Der vom Bundestag beschlossene Leistungsschutz für Presseerzeugnisse ist etwas überraschend von den beiden großen Verlagsorganisationen "Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger" (BDZV) und "Verband Deutscher Zeitschriftenverleger" (VDZ) begrüßt worden. Das Gesetz wurde am vergangenen Freitag mit 293 Ja-Stimmen bei 234 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen durchgewinkt.
Wie agent media im Vorfeld berichtete, ist die Gesetzesnovelle recht kurzfristig um eine entscheidenden Passus ergänzt worden. Die kostenfreie Nutzung "kleinster Textausschnitte" ist nun auch kommerziellen News-Aggregatoren gestattet. Über die genaue Länge der erlaubten Teaser schweigt sich der Gesetzgeber allerdings unbefriedigenderweise aus. Im Zweifel werden Gerichte nun klare Grenzlinien ziehen müssen.
Google kann sich erstmal auf den Standpunkt stellen, die eigenen Artikel-Anrisse seien gesetzeskonform. So kann sich auch der Suchmaschinenriese als Gewinner bei der Gestaltung der Neuregelung fühlen.
[Foto: Wahrscheinlich legal: Google News | (Logo)]
Artikel von agent-media.de
Wie agent media im Vorfeld berichtete, ist die Gesetzesnovelle recht kurzfristig um eine entscheidenden Passus ergänzt worden. Die kostenfreie Nutzung "kleinster Textausschnitte" ist nun auch kommerziellen News-Aggregatoren gestattet. Über die genaue Länge der erlaubten Teaser schweigt sich der Gesetzgeber allerdings unbefriedigenderweise aus. Im Zweifel werden Gerichte nun klare Grenzlinien ziehen müssen.
Google kann sich erstmal auf den Standpunkt stellen, die eigenen Artikel-Anrisse seien gesetzeskonform. So kann sich auch der Suchmaschinenriese als Gewinner bei der Gestaltung der Neuregelung fühlen.
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