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Mittwoch, 6. März 2013

Leistungsschutz: Verleger sind zufrieden

Der vom Bundestag beschlossene Leistungsschutz für Presseerzeugnisse ist etwas überraschend von den beiden großen Verlagsorganisationen "Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger" (BDZV) und "Verband Deutscher Zeitschriftenverleger" (VDZ) begrüßt worden. Das Gesetz wurde am vergangenen Freitag mit 293 Ja-Stimmen bei 234 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen durchgewinkt.

Wie agent media im Vorfeld berichtete, ist die Gesetzesnovelle recht kurzfristig um eine entscheidenden Passus ergänzt worden. Die kostenfreie Nutzung "kleinster Textausschnitte" ist nun auch kommerziellen News-Aggregatoren gestattet. Über die genaue Länge der erlaubten Teaser schweigt sich der Gesetzgeber allerdings unbefriedigenderweise aus. Im Zweifel werden Gerichte nun klare Grenzlinien ziehen müssen.

Google kann sich erstmal auf den Standpunkt stellen, die eigenen Artikel-Anrisse seien gesetzeskonform. So kann sich auch der Suchmaschinenriese als Gewinner bei der Gestaltung der Neuregelung fühlen.
[Foto: Wahrscheinlich legal: Google News | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Dienstag, 26. Februar 2013

Zahnloser Presse-Leistungsschutz?

Die Regierungskoalition hat sich offenbar auf eine weitgehend entschärfte Version des Presseleistungsschutzes im Internet geeinigt. Wie unter anderem heise.de berichtet, sollen entgegen früheren Gesetzes-Entwürfen Teaser bis zu einer gewissen Länge explizit erlaubt werden. Dabei stützt man sich argumentativ wohl auf die gängige Rechtsauffassung, dass auch kleine Vorschaubildchen (Thumbnails) ohne Urheberrechtsabgaben genutzt werden dürfen.

Im Ergebnis wäre dies ein Sieg für Google. Der bei den Verlegern umstrittene Dienst Google News wäre damit wohl in seiner aktuellen Form oder mit wenigen Modifikationen legitimiert. Die FDP wollte sich bei der erlaubten zitierten Textlänge sogar an den beim Suchmaschinenbetreibers üblichen 160 Zeichen orientieren. Hierüber ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen.

Über das Gesetz zum Leistungsschutz für die Presse wird der Bundestag am Freitag entscheiden. Sollten sich die Medienberichte bewahrheiten, werden die Verlage an den auf kommerziellen News-Aggregatoren erzielten Einnahmen entweder nicht oder nur unter speziellen Voraussetzungen partizipieren. Ob die Lobby der Zeitungs- und Zeitschrifenmacher in diesem Punkt klein beigibt, bleibt abzuwarten.
[Foto: Gute Nachrichten für Google News | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 7. Februar 2013

Absage an französische Google-News-Lösung

In Frankreich hat sich Google mit den Verlegern über die Beteiligung an Gewinnen aus der Nutzung von journalistischen Inhalten geeinigt. Der Suchmaschinenriese wird einen Fonds über 60 Millionen EUR einrichten, der die Webmedien des westeuropäischen Landes unterstützen soll. Mit der Lösung konnte der IT-Riese eine mögliche Google-Steuer für seine News-Services abwenden, die vermutlich sehr viel teurer gekommen wäre.

Hoffnungen, eine derartige friedliche Lösung könnte auch in Deutschland erzielt werden, hat der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) in einem aktuellen Statement eine Absage erteilt. Die Lobby-Organisation strebt hierzulande eher die große Lösung an. Der vom VDZ angestrebte Leistungsschutz für Presseerzeugnisse würde für alle News-Aggregatoren greifen. Es soll keine Spezialeinigung mit Google geben. "Frankreichs Lösung ist eine Wette auf das Google-Monopol", urteilt Christoph Keese, Sprecher der Arbeitsgruppe Leistungsschutz der Zeitschriften- und Zeitungsverleger.

