In einer Erklärung vom 15.02. ist Apple einen kleinen Schritt auf die Verlage zugegangen. Beim Abschluss digitaler Magazin-Abos sollen Kunden die Länge des Abos wählen können. Die Leser sollen zudem entscheiden, ob sie ihre Daten an den jeweiligen Verlag weitergeben möchten.
Der IT-Riese erlaubt alternative Vertriebswege für Zeitschriften-Abos neben dem App Store. Verlage können also Digital-Editionen auch auf ihrer Webseite anbieten und müssen in dem Fall auch nicht die übliche Provision von 30% an das Unternehmen aus Cupertino zahlen.
Allerdings macht Apple eine Einschränkung beim Eigenvertrieb und stellt hierfür neue Richtlinien auf. Die externen Abo-Angebote müssen zum gleichen oder einen günstigeren Preis auch aus der App heraus erreichbar sein. Somit gäbe es zu jeder Abo-Offerte immer eine nicht minder attraktive Variante, an der Apple mitverdient.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) antworteten in Form einer gemeinsamen Pressemitteilung. Die Lobby-Organisationen prangern die Gängelungen an. Sie fordern freie Entscheidung der Verleger über die Ausgestaltung der Angebote auch innerhalb von Apps. Wichtig ist den Verbänden, dass Verlage Abos auch im Rahmen der Mobilprogamme direkt an den Kunden verkaufen dürfen. Apple soll also nicht zwangsweise als Zwischenhändler fungieren und mitverdienen.
[Foto: Apple-Chef Steve Jobs mit iPad | cc-by 2.0 matt buchanan]
Artikel von agent-media.de
Der IT-Riese erlaubt alternative Vertriebswege für Zeitschriften-Abos neben dem App Store. Verlage können also Digital-Editionen auch auf ihrer Webseite anbieten und müssen in dem Fall auch nicht die übliche Provision von 30% an das Unternehmen aus Cupertino zahlen.
Allerdings macht Apple eine Einschränkung beim Eigenvertrieb und stellt hierfür neue Richtlinien auf. Die externen Abo-Angebote müssen zum gleichen oder einen günstigeren Preis auch aus der App heraus erreichbar sein. Somit gäbe es zu jeder Abo-Offerte immer eine nicht minder attraktive Variante, an der Apple mitverdient.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) antworteten in Form einer gemeinsamen Pressemitteilung. Die Lobby-Organisationen prangern die Gängelungen an. Sie fordern freie Entscheidung der Verleger über die Ausgestaltung der Angebote auch innerhalb von Apps. Wichtig ist den Verbänden, dass Verlage Abos auch im Rahmen der Mobilprogamme direkt an den Kunden verkaufen dürfen. Apple soll also nicht zwangsweise als Zwischenhändler fungieren und mitverdienen.
[Foto: Apple-Chef Steve Jobs mit iPad | cc-by 2.0 matt buchanan]
Artikel von agent-media.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen