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Mittwoch, 6. März 2013

Leistungsschutz: Verleger sind zufrieden

Der vom Bundestag beschlossene Leistungsschutz für Presseerzeugnisse ist etwas überraschend von den beiden großen Verlagsorganisationen "Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger" (BDZV) und "Verband Deutscher Zeitschriftenverleger" (VDZ) begrüßt worden. Das Gesetz wurde am vergangenen Freitag mit 293 Ja-Stimmen bei 234 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen durchgewinkt.

Wie agent media im Vorfeld berichtete, ist die Gesetzesnovelle recht kurzfristig um eine entscheidenden Passus ergänzt worden. Die kostenfreie Nutzung "kleinster Textausschnitte" ist nun auch kommerziellen News-Aggregatoren gestattet. Über die genaue Länge der erlaubten Teaser schweigt sich der Gesetzgeber allerdings unbefriedigenderweise aus. Im Zweifel werden Gerichte nun klare Grenzlinien ziehen müssen.

Google kann sich erstmal auf den Standpunkt stellen, die eigenen Artikel-Anrisse seien gesetzeskonform. So kann sich auch der Suchmaschinenriese als Gewinner bei der Gestaltung der Neuregelung fühlen.
[Foto: Wahrscheinlich legal: Google News | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Dienstag, 22. Januar 2013

VDZ antwortet auf "Verteidige dein Netz"

Mit einiger Verzögerung haben die Zeitschriftenverlage heute eine Antwort auf Googles Initiative "Verteidige dein Netz" gegeben. Mit der Kampagne will der Suchmaschinen-Riese das für Presse-Erzeugnisse geplante Leistungsschutzrecht (LSR) verhindern. Vorgesehen ist, dass für die komplette oder teilweise Anzeige von Artikeln durch gewerbliche Nachrichten-Aggregatoren wie "Google News" eine Abgabe an die Verlage entrichtet wird.

In einer aktuellen Mitteilung versucht nun der der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) die zehn von Google im Rahmen von "Verteidige dein Netz" aufgestellten Behauptungen zu entkräften. Zum Beispiel sei die Möglichkeit, Seiten für den Internetriesen per robots.txt zu sperren, zwar gegeben, aber nicht ausreichend. Vielmehr wolle man die Auflistung in Suchmaschinen beibehalten, aber eben zu den eigenen, möglichst fein definierbaren Bedingungen.

Der VDZ betont mehrfach, dass die Verlage nur bei geschäftsmäßig betriebenen News-Aggregatoren an den Erlösen beteiligt werden möchte. Zugeben muss der Verband in diesem Zusammenhang, dass das Prinzip der gewerblichen Nutzung bei den besonders scharf kritisierten "Google News" nur mittelbar gegeben ist. Der Service zeigt keine Werbebeeinblendungen. Der VDZ argumentiert hier etwas halbgar, dass im Netzwerk Google+ und auf anderen Seiten des Web-Giganten sehr wohl Geld mit den Teasern verdient wird. Darüber, warum man dann nicht mit diesen Diensten, sondern eben mit Google News so hart ins Gericht geht, bleibt die Lobby-Organisation jedoch eine Antwort schuldig.

Schwammige Google-Behauptungen wie "Google unterstützt Presseverlage auf der ganzen Welt, ihre Onlineseiten zu vermarkten", "Das Leistungsschutzrecht wird von weiten Teilen der deutschen Gesellschaft abgelehnt" oder "Im Vergleich mit anderen Ländern hinkt Deutschland internetpolitisch hinterher" kritisiert der VDZ zu Recht als wenig aussagekräftig und populistisch.
[Foto: Späte VDZ-Antwort auf Google-Kampagne | (logo)]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 21. Juni 2012

Presse-Leistungsschutz - Viel Lärm um nichts?

Das Bundesministerium der Jusitz hat in der vergangenen Woche einen Entwurf für einen Leistungsschutz der Presseverlage vorgelegt. Auch der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher  Zeitschriftenverleger (VDZ) erhielten ein Exemplar. Die Lobbyorganisationen begrüßten den Vorstoß umgehend in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Der BITKOM als Vertreter der IT-Branche hingegen spart in einer eigenen Stellungnahme nicht mit Kritik. Deutschland gehe hier wieder einen Sonderweg. Suchmaschinen könnten Presseartikel künftig womöglich nicht mehr in ihren Ergebnissen anzeigen oder müssten auf den gewohnten Teaser verzichten, da laut Vorschlag auch Teile von Presseerzeugnissen schützenswert seien.

Tatsächlich ist der Entwurf weit weniger scharf als vom BITKOM angeprangert. So bleibt die Artikel-Verlinkung laut beigefügtem Kommentar des Ministeriums weiterhin erlaubt. Auch das Zitier-Recht soll gewahrt werden. Diese Eckpfeiler dürften die gängige Praxis der Suchmaschinen rechtlich absichern.

Die Einführung des Presse-Leistungsschutzes wurde bereits im Koalitionsvertrag von CDU und FDP aus dem Jahre 2009 vereinbart. Das neue Recht soll die Verlage mit anderen Werkmittlern wie etwa Musik-Labels gleichstellen. Bislang können nur Autoren selbst gegen unerlaubte Kopien ihrer Artikel vorgehen. Kritiker befürchten die Einführung eines neuen Verwertungsapparats für die Eintreibung der durch die Nutzung der journalistischen Texte entstandenen Tantiemen.
[Foto: Neues von Leutheusser-Schnarrenberger | cc-by-sa 3.0 Arian Kriesch]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 3. Mai 2012

Verleger und Drehbuchautoren in der Content Allianz

Der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und die jeweilgen Verbände deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und Drehbuchautoren (VDD) sind letzte Woche der Content Allianz beigetreten. Anlass war der "Tag des geistigen Eigentums".

Die Content Allianz fungiert als Dachverband unterschiedlicher Lobbyorganisationen der Kreativwirtschaft. Sie setzt sich bei Politikern für die Wahrung geistigen Eigentums ein. Urheber- und Leistungsschutz sollen durch effektive Maßnahmen gegen Medien-Piraterie gestärkt werden.

Die Vereinigung bestand bislang aus Vertretern der öffentlich-rechtlichen sowie privater Fernsehanstalten (ARD, ZDF, VPRT) und der Musiwirtschaft (GEMA & BVMI). Auch Organisationen von Filmschaffenden (Produzentenallianz & SPIO) sowie des Literaturmarkts (Börsenverein des Deutschen Buchhandels) gehören der Content Allianz bereits seit längerer Zeit an.
[Foto: BDZV ist Content Allianz beigetreten | (logo)]

Artikel von agent-media.de

Montag, 7. November 2011

Verlage erwarten positive Marktentwicklung

Auf der Jahrespressekonferenz des Verbands Deutscher Zeitschriftenverlage (VDZ) konnte Hauptgeschäftsführer Wolfgang Fürstner Positives vermelden. Laut Herbstumfrage wird der Umsatz der Verlage um 1,4 Prozent steigen. Die Zahl der Beschäftigten steigt um 2,0 Prozent auf 33.000. Befragt wurden über 100 Unternehmen. Bereits 2010 waren die Einnahmen leicht gestiegen. Für das kommende Jahr gehen die Verlagshäuser von einem etwas geringeren Plus aus.

Der klassischen Einnahmequellen Vertrieb und Anzeigengeschäft haben 2010 etwa 80 Prozent der Umsätze ausgemacht. 2014 wird dieser Anteil nach Einschätzung der Branche bei nur noch 70 Prozent liegen. Die Verlage rechnen mit einer Verschiebung hin zu mobilen Diensten. Das Online-Geschäft soll 2014 11 Prozent der Umsätze sichern. Die auf eine breitge Leser-Basis ausgelegten Publikumszeitschriften rechnen sogar mit 15 Prozent.

