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Donnerstag, 25. Oktober 2012

E-Book-Steuervorteil soll fallen

Geht es nach dem Willen der EU-Kommission, dürfen E-Books künftig nicht mehr von einer verminderten Mehrwertsteuer profitieren. In Frankreich und Luxemburg gelten seit Januar Steuersätze von 7 bzw. 3% für digitale Schmöker. Die für gedruckte Exemplare geduldete Regelung darf nach Ansicht der Kommission nicht auf digitale Schmöker ausgeweitet werden.

die EU-Behörde begründet ihre Sichtweise damit, dass E-Books eher als Service zu betrachten sind. Für Dienstleistungen dürfen aber laut EU-Richtlinie keine reduzierten Umsatzsteuersätze Anwendung finden. Innerhalb von vier Wochen sollen die beiden westeuropäischen Nationen nun ihr Steuerrecht abändern, ansonsten wird der Europäische Gerichtshof eingeschaltet.

Nutznießer des Steuervorteils sind derzeit Amazon, Barnes & Noble und Kobo, die allesamt von Luxemburg aus operieren. Spätestens 2015 soll allerdings ohnehin nicht mehr das Steuerrecht im Land des Anbieters, sondern in dem des Käufers gelten. Der Standortvorteil des Großherzogtums würde sich dadurch verringern.
[Foto: E-Books werden voraussichtlich teurer | (c) Amazon]

Artikel von agent-media.de

Dienstag, 28. September 2010

Gutachten kritisiert ermäßigte Steuersätze

Steuersätze:
Spielraum für Schäuble
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Rahmen eines vor einem Jahr initiierten Forschungsprojekts ein Gutachten zur Mehrwertsteuer in Auftrag gegeben. Insbesondere sollten Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der ermäßigten Mehrwertsteuer erarbeitet werden. Auch ging es darum zu ermitteln, welche Folgen das aktuelle EU-Recht für die Anwendung der Mehrwertsteuer hat. Die Ergebnisse wurden nun veröffentlicht.

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass es mit Ausnahme von Lebensmitteln keine EU-rechtliche Begründung für die Fortführung ermäßigter Steuersätze gibt. Bislang werden unter anderem Kulturgüter wie Bücher und Zeitungen mit nur sieben Prozent besteuert. Ein für die Behörde um Wolfgang Schäuble sehr willkommenes Ergebnis.

Die Expertise prangert auch die ungleiche Behandlungen bei Kulturprodukten an, ohne eine spezielle Empfehlung für diese Waren und Dienstleistungen auszusprechen. Verschiedene Steuersätze für Bücher und Zeitungen einerseits sowie E-Paper und Audiobooks andererseits seien beispielsweise problematisch, heißt es in dem Bericht.

Der Börsenverein des deutschen Buchhandels sieht laut eigener Pressemeldung in diesen Aussagen eine Bestätigung seiner Forderung nach einer Anpassung des Steuersatzes bei Hörbüchern und E-Books. Die Gesellschaft, die sich als Sprachrohr der Buchbranche sieht, kann die Schlussfolgerung der Gutachter, künftig im Sinne einer Vereinfachung nach Möglichkeit nur noch Lebensmittel geringer zu besteuern, natürlich nicht nachvollziehen.

Donnerstag, 8. Juli 2010

Mehrwertsteuerpläne: Verleger-Lobby schlägt Alarm

Der Bundesrechnungshof prüft derzeit die Aufhebung des ermäßigten Steuersatzes auf Zeitschriften mit Beilagen, die für sich genommen mit voller Mehrwertsteuer verkauft werden müssten. Ein ähnliches Vorhaben war 2002 schon einmal gescheitert.

Für Magazine mit mehr oder minder nützlichen Gimmicks wie CDs, Schminksets und Kleinspielzeug gilt bislang in der Regel der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Da solche Zusatzartikel besonders bei Printprodukten für Heranwachsende beliebt sind, schlug der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) umgehend Alarm und vermeldete: "Bundesrechnungshof will Kinderzeitschriften verteuern".

Der Verband rückt in seiner Gegenargumentation Schulbücher in den Vordergrund. Zudem würden Kinder durch die Dreingaben "an das Lesen herangeführt". Die Mehrkosten bei Kindermagazinen würden zudem zu einer Kaufzurückhaltung führen, Steuermehreinnahmen seien dadurch nicht zu erwarten, orakeln der Lobbyisten weiter.

VDZ-Geschäftsführer Christoph Fiedler hält den ermäßigten Steuersatz aufgrund seines wertneutralen Charakters für unverzichtbar. Er muss nach seiner Auffasung auch auf Digitalprodukte ausgedehnt und möglichst noch weiter gesenkt werden.

Die Argumentation des VDZ ist sicher fragwürdig. Werden Kinder durch Gimmicks zum Lesen angeregt? Ist der erhöhte Steuersatz bei Schulbüchern überhaupt im Gespräch?

Die Forderungen des VDZ erscheinen im Hinblick auf andere Zweige der Kulturindustrie, die den ermäßigten Steuersatz nicht genießen, sehr überzogen, der Titel ist reißerisch. Die Instrumentalisierung von Kindern für die Wirtschaftsinteressen der Verlage hinterläßt zudem einen faden Beigeschmack.

Insgesamt dürfte die Pressemitteilung der Verlegerorganisation eher als Paradebeispiel dafür, wie man Lobby-Arbeit eben nicht machen sollte, im Gedächtnis bleiben.
[Foto: "Yps" - Urvater der Gimmick-Magazine | cc-by-sa 3.0 Richard Jebe]