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Donnerstag, 11. Juli 2013

Illegale E-Book-Preisabsprachen bei Apple

Ein Bundesbezirksgericht in den USA hat Apple wegen illegaler Preisabsprachen bei E-Books für schuldig befunden. Mit dem Urteil folgte die Richterin der Argumentation des Justizministeriums, das den Prozess angestrengt hatte.

Im Jahr 2010 hat nach Version des Gerichts Apple mit den Verlagen die Preise ausgeklüngelt. Die damals im Amazon-Shop üblichen zehn Dollar für aktuelle Literaturhits im Kindle-Format waren den Branchenvertretern offenbar zu wenig und so einigte man sich auf höhere Preise. Amazon musste seine E-Books daraufhin ebenfalls verteuern.

Die US-Behörden verfolgten den Fall mit aller Härte. Es zeigt sich deutlich, dass in den USA die Freiheit des Marktes ein viel höheres Gut ist als etwa hierzulande. In Deutschland existiert mit der Buchpreisbindung ein ganz ähnliches Konstrukt, das von der Kreativbranche immer wieder mit Nachdruck verteidigt wird.
[Foto: Für iPad-E-Books kam Apple den Verlagen entgegen | cc-by-sa 2.0 matt buchanan]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 26. Juni 2013

Opt-In für Google News

Google hat auf die Einführung des Leistungsschutrechtes für Presseerzeugnisse reagiert. Im wegen der Verwendung fremder Inhalte umstrittenen Angebot Google News sollen künftig nur noch Artikel von Redaktionen erscheinen, die dieser Nutzungsart explizit zustimmen. Dies kündigte der IT-Riese in einem seiner Unternehmensblogs an. Der Suchmaschinenbetreiber entgeht mit diesem Verfahren möglichen Zahlungsforderungen der Verlage.

Die Branchenverbände VDZ und BDZV reagierten positiv auf diese Form des Selbstschutzes. Sie begrüßten, dass Google damit den neuen Schutz geistiger Inhalte offenbar akzeptiere. Einige News-Anbieter wie Spiegel Online oder die Süddeutsche prüfen nun, ob sie sich für Google News einschreiben möchten. Gänzlich missen will man die von dem beliebten Web-Dienst generierten Besucherströme offenbar nicht.

In anderen Ländern bleibt der bisherige Lösungsansatz bestehen. Den Nachrichtenproduzenten wird dort das Recht eingeräumt, sich aus Google News auszutragen.
[Foto: Redaktionen müssen sich für Google News einschreiben | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Verleger fordern faire Suchergebnisse

Bereits seit einiger Zeit sind die deutsche Nachrichtenmacher unzufrieden mit den Googles Suchalgorithmus. Der Suchmaschinenbetreiber bevorzuge in den Ergebnislisten seine eigenen Produkte wie die "News" oder "Places"-Dienste, wird dem IT-Unternehmmen vorgeworfen. Daraus ergeben sich kartellrechtliche Probleme aufgrund der, wie es die Verlagsverbände sehen, widerrechtlicehn Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung.

Der Internet-Gigant hatte der EU-Kommission daraufhin Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Man wollte unter anderem die eigenen Links gesondert kennzeichnen und mehr (bezahlte!) Links der Wettbewerber anzeigen.

Die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger BDZV und VDZ reagierten in einer gemeinsamen Erklärung recht ungehalten über die Google-Vorschläge, welche den Webriesen ja auch nicht wirklich schwächen. Daher fordern die Verlagsvertreter EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia auf, die Änderungszusagen des Weltkonzerns zurückzuweisen. Sollten keine weiteren Fortschritte in den laufenden Verhandlungen erzielt werden, müsse ein Untersagungsverfahren eröffnet werden, verlangen die Verleger.
[Foto: Bezahlte Links bei Google | (Screenshot)]

Artikel von agent-media.de

Dienstag, 12. März 2013

Kritik gegen Amazons .book-Domain

Amazon ist derzeit bemüht sich die Rechte an den Domain-Endungen .book, .read und .author zu sichern. Damit erntet der Online-Händler erwartungsgemäß neue Kritik.