Fürstner forderte auf der Pressekonferenz faire Spielregeln. Er prangerte an, dass für die hiesigen Pressehäuser strenge und teure Datenschutz-Richtlinien einzuhalten sind, während "für globale Internet-Giganten weitgehend freie Bahn" gebe. Als besonders wichtig erachtet Fürstner das laut Koalitionsvertrag von 2009 politisch bereits geplante Leistungsschutzrecht und die verringerte Umsatzssteuer auch auf dem digitalen Vertriebsweg. Die Online-Nachrichten der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten sind dem VDZ seit längerer Zeit als gefühlt kostenlose Konurrenz ein Dorn im Auge. Die Forderung nach Beschneidung dieser Services blieb folglich auf der Pressekonferenz der Lobby-Organisation nicht unerwähnt.

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 17. Februar 2011

Apple-Erklärung macht Verlage nicht glücklich

In einer Erklärung vom 15.02. ist Apple einen kleinen Schritt auf die Verlage zugegangen. Beim Abschluss digitaler Magazin-Abos sollen Kunden die Länge des Abos wählen können. Die Leser sollen zudem entscheiden, ob sie ihre Daten an den jeweiligen Verlag weitergeben möchten.

Der IT-Riese erlaubt alternative Vertriebswege für Zeitschriften-Abos neben dem App Store. Verlage können also Digital-Editionen auch auf ihrer Webseite anbieten und müssen in dem Fall auch nicht die übliche Provision von 30% an das Unternehmen aus Cupertino zahlen.

Allerdings macht Apple eine Einschränkung beim Eigenvertrieb und stellt hierfür neue Richtlinien auf. Die externen Abo-Angebote müssen zum gleichen oder einen günstigeren Preis auch aus der App heraus erreichbar sein. Somit gäbe es zu jeder Abo-Offerte immer eine nicht minder attraktive Variante, an der Apple mitverdient.

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) antworteten in Form einer gemeinsamen Pressemitteilung. Die Lobby-Organisationen prangern die Gängelungen an. Sie fordern freie Entscheidung der Verleger über die Ausgestaltung der Angebote auch innerhalb von Apps. Wichtig ist den Verbänden, dass Verlage Abos auch im Rahmen der Mobilprogamme direkt an den Kunden verkaufen dürfen. Apple soll also nicht zwangsweise als Zwischenhändler fungieren und mitverdienen.
[Foto: Apple-Chef Steve Jobs mit iPad | cc-by 2.0 matt buchanan]

Artikel von agent-media.de

Dienstag, 9. November 2010

VDZ-Herbstumfrage: Zeitschriften im Aufwind

Wolfgang Fürstner, Hauptgeschäftsführer des Verbands deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) , gab kürzlich die Ergebnisse der diesjährigen Herbstumfrage auf einer Pressekonferenz in Berlin bekannt. Für dieses Jahr erwarten die Zeitschriftenverlage ein Wachstum von etwa einem Prozent auf 6,9 Milliarden Euro Inlandsumsatz. Nach dem massiven Einbruch im letzten Jahr scheint es für die deutsche Zeitschriftenindustrie also wieder aufwärts zu gehen. Nach Verlagserwartungen soll der Umsatz 2011 um ein weiteres Prozent steigen.

Den größten Anteil am Umsatz bilden Fachzeitschriften mit gut 3 Mrd. Euro bei einer Anzahl von 1160 gemeldeten Titeln. Diese Sparte zeigt damit wieder einen Positiv-Trend. Dagegen haben Publikumszeitschriften einen leichten Rückgang zu verzeichnen. Hier wird die Auflage in diesem Jahr minimal auf 114 Millionen sinken. Die Umfrage erfasst 870 beim IVW gemeldete Publikumstitel. 40 konfessionelle Verlagen erwirtschafteten mit 50 Titeln wie im Vorjahr einen Gesamtumsatz von 100 Mio. Euro.

Das Anzeigengeschäft sorgt wieder für gute Nachrichten. Die Bruttowerbeumsätze für Publikumsmedien sind  im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 4 Prozent gestiegen, bei den Fachzeitschriften sprang ein Plus von 1,3 Prozent heraus. Die Bereiche Anzeigen und Vertrieb sind zu jeweils 35 Prozent am Umsatz beteiligt. Das Anzeigengeschäft wird sich nach Verlagserwartungen zugunsten von Mobil- und Online-Werbung verschieben. Der Anteil dieses Segments soll bis 2013 von heutigen 8 auf 11 Prozent steigen, erwartet die Branche.

