Der Bundesrechnungshof prüft derzeit die Aufhebung des ermäßigten Steuersatzes auf Zeitschriften mit Beilagen, die für sich genommen mit voller Mehrwertsteuer verkauft werden müssten. Ein ähnliches Vorhaben war 2002 schon einmal gescheitert.
Für Magazine mit mehr oder minder nützlichen Gimmicks wie CDs, Schminksets und Kleinspielzeug gilt bislang in der Regel der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.
Da solche Zusatzartikel besonders bei Printprodukten für Heranwachsende beliebt sind, schlug der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) umgehend Alarm und vermeldete: "Bundesrechnungshof will Kinderzeitschriften verteuern".
Der Verband rückt in seiner Gegenargumentation Schulbücher in den Vordergrund. Zudem würden Kinder durch die Dreingaben "an das Lesen herangeführt". Die Mehrkosten bei Kindermagazinen würden zudem zu einer Kaufzurückhaltung führen, Steuermehreinnahmen seien dadurch nicht zu erwarten, orakeln der Lobbyisten weiter.
VDZ-Geschäftsführer Christoph Fiedler hält den ermäßigten Steuersatz aufgrund seines wertneutralen Charakters für unverzichtbar. Er muss nach seiner Auffasung auch auf Digitalprodukte ausgedehnt und möglichst noch weiter gesenkt werden.
Die Argumentation des VDZ ist sicher fragwürdig. Werden Kinder durch Gimmicks zum Lesen angeregt? Ist der erhöhte Steuersatz bei Schulbüchern überhaupt im Gespräch?
Die Forderungen des VDZ erscheinen im Hinblick auf andere Zweige der Kulturindustrie, die den ermäßigten Steuersatz nicht genießen, sehr überzogen, der Titel ist reißerisch. Die Instrumentalisierung von Kindern für die Wirtschaftsinteressen der Verlage hinterläßt zudem einen faden Beigeschmack.
Insgesamt dürfte die Pressemitteilung der Verlegerorganisation eher als Paradebeispiel dafür, wie man Lobby-Arbeit eben nicht machen sollte, im Gedächtnis bleiben.
[Foto: "Yps" - Urvater der Gimmick-Magazine | cc-by-sa 3.0 Richard Jebe]
Donnerstag, 8. Juli 2010
Mehrwertsteuerpläne: Verleger-Lobby schlägt Alarm
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