So kam bereits eine Breitseite vom US-Buchverlagsverband Association of American Publishers (AAP). In einer aktuellen Pressemitteilung befindet die AAP, dass die Vergabe einer solchen Top-Level-Domain (TLD) an eine einzige Firma dem öffentlichen Interesse widerspreche. Die zuständige Internet Coorporation for Assigned Names (ICANN) wird daher dazu aufgefordert Amazon keine Exklusiv-TLDs zu überlassen.

Der IT-Riese ist hierzulande aufgrund von Medienberichten wegen Billiglöhnen, Mitarbeiter-Überwachungen und schlechten Arbeitsverhältnissen in die Schusslinie geraten. Verlage und Autoren werfen Amazon überdies vor, die Preisbindung für Bücher aushebeln zu wollen. Das fordernde Auftreten Amazons gegenüber der ICANN wird dem Unternehmen kaum neue Freunde bescheren, ist aber für eine erfolgreiche US-Firma sicher nicht untypisch.
[Foto: Amazon möchte TLDs für sich allein | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 7. März 2012

Leistungsschutz für Journalisten wird konkret

Übereinstimmenden Presseberichten zufolge konkretisierte die schwarz-gelbe Bundesregierung am vergangenen Sonntag ihre Pläne, das Leistungsschutzrecht hinsichtlich der gewerblichen Nutzung von Presseartikeln im Internet zu reformieren. Darauf hatten sich die Regierungsparteien bereits bei den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag 2009 geeinigt.

Regierungskreisen zufolge soll die kommerzielle Nutzung von Artikel beispielsweise durch Aggregatoren wie Google News einer Zwangsabgabe an die betroffenen Verlage unterliegen. Die Tarifgestaltung und Eintreibung der Gebühren soll eine Verwertungsgesellschaft übernehmen. Die Bundesregierung verwies ausdrücklich darauf, dass nicht nur die Verlage, sondern auch die Urheber selbst, also die Verfasser der jeweiligen Beiträge, von den Einnahmen partizipieren sollten und nimmt damit die Verleger in die Pflicht. Die nähere Ausarbeitung des Vorhabens liegt nun bei den zuständigen Fachabteilungen der Ministerien.

Dies Verlage zeigten sich in einer ersten Stellungnahme erfreut über die aus ihrer Sicht überfällige Gleichstellung mit anderen
Sektoren der Kreativindustrie.
 
Gegenwind kommt vom Bundesverband für Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom). Der Verband, dem auch Internetfirmen wie Google und Apple angehören, spricht von einer Zwangsabgabe. Nach Ansicht der IT-Lobby-Organisation wird das Vorhaben zu einer Behinderung der Internetwirtschaft und zu einer milliardenschweren Abgabenlast für Unternehmen und Selbstständige in Deutschland führen.
 
Ebenso wie der Verband argumentiert auch die Piratenpartei gegen die Initiative der Koalition. So sei es schon heute möglich, das Auslesen von Webseiten durch Crawler wie dem der Google News zu verhindern. Verlage und Betreiber von News-Seiten unterlassen dies jedoch derzeit. Die Indexierung durch Suchmaschinen ist dafür offenbar zu essenziell für die Reichweite der Webauftritte. Zudem ist nach Auffassung der Piraten die Unterscheidung zwischen gewerblichen und nichtkommerziellen Nutzern nicht immer einfach. In einer Grauzone sieht man zum Beispiel Blogger, die Zeitungsberichte zitieren und zur Finanzierung ihres Angebots Werbebanner einblenden.
[Foto: Merkel-Regierung mit neuer Initiative | cc-by-sa 3.0 Ralf Roletschek]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 2. Dezember 2010

E-Book-Piraterie: 150.000 EUR Strafe für RapidShare

Das BitTorrent-Portal RapidShare ist wegen der illegalen Verbreitung von E-Books vom Landgericht Hamburg zu einer Geldstrafe von 150.000 EUR verurteilt worden, wie der Blog TorrentFreak zu berichten weiß.