Tatsächlich ist der Kompromiss in Deutschlands westlichem Nachbarland alles andere als eine Niederlage für Google. Vielmehr sicherten die Nachrichtenmacher zu, in Zukunft noch stärker auf AdSense zu setzen. Das Werbenetz ist die Chash Cow des Suchmaschinen-Platzhirsches. Die Einrichtungskosten für den Fond dürften sich binnen kurzer Zeit amortisieren.
[Foto: Deutschen Verlagen Ein Dorn im Auge: Google News | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Dienstag, 27. November 2012

Google-Kampagne gegen Leistungsschutz-Änderung

Suchmaschinenriese Google ruft zusammen mit anderen Internetfirmen wie Facebook oder Twitter Internet-User dazu auf gegen die in Deutschland geplanten Änderungen des Leistungsschutzrechtes zu protestieren. Kernpunkt der Kritik ist das von den Printverlagen propagierte neue Vergütungsmodell. Ausschnitte aus Artikeln sollen nicht wie bis dato in den Onlinemedien unter Verweis auf die Quelle kostenlos angezeigt werden dürfen. Vielmehr steht eine kostenpflichtige Vergütung auch für diese Art der Nutzung Raum. Google sieht die Informationsfreiheit im Netz gefährdet. Da auch ein Teil des Werbe-Geschäftes bedroht wird, wirkt der Schlachtruf der Kampage "Verteidige dein Netz" etwas scheinheilig.

Die Verlage erhoffen sich von der Änderung eine stärkere finanzielle Partizipation am Wandel des Lesegewohnheiten ihres Publikums, das sich mehr und mehr Onlineinhalten zuwendet. Die etablierten Medien konnten das Wasser dieses Trends bislang kaum auf ihre Mühlen lenken. Umso interessierter sind sie an der Änderung des Leistungsschutzrechts, die ihnen ohne eigenes Zutun finanzielle Mehreinnahmen garantieren würde.

Die von den Verlagen vehement eingeforderten Änderungen dienen aber nur scheinbar dazu, die kostenlose Nutzung ihrer Inhalte zu stoppen und wirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Dies zeigt der Umstand, dass die Firmen schon jetzt durch eine simple Quellcode-Änderung Google und anderen Suchmaschinen den Zugang zu ihrem geistigen Eigentum verwehren könnten. Mit der Konsequenz, auch keine Besucher mehr von diesen Seiten zu bekommen, wollen jedoch die wenigsten leben.
[Foto: Google-Kampagne gegen Presse-Leistungsschutz | (c) Google]

Artikel von agent-media.de

Montag, 5. November 2012

Leistungsschutz: Bundeskabinett winkt Fristverlängerung durch

Die Verlängerung der Fristen für den Leistungsschutz in Deutschland hat eine weitere Hürde genommen. Bereits vor mehr als einem Jahr war eine EU-Richtlinie zur Ausdehnung Schutzdauer von 50 auf 70 Jahre beschlossen worden. Das Bundeskabinett hat jüngst die Umsetzung in hiesiges Recht durchgewinkt. Nun wird der Gesetzgeber die Details ausarbeiten.

Von der Anpassung profitieren Musiker, die noch im Alter auf finanzielle Erträhe aus früheren Engagements hoffen dürfen. Auch Musik-Labels und Produzenten von Tonträgern sind Nutznießer der Änderung. Der Leistungsschutz existiert unabhängig vom Urheberrecht, welches Komponisten und Autoren einen Anteil an den Umsätzen aus Musik-Aufführungen und -Verkäufen sichert. Er regelt die weitergehende Vergütung der an einer Aufnahme beteiligten Personen und Institutionen.

