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Dienstag, 22. Januar 2013

VDZ antwortet auf "Verteidige dein Netz"

Mit einiger Verzögerung haben die Zeitschriftenverlage heute eine Antwort auf Googles Initiative "Verteidige dein Netz" gegeben. Mit der Kampagne will der Suchmaschinen-Riese das für Presse-Erzeugnisse geplante Leistungsschutzrecht (LSR) verhindern. Vorgesehen ist, dass für die komplette oder teilweise Anzeige von Artikeln durch gewerbliche Nachrichten-Aggregatoren wie "Google News" eine Abgabe an die Verlage entrichtet wird.

In einer aktuellen Mitteilung versucht nun der der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) die zehn von Google im Rahmen von "Verteidige dein Netz" aufgestellten Behauptungen zu entkräften. Zum Beispiel sei die Möglichkeit, Seiten für den Internetriesen per robots.txt zu sperren, zwar gegeben, aber nicht ausreichend. Vielmehr wolle man die Auflistung in Suchmaschinen beibehalten, aber eben zu den eigenen, möglichst fein definierbaren Bedingungen.

Der VDZ betont mehrfach, dass die Verlage nur bei geschäftsmäßig betriebenen News-Aggregatoren an den Erlösen beteiligt werden möchte. Zugeben muss der Verband in diesem Zusammenhang, dass das Prinzip der gewerblichen Nutzung bei den besonders scharf kritisierten "Google News" nur mittelbar gegeben ist. Der Service zeigt keine Werbebeeinblendungen. Der VDZ argumentiert hier etwas halbgar, dass im Netzwerk Google+ und auf anderen Seiten des Web-Giganten sehr wohl Geld mit den Teasern verdient wird. Darüber, warum man dann nicht mit diesen Diensten, sondern eben mit Google News so hart ins Gericht geht, bleibt die Lobby-Organisation jedoch eine Antwort schuldig.

Schwammige Google-Behauptungen wie "Google unterstützt Presseverlage auf der ganzen Welt, ihre Onlineseiten zu vermarkten", "Das Leistungsschutzrecht wird von weiten Teilen der deutschen Gesellschaft abgelehnt" oder "Im Vergleich mit anderen Ländern hinkt Deutschland internetpolitisch hinterher" kritisiert der VDZ zu Recht als wenig aussagekräftig und populistisch.
[Foto: Späte VDZ-Antwort auf Google-Kampagne | (logo)]

Artikel von agent-media.de

Sonntag, 3. Januar 2010

Argentinien verlängert Leistungsschutz

Laut Pressemitteilung der IFPI wurde in Argentinien die Leistungsschutzfrist von 50 auf 70 Jahre verlängert. Mit dem Leistungsschutzrecht wird das Schaffen ausübender Künstler und Produzenten, also beispielsweise eine Musikaufnahme, geschützt. Nach Ablauf der Frist, die von Land zu Land variiert und zwischen 50 und 95 Jahren liegt, können frei gewordene Werke von Jedermann veröffentlicht und vermarket werden, ohne dass die ursprünglich Beteilgten dafür entlohnt werden müssten. Der Phono-Verband freut sich in seiner Stellungnahme insbesondere für die Künstler, denen so eine wichtige Einnahmequelle im Winter Ihrer Tage nicht mehr vorenthalten wird. Vor allem dürfte sich der Verband aber für seine Mitgliedsfirmen freuen, den deren Veröffentlichungsmonopol wird mit der Entscheidung des südamerikanischen Landes wenigstens dort verlängert. Mit Näherrücken des Jahres 2013 dürften auch andere Staaten Veränderungen am Leistungsschutzrecht vornehmen, erlöscht dann doch in einigen Ländern, darunter Deutschland, beispielsweise der Leistungsschutz für Aufnahmen der Beatles. Auch der Urheberrechtsschutz, deutlich weiter gefasst als der Leistungsschutz und erst 70 Jahre nach dem Tod des Verfassers endend, könnte in den Fokus der Gesetzgeber rücken. In Deutschland steht zum Beispiel der Freistaat Bayern 2015 vor dem Dilemma, dass in diesem Jahr das Urheberrecht auf Hitlers "Mein Kampf", bis dato im Besitz des Freistaates, 70 Jahre nach dem Tod des Diktators erlischt. Dadurch hätte Bayern keine Handhabe mehr, die Veröffentlichung der Schrift zu verhindern. [Foto: wikipedia]