Bereits im Februar dieses Jahres hatte der Verlag Bedford, Freeman & Worth zusammen mit Macmillan, Cengage Learning, Elsevier, McGraw-Hill und Pearson beim Hamburger Amtsgericht erwirkt, dass der File-Hoster Bücher der Publisher innerhalb einer Woche von seinen Servern entfernen musste. 250.000 EUR Strafe wurden bei Missachtung angedroht. RapidShare sollte zudem gewährleisten, dass urheberrechtlich geschützte Titel der klagenden Unternehmen nicht wieder hochgeladen werden können.

Das BitTorrent-Portal kam seiner Lösch- und Filter-Pflicht offensichtlich nicht in vollem Umfang nach. Die Verlage fanden noch viele ihrer Werke auf den Servern und sicherten Beweismittel. Das Landgericht Hamburg urteilte nun, die Auflagen seien in schuldhafter Weise missachtet worden. RapidShare wurde daher zur Zahlung von 150.000 EUR verdonnert.
[Foto: RapidShare muss löhnen | RapidShare.com]

Artikel von agent-media.de

Sonntag, 5. September 2010

ARD & ZDF: Privatisierungsdebatte angestoßen

(c) VDZ
Wolfgang Fürstner
Der Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) schießt weiter gegen die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten. In einem SZ-Interview äußerte der Hauptgeschäftsführer Wolfgang Fürstner nun den Vorschlag, ARD und ZDF ganz oder teilweise zu privatisieren.

Eine Öffnung der, wie Fürstner formuliert, "staatlich finanzierten Mediengiganten" für private Anbieter würde nach seiner Meinung die GEZ-Gebühren senken. Der Verkauf der französischen "ARD" namens TF1 ist bereits 1987 vonstatten gegangen, insofern zeichnet Fürstner ein realisierbares Szenario.

Hintergrund der Attacke gegen das öffentlich rechtliche System ist jedoch sicher nicht die Sorge um die Gebührenzahler. Die Verleger sehen in den mit GEZ-Gebühren finanzierten Seiten Konkurrenz für eigene redaktionelle Web- und Mobilangebote.

In Unterlagen des NDR-Rundfunkrats war Anfang des Jahres die Forderung, Inhalte von tagesschau.de künftig ohne den vom Rundfunkstaatsvertrag verlangten Dreistufentest erweitern zu können, den Zeitungsmachern sauer aufgestoßen. Das Prüfverfahren soll unter anderem sicher stellen, dass öffentlich rechtliche Inhalte nicht schädlich in den freien Wettbewerb eingreifen. Der Dreistufentest wird aufgrund schwammiger Formulierungen jedoch auch als bürokratisches Monster kritisiert, das den schnelllebigen Onlinemedien kaum angemessen ist.

Seit die Regelung am 1. Juni 2009 beschlossen wurde, haben die Sender ihre Seiten trotzdem bereits mächtig ausgedünnt. Seit dem 1. September müssen alle Inhalte dem Dreistufentest standhalten. Den Verlegerverbänden gehen die erfolgten Löschungen jedoch nicht weit genug. Die umfangreichen Sichtungen, Begutachtungen und Änderungen sollen einen zweistelligen Millionenbetrag verschlungen haben, wie aus einer weiteren SZ-Meldung hervorgeht.

Mittwoch, 20. Mai 2009

scribd.com bietet professionelle E-Books

Die Filesharing-Community scribd.com hat heute eine Zusammenarbeit mit großen US-Verlagshäusern verkündet. Unter den Partnern befinden sich so illustre Namen wie Random House, Workman Publishing Co., Simon & Schuster, Berret-Koehler, Manning Publications und Thomas Nelson. Auf scribd.com kann auch jeder Hobbyautor seine Werke einem Publikum anbieten, das nach Angaben der Plattformbetreiber schon über 50 Millionen Leser umfasst. Die Konditionen zum Lesen seiner Schriften legt der Verfasser selbst fest. Die große Offenheit für Uploadwillige, die lediglich ein Formular zu bestätigen brauchen, hat natürlich auch ihren Preis. So hat scribd.com auch mit auf den Server geladenen, urheberrechtlich geschützten Werken zu kämpfen. Der nun abgeschlossene Deal dürfte die Qualität der angebotenen Inhalte auf dem "YouTube für Bücher" ebenso erhöhen wie den Druck auf das Portal, widerrechtlich hochgeladene Inhalte von den eigenen Servern zu verbannen. [Foto: scribd.com]