Wie nicht anders zu erwarten, begrüßte der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) die Entscheidung des Kabinetts in einer Pressemitteilung. Der BVMI-Vorstandsvorsitzende Dieter Gorny sieht allerdings noch "erhebliche Missstände" hinsichtlich der "Möglichkeiten zur Durchsetzung der zugestandenen Rechte im digitalen Raum". Bekanntlich möchte der Musik-Lobby-Verband Internet-Provider stärker in die Pflicht nehmen, um Rechtsverletzungen im Netz besser verfolgen und ahnden zu können.
[Foto: Gute Nachricht für alternde Studiomusiker | cc-by-sa 3.0 Holger.Ellgaard]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 30. August 2012

Kabinett beschließt Presse-Leistungsschutz

Das Kabinett um Bundeskanzerlin Angela Merkel hat den umstrittenen Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht von Presse-Erzeugnissen durchgewinkt. Er sieht vor, dass gewerbliche Anbieter für die Verwendung journalistischer Inhalte die Verlage vergüten müssen. Auch für die auszugsweise Nutzung von Textinhalten können die Verleger Lizenzgebühren verlangen. Nicht zur Kasse gebeten werden privat agierende Blogger und Autoren, die Teile von Texten im Rahmen der Zitatfreiheit verwenden.

Explizit nennt der Entwurf, der nun den Bundestag passieren muss, Suchmaschinen als Nutznießer fremden geistigen Eigentums. Auch Textschnipsel in den Suchergebnissen wären künftig schützenswert. Sie sind von der Zitierfreiheit nicht abgedeckt, da siese eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Zitat voraussetzt.

Die Reaktion von Google fiel entsprechend deprimiert aus. Kay Oberbeck, in Deutschland Leiter der Unternehmenskommunikation für den Internetgiganten, sprach von einem schwarzen Tag für das Internet. "Das Suchen und Finden im deutschen Netz wird massiv gestört. Dieser Eingriff in das Internet ist weltweit ohne Beispiel", zitiert focus online Oberbeck weiter. Kritiker bemängeln zudem die vielen Fragen, die der Entwurf offen lässt. So nutzen viele Blogger Werbeeinblendungen zur Finanzierung ihrer Dienstleistung und operieren künftig in einer rechtlichen Grauzone, wenn Sie Verlagsartikel übernehmen oder anteasern.
[Foto: Neue Kosten für Google? | (logo)]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 21. Juni 2012

Presse-Leistungsschutz - Viel Lärm um nichts?

Das Bundesministerium der Jusitz hat in der vergangenen Woche einen Entwurf für einen Leistungsschutz der Presseverlage vorgelegt. Auch der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher  Zeitschriftenverleger (VDZ) erhielten ein Exemplar. Die Lobbyorganisationen begrüßten den Vorstoß umgehend in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Der BITKOM als Vertreter der IT-Branche hingegen spart in einer eigenen Stellungnahme nicht mit Kritik. Deutschland gehe hier wieder einen Sonderweg. Suchmaschinen könnten Presseartikel künftig womöglich nicht mehr in ihren Ergebnissen anzeigen oder müssten auf den gewohnten Teaser verzichten, da laut Vorschlag auch Teile von Presseerzeugnissen schützenswert seien.

Tatsächlich ist der Entwurf weit weniger scharf als vom BITKOM angeprangert. So bleibt die Artikel-Verlinkung laut beigefügtem Kommentar des Ministeriums weiterhin erlaubt. Auch das Zitier-Recht soll gewahrt werden. Diese Eckpfeiler dürften die gängige Praxis der Suchmaschinen rechtlich absichern.

