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Mittwoch, 6. März 2013

Leistungsschutz: Verleger sind zufrieden

Der vom Bundestag beschlossene Leistungsschutz für Presseerzeugnisse ist etwas überraschend von den beiden großen Verlagsorganisationen "Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger" (BDZV) und "Verband Deutscher Zeitschriftenverleger" (VDZ) begrüßt worden. Das Gesetz wurde am vergangenen Freitag mit 293 Ja-Stimmen bei 234 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen durchgewinkt.

Wie agent media im Vorfeld berichtete, ist die Gesetzesnovelle recht kurzfristig um eine entscheidenden Passus ergänzt worden. Die kostenfreie Nutzung "kleinster Textausschnitte" ist nun auch kommerziellen News-Aggregatoren gestattet. Über die genaue Länge der erlaubten Teaser schweigt sich der Gesetzgeber allerdings unbefriedigenderweise aus. Im Zweifel werden Gerichte nun klare Grenzlinien ziehen müssen.

Google kann sich erstmal auf den Standpunkt stellen, die eigenen Artikel-Anrisse seien gesetzeskonform. So kann sich auch der Suchmaschinenriese als Gewinner bei der Gestaltung der Neuregelung fühlen.
[Foto: Wahrscheinlich legal: Google News | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Freitag, 19. August 2011

YouTube einigt sich mit US Verlegern

Die Videoplattform und Google Tocher YouTube hat sich mit dem US-Verband der Musikverlage NMPA und dessen Rechteverwertungs-Tochter HFA auf einen Vergleich verständigt. Nach jahrelangen Streitigkeiten können nunmehr Künstler oder Verlage ihre Stücke für die Nutzung auf Youtube lizenzieren lassen und legalisieren somit den Stream Ihrer Titel beim Internet-Broadcaster. Im Gegenzug werden die Rechteinhaber an den Werbeeinnahmen, die im Umfeld ihrer Titel auf YouTube generiert werden, beteiligt. Über die Details der außergerichtlichen Einigung machten beide Parteien keine Angaben, so Internetdienst heise.

Mit der außergerichtlichen Einigung scheren die Verlage aus der Sammelklage aus, die sie mit Medienkonzern Viacom, der ebenfalls seine Rechte durch YouTube verletzt sieht, gegen das Internetunternehmen angestrengt hatten.

Signalwirkung dürfte die Einigung auch auf den Streit zwischen GEMA und YouTube hierzulande haben. Eine Vergütung auf Basis einer Erfolgsbeteiligung dürfte aber aus Sicht der deutschen Verwertungsgesellschaft keine akzeptable Lösung sein.

[Foto: Verleger einigen sich mit YouTube | youtube.de]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 10. September 2009

Einheitliches EU-Urheberrecht gefordert

Im Zuge einer Tagung der EU-Kommission, bei der betroffene Autoren zum Google Book Settlement Stellung beziehen konnten, wurde seitens zweier Kommissare das Ziel eines einheitlichen europäischen Urheberrechts ausgerufen. Die national unterschiedlichen Regelungen erschweren nach Ansicht der Kommission den Aufbau europäischer Print-Digitalisierungsprojekte wie Europeana und spielen so Vermarktern aus den USA (wie eben Google) in die Hände. Das Google Book Settlement ist ein Vergleichsvorschlag des Internetriesen aufgrund einer Sammelklage US-amerikanische Verlage und Autoren. Würde der Vorschlag vor Gericht akzeptiert , hätte Google auch das Recht, europäische Werke ohne vorherige Rücksprache mit Rechteinhabern zu digitalisieren und zu verkaufen. Dabei werden Zahlungen an die Autoren und Verlage zugesichert, diese sind jedoch nach Ansicht u.a. des Börsenvereins des deutschen Buchhandels nicht ausreichend. Google gab sich jedoch zuletzt laut Focus-Bericht einsichtig und sicherte zu, Literatur vom hiesigen Kontinent nur mit Zustimmung von Verlagen und Autoren einzuscannen. Eine gerichtliche Entscheidung über das Google Book Settlement soll am 6. Oktober fallen, eine Widerspruchsfrist für die geplante Vereinbarung ist bereits am vergangenen Dienstag abgelaufen. [Foto: Google.de]

Donnerstag, 30. April 2009

Google Books-Frist läuft ab

Noch bis zum 01. Januar 2010 können Urheber und andere Rechteinhaber Ansprüche auf ihre literarischen Werke geltend machen, wenn diese von Google ohne Genehmigung eingescannt wurden. Der Primus unter den Suchmaschinen hat vornehmlich Bücher für seine "Book Search" digitalisiert, deren Rechteinhaber nicht auffindbar waren. Nach Klage des amerikanischen Autorenverbandes "The Authors Guild" und der US-Verleger-Organisation "Association of American Publishers" (AAP) hatte Google Ende Februar einer Zahlung von 125 Millionen Dollar zugestimmt. Aus einem Teil dieses Topfes könne Rechteinhaber eine Pauschale erhalten, die bei mindestens 60 Dollar, im Einzelfall aber auch bis zu 300 Dollar betragen kann. Vielen Kulturschaffenden liegt der Umstand schwer im Magen, dass sich der Suchmaschinenprimus eine Unzahl literarischer Werke einverleibt. Laut Google sind bereits ungefähr 1,5 Millionen digitalisierte Bücher in der Buchsuche erfasst. Skeptikern bleibt noch eine kurze Frist, sich gegen den Vergleich als solches aufzulehnen. Bis zum 05. Mai kann schriftlich Einspruch erhoben werden. Nähere Infos gibt es auf der Seite googlebooksettlement.com.