Die Anzahl der im Zeitschriftenverlag Beschäftigten wird sich laut Umfrage auf 32.400 in diesem Jahr einpendeln, ein Rückgang von 5 Prozent gegenüber 2010. Die Verlage erwarten eine Erholung um einen Prozentpunkt für 2011.

Fürstner forderte Leistungsschutzrecht für Presseverleger und den Erhalt der Werbefreiheit. Die Ausweitung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf digitale Presseerzeugnisse sowie verbesserter rechtlicher Schutz gegen Eingriffe in die berufliche Kommunikation von Journalisten und Redaktionen seitens staatlicher Ermittlungsbehörden standen ebenfalls auf seiner Forderungsliste an die Politik. Die gefürchtete Konkurenz durch online und mobil verfügbare redaktionelle Inhalte öffentlich rechtlicher Sendeanstalten blieb vom Lobbyisten auch diesmal nicht unerwähnt. [Foto: (c) VDZ]

Sonntag, 5. September 2010

ARD & ZDF: Privatisierungsdebatte angestoßen

(c) VDZ
Wolfgang Fürstner
Der Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) schießt weiter gegen die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten. In einem SZ-Interview äußerte der Hauptgeschäftsführer Wolfgang Fürstner nun den Vorschlag, ARD und ZDF ganz oder teilweise zu privatisieren.

Eine Öffnung der, wie Fürstner formuliert, "staatlich finanzierten Mediengiganten" für private Anbieter würde nach seiner Meinung die GEZ-Gebühren senken. Der Verkauf der französischen "ARD" namens TF1 ist bereits 1987 vonstatten gegangen, insofern zeichnet Fürstner ein realisierbares Szenario.

Hintergrund der Attacke gegen das öffentlich rechtliche System ist jedoch sicher nicht die Sorge um die Gebührenzahler. Die Verleger sehen in den mit GEZ-Gebühren finanzierten Seiten Konkurrenz für eigene redaktionelle Web- und Mobilangebote.

In Unterlagen des NDR-Rundfunkrats war Anfang des Jahres die Forderung, Inhalte von tagesschau.de künftig ohne den vom Rundfunkstaatsvertrag verlangten Dreistufentest erweitern zu können, den Zeitungsmachern sauer aufgestoßen. Das Prüfverfahren soll unter anderem sicher stellen, dass öffentlich rechtliche Inhalte nicht schädlich in den freien Wettbewerb eingreifen. Der Dreistufentest wird aufgrund schwammiger Formulierungen jedoch auch als bürokratisches Monster kritisiert, das den schnelllebigen Onlinemedien kaum angemessen ist.

Seit die Regelung am 1. Juni 2009 beschlossen wurde, haben die Sender ihre Seiten trotzdem bereits mächtig ausgedünnt. Seit dem 1. September müssen alle Inhalte dem Dreistufentest standhalten. Den Verlegerverbänden gehen die erfolgten Löschungen jedoch nicht weit genug. Die umfangreichen Sichtungen, Begutachtungen und Änderungen sollen einen zweistelligen Millionenbetrag verschlungen haben, wie aus einer weiteren SZ-Meldung hervorgeht.

Donnerstag, 8. Juli 2010

Mehrwertsteuerpläne: Verleger-Lobby schlägt Alarm

Der Bundesrechnungshof prüft derzeit die Aufhebung des ermäßigten Steuersatzes auf Zeitschriften mit Beilagen, die für sich genommen mit voller Mehrwertsteuer verkauft werden müssten. Ein ähnliches Vorhaben war 2002 schon einmal gescheitert.

Für Magazine mit mehr oder minder nützlichen Gimmicks wie CDs, Schminksets und Kleinspielzeug gilt bislang in der Regel der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Da solche Zusatzartikel besonders bei Printprodukten für Heranwachsende beliebt sind, schlug der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) umgehend Alarm und vermeldete: "Bundesrechnungshof will Kinderzeitschriften verteuern".