Die Einführung des Presse-Leistungsschutzes wurde bereits im Koalitionsvertrag von CDU und FDP aus dem Jahre 2009 vereinbart. Das neue Recht soll die Verlage mit anderen Werkmittlern wie etwa Musik-Labels gleichstellen. Bislang können nur Autoren selbst gegen unerlaubte Kopien ihrer Artikel vorgehen. Kritiker befürchten die Einführung eines neuen Verwertungsapparats für die Eintreibung der durch die Nutzung der journalistischen Texte entstandenen Tantiemen.
[Foto: Neues von Leutheusser-Schnarrenberger | cc-by-sa 3.0 Arian Kriesch]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 7. März 2012

Leistungsschutz für Journalisten wird konkret

Übereinstimmenden Presseberichten zufolge konkretisierte die schwarz-gelbe Bundesregierung am vergangenen Sonntag ihre Pläne, das Leistungsschutzrecht hinsichtlich der gewerblichen Nutzung von Presseartikeln im Internet zu reformieren. Darauf hatten sich die Regierungsparteien bereits bei den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag 2009 geeinigt.

Regierungskreisen zufolge soll die kommerzielle Nutzung von Artikel beispielsweise durch Aggregatoren wie Google News einer Zwangsabgabe an die betroffenen Verlage unterliegen. Die Tarifgestaltung und Eintreibung der Gebühren soll eine Verwertungsgesellschaft übernehmen. Die Bundesregierung verwies ausdrücklich darauf, dass nicht nur die Verlage, sondern auch die Urheber selbst, also die Verfasser der jeweiligen Beiträge, von den Einnahmen partizipieren sollten und nimmt damit die Verleger in die Pflicht. Die nähere Ausarbeitung des Vorhabens liegt nun bei den zuständigen Fachabteilungen der Ministerien.

Dies Verlage zeigten sich in einer ersten Stellungnahme erfreut über die aus ihrer Sicht überfällige Gleichstellung mit anderen
Sektoren der Kreativindustrie.
 
Gegenwind kommt vom Bundesverband für Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom). Der Verband, dem auch Internetfirmen wie Google und Apple angehören, spricht von einer Zwangsabgabe. Nach Ansicht der IT-Lobby-Organisation wird das Vorhaben zu einer Behinderung der Internetwirtschaft und zu einer milliardenschweren Abgabenlast für Unternehmen und Selbstständige in Deutschland führen.
 
Ebenso wie der Verband argumentiert auch die Piratenpartei gegen die Initiative der Koalition. So sei es schon heute möglich, das Auslesen von Webseiten durch Crawler wie dem der Google News zu verhindern. Verlage und Betreiber von News-Seiten unterlassen dies jedoch derzeit. Die Indexierung durch Suchmaschinen ist dafür offenbar zu essenziell für die Reichweite der Webauftritte. Zudem ist nach Auffassung der Piraten die Unterscheidung zwischen gewerblichen und nichtkommerziellen Nutzern nicht immer einfach. In einer Grauzone sieht man zum Beispiel Blogger, die Zeitungsberichte zitieren und zur Finanzierung ihres Angebots Werbebanner einblenden.
[Foto: Merkel-Regierung mit neuer Initiative | cc-by-sa 3.0 Ralf Roletschek]

Artikel von agent-media.de

Dienstag, 13. September 2011

EU: Schutzfrist-Verlängerung beschlossen

Wie erwartet wurde die Verlängerung der Leistungsschutzfrist gestern vom EU-Rat durchgewinkt. Die Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Labels und Musiker werden dann hierzulande 70 statt  50 Jahre Tantiemen aus öffentlicher Aufführung und Verkauf der von ihnen bespielten Tonträger erhalten.

Vom internationale Dachverband der Phono-Industrie IFPI wurde die Entscheidung wohlwollend aufgenommen. Der Star-Tenor und IFPI-Vorsitzende Plácido Domingo betonte in einer Pressemitteilung, dass vor allem junge Künstler am Karrierestart von den Mehreinnahmen profitieren würden.

