die Preisvergabe entscheidet. Der Bundesverband Regie wird dieser Tage 35 Jahre alt und nimmt auch dies als Anlass für die Initiierung des eigenen Wettbewerbs. Wenn die Verleihung wie geplant im Herbst stattfindet, werden sich die Gewinner voraussichtlich über die höchstdotierten deutschen Regie-Preise freuen dürfen.

Freitag, 29. Januar 2010

10 Punkte gegen die Kulturflatrate

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) hat in einer Pressemitteilung zehn Punkte gegen eine Kulturflatrate veröffentlicht. Bei der in der Politik dikutierten Abgabe soll durch einen Aufschlag bei den Internetgebühren jeder (auch derzeit illegale) Download von urheberrechtlich geschütztem Material wie Musik, Filmen oder E-Books abgegolten werden. Nachfolgend die Liste der Argumente des BVMI.

  1. Die Kulturflatrate ist unfair, weil Verbraucher für etwas bezahlen, was sie gar nicht nutzen.
  2. Die Kulturflatrate entzieht gerade den neuen digitalen Geschäftsmodellen die ökonomische Basis.
  3. Die Kulturflatrate führt zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung aller Konsumenten und benachteiligt sozial Schwache.
  4. Die Kulturflatrate erfordert den Aufbau eines gigantischen Bürokratie- und Verwaltungsapparates.
  5. Die Kulturflatrate verflacht die Kultur.
  6. Die Kulturflatrate nimmt Urhebern und Künstlern das Recht über die Verwendung ihrer Werke selbst zu bestimmen.
  7. Die Kulturflatrate widerspricht den ökonomischen Prinzipien unserer Gesellschaft.
  8. Die Kulturflatrate verstößt gegen international geltendes Urheberrecht.
  9. Die Kulturflatrate führt zu einer Entwertung des geistigen Eigentums.
  10. Die Kulturflatrate wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet.
Die angesprochenen Ungerechtigkeit durch Gleichbelastung unabhängig von der Nutzung aus Punkt eins und drei trifft sicher auch auf die von den Verwertungsgesellschaften als unabdingbar angesehenen Geräteabgaben z.B. auf Brenner und Rohlinge zu. Dennoch ist dies für die Verbraucher wohl der wichtigste Punkt. Auch die Probleme einer nationalen oder europäischen Insellösung sowohl für den hiesigen E-Commerce als auch in Sachen internationalen Rechts und Verteilungsfragen liegen auf der Hand. Die Verflachungsargumente sind indes eher spekulativ.
[Foto: Vorstandsvorsitzender Dieter Gorny; musikindustrie.de]

Sonntag, 3. Januar 2010

Musikindustrie knackt 10-Prozent-Marke

Die deutsche Musikindustrie wird  bis zum Ende des laufenden Jahres erstmalig mehr als 10 Prozent Ihres Gesamtumsatzes online verdienen. Wie der Geschäftsführer des Branchenverbandes, Stefan Michalk, Medienberichten zufolge bekannt gab, liegt demnach die Wachstumsrate im Onlinegeschäft, der Wirtschaftskrise zum Trotz, bei 20 bis 30 Prozent. Der Gesamtumsatz der Musikindustrie in Deutschland wird dagegen 2009 leicht zurückgehen und in etwa 1,55 Milliarden EUR erreichen. Im internationalen Vergleich erkennt der Branchenverband für den deutschen Onlinemarkt noch enormes Wachstumspotential und rechnet im Jahr 2013 mit einem Wachstum des online erzielten Umsatzanteils auf 20 Prozent. Dennoch bleibt hierzulande die CD Rückgrat der Musikindustrie und vermag aktuell stabile 140 bis 150 Millionen Tonträger pro Jahr abzusetzen. Zum Onlinegeschäft zählen zum Beispiel die Erlöse aus Downloadverkäufen oder auch online erzielte Lizenzeinnahmen, nicht aber im Internet verkaufte physische Tonträger. [Foto: Bundesverband Musikindustrie]

Sonntag, 17. Mai 2009

Bundesverband Musikindustrie begrüßt Internetverbot

Der (deutsche) Bundesverband der Musikindustrie e.V. begrüßt in einer Pressemitteilung vom 13.05. den Beschluss der beiden französischen Parlamentskammern, Urheberrechtsverletzungen im Wiederholungsfall mit einem befristeten Internetverbot zu ahnden. So soll uneinsichtigen Wiederholungstätern der Internetzugang für die Dauer eines Jahres gesperrt werden, ohne dass die Gebühren für den jeweiligen Provider während dieser Zeit entfallen würden. Der Bundesverband der Musikindustrie sieht in dem französichen Vorstoß ein probates Mittel, den massiven und nicht nur die Musikindustrie in ihrer Existenz nachhaltig bedrohenden Urheberrechtsverletzungen Herr zu werden. Kritiker des Gesetzes bemängeln u.a., dass nach fruchtlosen Verwarnungen der Delinquenten nicht ein Gericht, sondern eine Behörde über die Verhängung der Strafe entscheiden soll. [Foto: wikimedia]

Mittwoch, 6. Mai 2009

Auskunftsanspruch gilt auch bei Sharehostern

Wer urheberrechtlich geschützte Dateien wie Musik, Games oder Filme auf einem sogenannten "Sharehoster" hochlädt, ist vor rechtlicher Verfolgung keineswegs sicher. Darauf macht der Bundesverband der Musikindustrie in einer aktuellen Pressemitteilung aufmerksam. Bei Sharehostern handelt es sich um Internetdienste, über die man ohne vorherige Anmeldung Dateien auf den Server des Anbieters hochladen kann. Dem Uploader wird eine Webadresse mitgeteilt, unter der dieser sich seine Datei wieder abholen kann. Diese Technik kann auch zum illegalen Tauschen mißbraucht werden, wenn urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen und die Downloadadresse an dritte weitergegeben wird. Der neue zivilrechtliche Auskunftsanspruch für Urheberrechtsverletzungen gilt auch für solche Dienste, teilte der Bundesverband nun mit. Viele Sharehoster speichern die IP-Adressen Ihrer Klienten, über die der Uploader ermittelt werden kann. In mehreren Fällen wurden illegal handelnde Nutzer bereits abgemahnt, bei einem User sorgte die Staatsanwaltschaft München sogar für eine Hausdurchsuchung. [Foto: RapidShare.de]