Der Verband rückt in seiner Gegenargumentation Schulbücher in den Vordergrund. Zudem würden Kinder durch die Dreingaben "an das Lesen herangeführt". Die Mehrkosten bei Kindermagazinen würden zudem zu einer Kaufzurückhaltung führen, Steuermehreinnahmen seien dadurch nicht zu erwarten, orakeln der Lobbyisten weiter.

VDZ-Geschäftsführer Christoph Fiedler hält den ermäßigten Steuersatz aufgrund seines wertneutralen Charakters für unverzichtbar. Er muss nach seiner Auffasung auch auf Digitalprodukte ausgedehnt und möglichst noch weiter gesenkt werden.

Die Argumentation des VDZ ist sicher fragwürdig. Werden Kinder durch Gimmicks zum Lesen angeregt? Ist der erhöhte Steuersatz bei Schulbüchern überhaupt im Gespräch?

Die Forderungen des VDZ erscheinen im Hinblick auf andere Zweige der Kulturindustrie, die den ermäßigten Steuersatz nicht genießen, sehr überzogen, der Titel ist reißerisch. Die Instrumentalisierung von Kindern für die Wirtschaftsinteressen der Verlage hinterläßt zudem einen faden Beigeschmack.

Insgesamt dürfte die Pressemitteilung der Verlegerorganisation eher als Paradebeispiel dafür, wie man Lobby-Arbeit eben nicht machen sollte, im Gedächtnis bleiben.
[Foto: "Yps" - Urvater der Gimmick-Magazine | cc-by-sa 3.0 Richard Jebe]

Dienstag, 27. April 2010

Vertriebsweg iPad - VDZ gibt sich kritisch

In einem Beitrag der Süddeutschen Zeitung hat der Hauptgeschäftsführer des Verbands deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) Wolfgang Fürstner Bedenken gegen den Vertrieb von Zeitungen und Illustrierten über das neue Apple-Gadget iPad geäußert. Er mahnt vor Preisdiktaten und sorgt sich, dass Verlage ihre Direktbeziehung zu den Endkunden an die Mac-Macher abegeben könnten. Als schlechtes Beispiel sieht er den Weg der Musikindustrie, die im Digitalvertrieb längst von Apple abhängig sei.

Wie aus dem SZ-Bericht hervor geht, arbeiten die Verlage derzeit verstärkt an plattformunabhängigen Lösungen, um die Hoheit über Vertrieb und Kundenbindung auch im digitalen Geschäft zu wahren und einer Monokultur der Lesegeräte vorzubeugen. Dennoch wird für die schreibende Zunft in Zukunft wohl kein Weg an Apples Tablet-Rechner vorbei führen.

Dienstag, 23. Februar 2010

Verlage erzürnt über Tagesschau.de-Ausbau

Bereits seit einigen Tagen gibt es einen heiß diskutierten Streitpunkt zwischen Zeitungsverlagen und der öffentlich rechtlichen Fernsehanstalt ARD. Hintergrund ist ein geplanter Ausbau des Online-Angebotes von Tagesschau.de. Nach dem Willen des NDR-Rundfunkrates soll die GEZ-finanzierte Webseite die redaktionellen Nachrichten-Inhalte des Senders nach Belieben einbauen und auch vorhalten dürfen, wie Spiegel Online berichtete. Die Plattform soll nach den Plänen des NDR als eigenständiges, nicht sendungsbezogenes Telemedium genehmigt werden. Dadurch entfielen die Einschränkungen des geltenden Rundfunkstaatsvertrags, der zum Beispiel eine Verweildauer von Nachrichten im Netz für nur sieben Tage vorschreibt. Gegen diese Pläne, deren öffentliche Diskussion vom NDR-Rundfunkrat ausdrücklich nicht erwünscht wurde, laufen Zeitungsverlage nun Sturm. Sie sehen ihre Verdienstmöglichkeiten durch eigene, kostenpflichtige Online-Newsangebote gefährdet. Gruner+Jahr prüft daher die Möglichkeit einer Klage und auch der Verband deutscher Zeitschriftenverleger  (VDZ) empfiehlt seinen Mitgliedern rechtliche Schritte einzuleiten. [Foto: tagesschau.de]