Der Hauptteil der Zusatzeinkünfte wird nach Expertenmeinung jedoch zunächst den vier großen Plattenfirmen zufallen, wir berichteten. Man kann daher nur hoffen, dass die Majors einen angemessenen Teil der Gelder in hoffnungsvolle Talente und nur wenig in die Taschen ihrer Vorstände stecken. Wohl deshalb stimmten die Delegationen aus Schweden, Belgien, Dänemark, Luxemburg, Slowenien sowie der Tschechischen Republik und der Slowakei gegen die Richtlinie. Die Österreicher und Esten enthielten sich.
[Foto: IFPI-Chairman Plácido Domingo | gemeinfrei]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 7. September 2011

EU: Bald 70 Jahre Leistungsschutz?

Im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten (AStV) wird heute über die EU-weite Verlängerung des Leistungsschutzes auf Musikaufnahmen von 50 auf 70 Jahre diskutieren. Es wird erwartet, dass der AStV dem von der Musikindustrie unterstützten Vorstoß zustimmt. Der AStV bereitet die Sitzungen des EU-Rates vor und ist somit ein vorentscheidendes Gremium.

Vom Leistungsschutzrecht profitieren alle, die bei der Produktion einer Musikaufnahme mitgewirkt, also eine Leistung erbracht haben. Dazu gehören neben der Plattenfirma auch die ausübenden Künstler.

Eine von vier renommierten Forschungsinstituten veröffentlichte Studie aus dem Jahr 2008 kommt allerdings zu dem Schluss, dass von den Mehreinnahmen 72 Prozent auf die vier großen Plattenfirmen EMI, Warner Music, Sony BMG und Universal entfallen würden. Weitere 24 Prozent kämen bei dem erfolgreichsten Fünftel der Künstler an. Somit gingen nur vier Prozent der Zusatzeinkünfte an die übrigen 80 Prozent der Musiker.

Kritikern erscheint der Vorstoß daher als reine Geldmacherei der Musikindustrie. Zudem träfen die neuen Abgaben auch die eigene Klientel: Bei Verwendung kurzer Samples älteren Datums könnten Remixer künftig zur Kasse gebeten werden.

Und die EU-Gremien müssen sich nicht zum ersten mal den Vorwurf gefallen lassen, sie fungierten als willkommene zentrale Anlaufstelle für Lobbyisten, die sich bei der Durchsetzung ihrer Interessen nun nicht mehr mit den einzelnen Staaten herumzuplagen brauchen.
[Foto: Beatles-Songs: Leistungsschutz läuft ab | cc-by-sa 3.0 VARA]

Artikel von agent-media.de

Samstag, 26. Juni 2010

Anhörung zu geplantem Presse-Leistungsschutz

Die Branchenverbände BDZV (Bundesverband deutscher Zeitungsverleger) und VDZ (Verband deutscher Zeitschriftenverleger) werden am kommenden Montag zum geplanten Leistungsschutzrecht für Verlage beim Bundesjustizministerium vorsprechen.

Das neue Recht haben sich die Regierungsparteien im Rahmen des Koalitionsvertrags auf die Agenda geschrieben. Als neue gesetzliche Grundlage neben dem bereits existierenden Urheberrecht für Journalisten soll es vor allem die Position der Verlage gegenüber Internet-Kopien stärken.

In der BDZV-Pressemitteilung betont der Verband, dass die Autoren an künftigen Erträgen aus dem Leistungsschutzrecht beteiligt werden sollen. Gespräche mit den Gewerkschaften zu möglichen Verteilungsstrategien würden bereits geführt.

Aus Sicht der Verleger-Lobby schließt das noch zu schaffende Recht eine Gesetzeslücke, da andere Kreativbranchen wie die Musikindustrie bereits Leistungsschutz genießen. Kritiker befinden Pressebeiträge durch das bestehende Urheberrecht hinreichend geschützt. Das Leistungsschutzrecht verkommt nach ihrem Dafürhalten zur Subventionsmaßnahme für althergebrachte Verlags- und Vertriebsstrukturen.
[Foto: Zeitschriften: Leistungsschutz geplant | cc-by-sa 3.0 agent-media.de]