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Donnerstag, 17. Februar 2011

Apple-Erklärung macht Verlage nicht glücklich

In einer Erklärung vom 15.02. ist Apple einen kleinen Schritt auf die Verlage zugegangen. Beim Abschluss digitaler Magazin-Abos sollen Kunden die Länge des Abos wählen können. Die Leser sollen zudem entscheiden, ob sie ihre Daten an den jeweiligen Verlag weitergeben möchten.

Der IT-Riese erlaubt alternative Vertriebswege für Zeitschriften-Abos neben dem App Store. Verlage können also Digital-Editionen auch auf ihrer Webseite anbieten und müssen in dem Fall auch nicht die übliche Provision von 30% an das Unternehmen aus Cupertino zahlen.

Allerdings macht Apple eine Einschränkung beim Eigenvertrieb und stellt hierfür neue Richtlinien auf. Die externen Abo-Angebote müssen zum gleichen oder einen günstigeren Preis auch aus der App heraus erreichbar sein. Somit gäbe es zu jeder Abo-Offerte immer eine nicht minder attraktive Variante, an der Apple mitverdient.

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) antworteten in Form einer gemeinsamen Pressemitteilung. Die Lobby-Organisationen prangern die Gängelungen an. Sie fordern freie Entscheidung der Verleger über die Ausgestaltung der Angebote auch innerhalb von Apps. Wichtig ist den Verbänden, dass Verlage Abos auch im Rahmen der Mobilprogamme direkt an den Kunden verkaufen dürfen. Apple soll also nicht zwangsweise als Zwischenhändler fungieren und mitverdienen.
[Foto: Apple-Chef Steve Jobs mit iPad | cc-by 2.0 matt buchanan]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 7. Juli 2010

Gütesiegel für Musik-Auszeichnungen

Neue, fälschungssichere Siegel dokumentieren künftig Gold oder Platin-Status von Musik-Singles und Alben. Das jüngst vorgestellte Echtheitszertifikat des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI) zeichnet sich durch eine schwer zu imitierende Hologrammfläche aus. BVMI-Geschäftsführer Stefan Michalk sieht dadurch "die hohe Bedeutung der Auszeichnung auch in Zukunft gewährleistet."

Der BVMI hat auch bei den Richtlinien für das Erreichen von Gold- und Platinstatus bei Singles und Alben sowie der Awards in den Sparten Comedy, Audio Book, Kids, Music Video und Jazz im Sinne einfacherer Regelungen nachgebessert.

Wie seit 2003 üblich bedarf es für ein Gold-Album 100.000 verkaufter physischer oder Digitaler Exemplare, der Platin-Status ist bei 200.000 erreicht. Für Singles liegen die magischen Absatz-Grenzen bei 150.000 für Gold und 300.000 für Platin.

Wer von der Echtheit einer Auszeichnung nicht überzeugt ist, kann seit Kurzem auch in der Gold/Platin-Datenbank des BVMI nach Titeln und Künstlern stöbern. Bei unseren Tests funktionierte das Webformular noch nicht einwandfrei. Die Suche nach Lena Meyer-Landrut beispielsweise ergab keine Resultate. Auf Nachfrage von agent media teilte uns der Bundesverband mit, dass dieser Dienst bald um eine komfortable Vorschlagsfunktion ergänzt und derzeit weiter getestet wird. [Foto: (c) BVMI]